Termine der Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung

Dokumente, die Angaben zum zeitlichen Ablauf und zu den Terminen der Bund-Länder-Kommission für das Jahr 2015 enthalten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, d…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Termine der Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung [#9078]
Datum
6. April 2015 12:14
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die Angaben zum zeitlichen Ablauf und zu den Terminen der Bund-Länder-Kommission für das Jahr 2015 enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfragen vom 7. und 14. April 2015 Mit der Bitte um Beachtung des Anhangs! Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfragen vom 7. und 14. April 2015
Datum
30. April 2015 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
SchrAL4anG.Wall30.04.15_geschwaerzt.pdf
850,8 KB
Mit der Bitte um Beachtung des Anhangs! Mit freundlichen Grüßen