Anhörung von Telekommunikations-Unternehmen am 09. August 2013

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Alle Informationen und Dokumente zur Anhörung von Telekommunikations-Unternehmen am 09. August 2013, einschließlich des Fragebogens, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-klaus-landefeld-de-cix-und-hans-de-with-g-10-kommission/#zusammenfassung-landefeld

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. März 2015
  • Frist
    5. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Information…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Anhörung von Telekommunikations-Unternehmen am 09. August 2013 [#9026]
Datum
31. März 2015 12:09
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen und Dokumente zur Anhörung von Telekommunikations-Unternehmen am 09. August 2013, einschließlich des Fragebogens, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2015/live-blog-aus-dem-geheimdienst-untersuchungsausschuss-klaus-landefeld-de-cix-und-hans-de-with-g-10-kommission/#zusammenfassung-landefeld Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre e-mail vom 31. März 2015, mit der Sie unten stehenden Antrag n…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anhörung von Telekommunikations-Unternehmen am 09. August 2013 [#9026]
Datum
2. April 2015 16:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre e-mail vom 31. März 2015, mit der Sie unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt haben! Ihre Anfrage ist an die zuständigen Fachreferate weitergeleitet worden und wird dort geprüft. Wir werden anschließend unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihre u.a. IFG-Anfrage übersende ich Ihnen anliegenden Antwortbescheid nebst Anlag…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anhörung von Telekommunikations-Unternehmen am 09. August 2013
Datum
8. Juli 2015 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihre u.a. IFG-Anfrage übersende ich Ihnen anliegenden Antwortbescheid nebst Anlagen. Ich bitte die krankheitsbedingte Verzögerung der Beantwortung nochmals zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen