Kosten für Kirchhof Gutachten 2010

Unterlagen aus denen sich erkennen lassen, wie viel für das Gutachten
über „die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks“, ausgegeben
wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Paul Kirchhof, das
im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios, im April 2010
erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein
Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang
eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2015
  • Frist
    10. April 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus d…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Kirchhof Gutachten 2010 [#8829]
Datum
9. März 2015 20:34
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen sich erkennen lassen, wie viel für das Gutachten über „die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks“, ausgegeben wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Paul Kirchhof, das im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios, im April 2010 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Zum…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Kosten für Kirchhof Gutachten 2010 [#8829]
Datum
10. März 2015 13:32
Status
Warte auf Antwort
82,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Zum Thema „Verwendung de Mehreinnahmen“ lesen Sie bitte http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1530/20150205_Faktencheck_Mehreinnahmen.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ic…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten für Kirchhof Gutachten 2010 [#8829]
Datum
16. März 2015 21:03
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die mir zugesendete Rückmeldung für mich bestimmt war. Denn es war kein Text, keine Antwort oder eine Erklärung enthalten. Vielleicht ist beim Versenden der Rückmeldung Ihrerseits ein Fehler gemacht worden. Die angegebene URL ist ebenfalls ungültig - 404 Error. Vielleicht sollte der Versand der Rückmeldung noch einmal überprüft werden. http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1530/20150205_Faktencheck_Mehreinnahmen.pdf Für den Fall, dass die Rückmeldung doch für mich bestimmt war, möchte ich noch einmal betonen, dass es sich um eine Anfrage nach dem IFG handelt. Auszug IFG: Die öffentliche Stelle muss dabei stets auch die Möglichkeit eines zumindest teilweisen Informationszugangs prüfen. Liegt ein Ausnahmetatbestand vor, darf der Informationszugang nur in dem Umfang versagt werden, in dem die Information schutzwürdig ist, sofern dieser Teil ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand abgetrennt, auf Kopien geschwärzt oder anderweitig von der Offenlegung ausgenommen werden kann (§ 7 Abs. 2 IFG). Bei vollständiger oder teilweiser Ablehnung des Antrages hat die Behörde dem Antragsteller darüber hinaus mitzuteilen, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist (§ 9 Abs. 2 IFG). Quelle: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile Leider musste ich feststellen, dass Sie meine Frage nicht beantwortet haben, bzw. einfach ignoriert haben. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann. Es besteht ein legitimes Interesse die Kosten für das Gutachten zu erfahren. Ich freue mich darauf bald wieder von Ihnen zu hören. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Her Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Leider kann ich Ihre konkrete …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Kosten für Kirchhof Gutachten 2010 [#8829]
Datum
17. März 2015 11:28
Status
Warte auf Antwort
121,3 KB
Sehr geehrter Her Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Leider kann ich Ihre konkrete Frage nicht mehr finden. Grundsätzlich müssen die Landesrundfunkanstalten ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Informationen finden Sie unter www.kef-online.de<http://www.kef-online.de> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> gern sende ich Ihnen noch einmal meine Anfrage nach dem IFG vom 09.03.2015 zu.…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten für Kirchhof Gutachten 2010 [#8829]
Datum
17. März 2015 14:49
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> gern sende ich Ihnen noch einmal meine Anfrage nach dem IFG vom 09.03.2015 zu. Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus denen sich erkennen lassen, wie viel für das Gutachten über „die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks“, ausgegeben wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Paul Kirchhof, das im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschland Radios, im April 2010 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde Ihre Mail an die zuständigen Stellen in…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: AW: Kosten für Kirchhof Gutachten 2010 [#8829]
Datum
18. März 2015 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde Ihre Mail an die zuständigen Stellen in der ARD weitergeleitet. Die Kolleginnen und Kollegen vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, die das Gutachten in Auftragen gegeben haben, werden sich damit befassen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kosten für Kirchhof Gutachten 2010" [#8829]
Datum
2. April 2015 17:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8829 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>