Werden in NRW Haushaltsmittel aus dem Radwegebauprogramm für den Straßenbau verwendet?

1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang?

Es ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor.

2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet?

3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet?

4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Achim Clausing
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Achim Clausing
Betreff
Werden in NRW Haushaltsmittel aus dem Radwegebauprogramm für den Straßenbau verwendet? [#9296]
Datum
10. April 2015 11:47
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang? Es ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor. 2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet? 3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet? 4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Achim Clausing <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Achim Clausing
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Clausing, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Wir werden sie möglichst rasch b…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Werden in NRW Haushaltsmittel aus dem Radwegebauprogramm für den Straßenbau verwendet? [#9296]
Datum
10. April 2015 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Clausing, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Wir werden sie möglichst rasch bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fwd: Radwege an Landesstraßen_Finanzierung NRW_Anfrage von Herrn Clausing Sehr geehrter Herr Clausing, vielen Da…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Fwd: Radwege an Landesstraßen_Finanzierung NRW_Anfrage von Herrn Clausing
Datum
6. Mai 2015 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Clausing, vielen Dank für Ihre Mailanfrage vom 10.April 2015 zur Verwendung von Finanzmitteln für den Radwegebau im Landesstrassenbereich in NRW. Hierzu bemerke ich Folgendes: 1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang? Es ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor. Bei dem angesprochenen Projekt im Zuge der L 529 zwischen Münster/Roxel und Nienberge handelt es sich um eine Gesamtmaßnahme bestehend aus der Neuanlage eines Radweges und von in diesem Zusammenhang erforderlichen verkehrsgerechten Erhaltungsmaßnahmen an der Straße. Aufgrund des im Vordergrund stehenden Radwegebaues wurde die Maßnahme für die Finanzierung aus dem Landeshaushalt seinerzeit in das Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (Titel 777 14) aufgenommen, für das der Regionalrat die Prioritäten festlegt. Der größte Teil des separat geführten Radweges konnte im Jahr 2010 im Rahmen des Modells „Bürgerradwege“ aus dem Titel 777 14 finanziert werden. Da mit dem vorgezogenen Bau des Radweges das Gesamtprojekt noch nicht abgeschlossen war, wurde dieses auch anschließend weiterhin in dem ursprünglichen Finanzierungsprogramm geführt. Seit 2014 ist das Projekt gemäß der Beschlussfassung des Regionalrates auf Rang 1 eingestuft. Für die Fertigstellung des Radweges sind lediglich noch kleine Anpassungen in den Anschlussbereichen erforderlich, die aus dem Titel 777 14 finanziert werden. Der Großteil der verbleibenden Projektkosten resultiert aus der verkehrsgerechten Erhaltung der Strecke und wird entsprechend nicht mehr aus dem Titel 777 14 sondern aus dem dafür zur Verfügung stehenden Haushaltstitel finanziert. 2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet? Die hier genannte Maßnahme im Zuge der L 529 im Abschnitt zwischen Münster/Albachten und Roxel wurde im Jahr 2013 realisiert. Es handelte sich um die Neuanlage eines Radweges, in Folge derer in einem Teilbereich auch eine Änderung der Straßenführung notwendig wurde. Weiterhin waren damit im Zusammenhang stehende verkehrsgerechte Erhaltungsmaßnahmen an der Straße erforderlich. Seinerzeit wurde dieses ebenfalls in der entsprechenden Prioritätenliste des Regionalrates Münster für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen auf Rang 1 geführt. Für das Gesamtprojekt wurden in 2013 Haushaltmittel in Höhe von ca. 2,2 Mio. € verausgabt. Hiervon wurden für den Bau des Radweges und die dadurch erforderlichen Anpassungen der Straßenführung ca. 1,2 Mio. € dem Titel 777 14 finanziert und für die verkehrsgerechte Erhaltung ca. 1,0 Mio. € aus dem Titel 777 11 verausgabt. 3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet? Nein. Aus dem Titel 777 14 sind im Jahr 2009 für den genannten Abschnitt lediglich 50.000 € zur Finanzierung eines Bürgerradwegs in einem Teilabschnitt verwendet worden. 4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen? Die Mittel des Haushaltstitels 777 14 werden ausschließlich zum Bau von neuen Radwegen an bestehenden Landesstraßen verwendet. Kosten aus Änderungen der Straßenführung, die zum Bau von neuen Radwegen erforderlich werden, sind ebenso wie Grunderwerbskosten aus diesem Titel zu finanzieren. Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichende Informationen geben zu können. Mit freundlichen Grüßen