Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu

1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMWi von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat
2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen.
Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Übersich…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersicht Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu [#9101]
Datum
7. April 2015 16:15
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Übersicht aller Meinungsumfragen, die das BMWi von 2009 bis 2015 in Auftrag gegeben hat 2) Die Verträge mit Demoskopie-Instituten, die diesen Umfragen zugrunde liegen. Sollte einer Übersendung der Verträge ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis entgegen stehen, können Sie die betreffende Stelle schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betr. IFG-Anfrage vom 7.4.2015 bzgl. Übersicht über Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu An Herrn Arne …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Betr. IFG-Anfrage vom 7.4.2015 bzgl. Übersicht über Meinungsumfragen seit 2009 sowie Verträge dazu
Datum
6. Mai 2015 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
An Herrn Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Betreff: Ihre IFG-Anfrage vom 7.4.2015 bzgl. (a) Übersicht über Meinungsumfragen seit 2009 sowie (b) Verträge dazu Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem Schreiben vom 7.4. haben Sie eine Übersicht über Meinungsumfragen des BMWi seit 2009 angefragt. Sie hatten darauf verwiesen, dass es sich Ihres Erachtens um eine einfache Auskunft handelt. Für den Fall, dass möglicherweise Gebühren anfallen sollten, baten Sie um einen entsprechenden Hinweis. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass das BMWi in dem fraglichen Zeitraum zwei Meinungsumfragen (repräsentative Befragung von 1.000 Bürgerinnen und Bürgern) beauftragt hat: in 2014 und 2015. Auftragnehmer war in beiden Fällen TNS Infratest. In diesem Kontext wurden Fragen zur Bedeutung ausgewählter Faktoren der Wirtschaftspolitik sowie Fragen zur Akzeptanz verschiedener Schwerpunkte der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik gestellt. Des Weiteren haben Sie die dazugehörigen Verträge angefragt. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Verträge Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter gemäß § 6 IFG enthalten und somit ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG erforderlich werden wird. Dies gilt grundsätzlich für die Verträge insgesamt, so dass eine Schwärzung der betreffenden Stellen nicht möglich ist. Entgegen Ihrer Annahme dürfte es sich bei dem Bescheid deswegen nicht um eine kostenfreie einfache Auskunft handeln. Die Höhe der Gebühr wird von dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand abhängen. Die Nr. 1.2 IFGGebV sieht für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften einen Gebührenrahmen von 30 bis 250 EUR vor. Bitte lassen Sie mich wissen, ob unter diesen Voraussetzungen ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden soll. Mit freundlichen Grüßen,