Anfrage zum Personalaustauschprogramm im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bund)

Bitte nennen Sie mir die im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bund) im Rahmen des Personalaustauschprogramm „Öffentliche Hand – Privatwirtschaft“ beteiligten Firmen und deren Anzahl.

Insbesonders welche der vorgenannten vorgenannten Firmen/Mitarbeiter an der Ausarbeitung des Gesetztes der Infrastrukturabgabe beteiligt waren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Wolfgang Sieger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Wolfgang Sieger
Betreff
Anfrage zum Personalaustauschprogramm im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bund) [#9203]
Datum
9. April 2015 09:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie mir die im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bund) im Rahmen des Personalaustauschprogramm „Öffentliche Hand – Privatwirtschaft“ beteiligten Firmen und deren Anzahl. Insbesonders welche der vorgenannten vorgenannten Firmen/Mitarbeiter an der Ausarbeitung des Gesetztes der Infrastrukturabgabe beteiligt waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Sieger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Sieger

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