Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom

Sämtliche Dokumente zum Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom, wie berichtet in https://www.telekom.com/medien/loesungen-fuer-unternehmen/271810

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2015
  • Frist
    18. April 2015
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokume…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
17. März 2015 17:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente zum Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom, wie berichtet in https://www.telekom.com/medien/loesungen-fuer-unternehmen/271810
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Aktenzeichen: VIII-193 II#1668 Bezug: Ihre E-Mail vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, die Stellungnahme …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
26. März 2015 12:14
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: VIII-193 II#1668 Bezug: Ihre E-Mail vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, die Stellungnahme der BfDI zu Ihrem IFG-Antrag finden Sie in der Anlage. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, für weitere E-Mail-Korrespondenz die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden und das Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte meine IFG-Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anf…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
30. März 2015 12:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte meine IFG-Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte meine IFG-Anfrage (Aktenzeichen VIII-191 II#4055) aufrecht. Mit freundl…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
30. März 2015 12:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte meine IFG-Anfrage (Aktenzeichen VIII-191 II#4055) aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Aktenzeichen: VIII-193 II#1668 Bezug: Ihre E-Mail vom 30.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, eine Rückfrage zu …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
2. April 2015 09:03
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: VIII-193 II#1668 Bezug: Ihre E-Mail vom 30.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, eine Rückfrage zu Ihrer E-Mail finden Sie in der Anlage. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, für weitere E-Mail-Korrespondenz die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden und das Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, "§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG schreibt eine Begründung des Antrags vor", da…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
7. April 2015 11:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, "§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG schreibt eine Begründung des Antrags vor", da steht aber nichts von Anforderungen, was mir verschiedene Mitarbeiter/innen des BfDI bereits als "überflüssig" beschrieben. Aber wenn sie darauf bestehen, hier meine "Begründung": Weil mich das interessiert. Das sollte reichen. Wenn sie's ausführlicher brauchen: Das Thema beschäftigt offensichtlich viele Leute und wir wollen darüber berichten. Ja, den Gebührenbescheid können sie an die Adresse schicken. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 8895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfun…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
20. April 2015 17:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom" vom 17.03.2015 (#8895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 8895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Aktenzeichen: VIII-193 II#1668 Bezug: Ihre E-Mail vom 20.04.2015 Sehr geehrter Herr Meister, wie ich bereits in…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
22. April 2015 11:23
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: VIII-193 II#1668 Bezug: Ihre E-Mail vom 20.04.2015 Sehr geehrter Herr Meister, wie ich bereits in meinem Schreiben vom 02.04.2015 angesprochen habe, können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter, genauer der Deutschen Telekom AG, betroffen sein. Dieser ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats einzuräumen. Ob weitere Verfahrensschritte erforderlich sind, ist derzeit nicht absehbar. Insofern muss ich Sie leider noch um etwas Geduld bitten. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, für weitere E-Mail-Korrespondenz die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden und das Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihre E-Mail vom 30.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie e…
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Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
5. Juni 2015 11:57
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihre E-Mail vom 30.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie ein Schreiben mit Anlage. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, für weitere E-Mail-Korrespondenz die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden und das Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihr Antrag vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie di…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
29. Juli 2015 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
76,6 KB
Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihr Antrag vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie die Entscheidung zu Ihrem IFG-Antrag. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, für weitere E-Mail-Korrespondenz die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden und das Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihr Antrag vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie ei…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
21. August 2015 14:24
Status
490,7 KB
72,7 KB
Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihr Antrag vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie ein Anschreiben und die noch zu übersendenden Dokumente zu Ihrem IFG-Antrag. Den Kostenbescheid werde ich mit getrennter E-Mail übersenden. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, für weitere E-Mail-Korrespondenz die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden und das Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen

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Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihr Antrag vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie de…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten der Telekom [#8895]
Datum
21. August 2015 14:29
Status
Aktenzeichen: VIII-193 II#4055 Bezug: Ihr Antrag vom 17.03.2015 Sehr geehrter Herr Meister, anbei finden Sie den Kostenbescheid zu Ihrer IFG-Anfrage. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, für weitere E-Mail-Korrespondenz die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden und das Aktenzeichen anzugeben. Mit freundlichen Grüßen