Sirenenstandorte in Köln

aktuelle tabellarische Übersicht der Sirenen in Stadtgebiet Köln mit
- Sirenenart (pneumatisch, mechanisch oder elektronisch)
- Sirenenmodell
- Reichweite
- Koordinate in Lat/Lon

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenenstandorte in Köln [#9076]
Datum
6. April 2015 01:14
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle tabellarische Übersicht der Sirenen in Stadtgebiet Köln mit - Sirenenart (pneumatisch, mechanisch oder elektronisch) - Sirenenmodell - Reichweite - Koordinate in Lat/Lon
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln Sehr geehrtAntragsteller/in am 10.04.2015 ist Ihre Anfrage über den Zuga…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln
Datum
14. April 2015 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in am 10.04.2015 ist Ihre Anfrage über den Zugang zu Informationen gemäß des Informationsfreiheitsgesetztes IFG-NRW eingegangen. Gemäß der aktuellen Gesetzesauslegung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes muss ein Anfragesteller seine Postadresse ("ladungsfähige Anschrift") bei der angefragten Behörde angeben. Da in Ihrem Fall die geforderten Informationen nicht vorhanden sind, kann Ihre Anfrage nicht beantwortet werden. Bitte antworten Sie bis zum 24.04.2015. Sollte bis dahin keine Antwort eingegangen sein, sehen wir Ihre Anfrage als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln [#9076] Sehr geehrte Damen und Herren, wie gefordert, erhalten Sie …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln [#9076]
Datum
14. April 2015 17:18
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gefordert, erhalten Sie hiermit meine Anschrift. Jedoch bitte ich darum, die Übermittlung in elektronischer Form vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln [#9076] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln [#9076]
Datum
7. August 2015 11:11
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sirenenstandorte in Köln" vom 06.04.2015 (#9076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln, Ihre Email vom 07.08.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 14.0…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln, Ihre Email vom 07.08.2015
Datum
10. August 2015 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 14.04.2015 hatte Ihnen meine Mitarbeiterin mitgeteilt, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erst möglich ist, wenn Sie Ihre postalische Anschrift angegeben habe (siehe unten). Dazu wurde Ihnen die im Informationsfreiheitgesetzt vorgesehene Frist eingeräumt. Da innerhalb dieser Frist keine Antwort von Ihnen eingegangen ist, wurde Ihre Anfrage als erledigt betrachtet. Sollten Sie mir bis zum 23.08.2015 ihre postalische Anschrift mitteilen, bin ich gerne bereit, Ihre Anfrage zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Rückruf: Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln, Ihre Email vom 07.08.2015 Opladen, Heinz-Juergen möchte die Na…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Rückruf: Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln, Ihre Email vom 07.08.2015
Datum
10. August 2015 08:51
Status
Opladen, Heinz-Juergen möchte die Nachricht " Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln, Ihre Email vom 07.08.2015" zurückrufen. ________________________________ ________________________________ Am Sonntag, den 13. September 2015, eventuell mit Stichwahl am 27. September 2015, wählt Köln eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister. Dafür suchen wir noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer! Machen Sie mit: Erst wählen und anschließend zählen mit steuerfreier Vergütung! Infos unter der Telefonnummer 0221/221-21950 oder www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/> Unsere Informations- und Dienstleistungsangebote finden Sie jetzt auch unter der neuen Adresse www.stadt.koeln<http://www.stadt.koeln/> ________________________________ ________________________________
Kommunalverwaltung Köln
Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 07.08.2015. I…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anfrage zu den Sirenenstandorten in Köln
Datum
10. August 2015 09:06
Status
image001.png
8,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 07.08.2015. Ihre Anfrage vom 10.04.2015 wurde am 14.04.2015 von einer Mitarbeiterin beantwortet. In dieser Mail wurden Sie gebeten, Ihre postalische Anschrift anzugeben, wie dies im Bundes-Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen ist. Leider wurde dabei übersehen, dass Sie Ihre Anfrage aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes NRW gestellt haben, das diese Auflage nicht vorsieht. Ich werde Ihre Anfrage nunmehr unverzüglich bearbeiten und bitte Sie, meinen Irrtum zu entschuldigen. Sie werden in den nächsten Tage eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich eine aktuelle tabellarische Übersicht über die Sirenen in…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Sirenenstandorte in Köln (#9076)
Datum
12. August 2015 10:26
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich eine aktuelle tabellarische Übersicht über die Sirenen in Köln. Bei den Sirenen 1 bis 3, 5 und 6 handelt es sich um pneumatische Sirenen, bei der Sirene 83 um eine mechanische Sirene. Alle anderen Sirenen sind elektronische Sirenen. Eine Erfassung der Längen- und Breitengrade der Sirenen ist nicht erfolgt. Ich bitte zu beachten, dass der größte Teil der Sirenen auf Grundstücken und Wohngebäuden steht, bei denen das Betreten durch unbefugte Personen nicht erlaubt ist. Für diese Auskünfte werden keine Gebühren erhoben. Sollten Sie weitere Fragen haben, bin ich gerne bereit, diese im Rahmen des gesetzlichen Vorschriften zu beantworten. In diesem Fall müsste über die Erhebung von Gebühren neu entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen