Kosten für das Gutachten von Herrn Dr. Stephan Schill 2014

Unterlagen aus denen zu erkennen ist, wie viel für das Gutachten
„Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor‐Staat‐Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers“, ausgegeben wurde.
Gemeint ist das Gutachten von Herrn Dr. Stephan Schill, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums 2014 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann.

http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=655700.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2015
  • Frist
    18. April 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus d…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für das Gutachten von Herrn Dr. Stephan Schill 2014 [#8880]
Datum
17. März 2015 01:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen zu erkennen ist, wie viel für das Gutachten „Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor‐Staat‐Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers“, ausgegeben wurde. Gemeint ist das Gutachten von Herrn Dr. Stephan Schill, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums 2014 erstellt worden ist. Meinem Erachten nach, ergibt sich kein Ausnahmetatbestand, durch den das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann. http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=655700.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Mail vom 17.3.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die erbetene Auskunft über den …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Mail vom 17.3.2015
Datum
15. April 2015 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die erbetene Auskunft über den Sachverständigenauftrag "Kurzexpertise zu den Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staat-Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens der EU mit Kanada (CETA) auf den Spielraum des Gesetzgebers und Gegenstand sowie Rechtsfolgen etwaiger Schiedssprüche" mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen