Bundeswirtschaftsministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674

Antrag nach dem IFG/UIG bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Gutachten des Bundeswirtschaftministeriums zum öffentlich-rechtlichen AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond, welches im WDR Politmagazin MONITOR Nr. 674 Beitrag "Atomausstieg: Wie Energiekonzerne sich um die Kosten drücken" von Philipp Jahn und Nikolaus (vgl. http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/AtomausstiegEnergiekonzerne100.html) in der ARD am 09.04.2015 ausgestrahlten Sendung erwähnt wird. Laut dem Gutachten existiere durch Konzernabspaltungen das Risiko Zitat: „…dass auf die öffentliche Hand erhebliche Kosten (…) zukommen könnten.“

Bitte beachten Sie folgendes:

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Sollte mein Anfrage durch das IFG oder UIG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.

Allgemeine Hinweise:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-05-31:

Das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene 2014-12-10 Gutachten "Finanzielle Vorsorge im Kernenergiebereich - Mögliche Risiken des Status quo und mögliche Reformoptionen" der Kanzlei Becker Büttner Held ist unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P… verfügbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Antrag auf Informationszugang: Gutachten Rückstellungen im Kernenergiebereich Am 27. April 2015 vom Bundeswirtscha…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang: Gutachten Rückstellungen im Kernenergiebereich
Datum
27. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 27. April 2015 vom Bundeswirtschaftsministerium im Kontext des IFG-Antrages "Bundeswirtschaftsministerium: 2014 Gutachten Atomrückstellungen von Prof. Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West) [#8961]" vom 24.03.2015 eine Nachricht (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundeswirtschaftsministerium-2014-gutachten-atomruckstellungen-von-prof-wolfgang-irrek-hochschule-ruhr-west/#nachricht-26594) erhalten- In dieser Nachricht ist der beigefügte Bescheid enthalten, der die Internetadresse zum Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 enthält. Das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene 2014-12-10 Gutachten "Finanzielle Vorsorge im Kernenergiebereich - Mögliche Risiken des Status quo und mögliche Reformoptionen" der Kanzlei Becker Büttner Held ist unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rechtsgutachten-rueckstellung-kernenergie,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf verfügbar und als Anlage beigefügt.

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Antrag nach dem IFG/UIG bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte se…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeswirtschaftsministerium: Gutachten AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond aus 2015-04-09 WDR Sendung MONITOR Nr. 674 [#9313]
Datum
10. April 2015 19:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten des Bundeswirtschaftministeriums zum öffentlich-rechtlichen AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfond, welches im WDR Politmagazin MONITOR Nr. 674 Beitrag "Atomausstieg: Wie Energiekonzerne sich um die Kosten drücken" von Philipp Jahn und Nikolaus (vgl. http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/AtomausstiegEnergiekonzerne100.html) in der ARD am 09.04.2015 ausgestrahlten Sendung erwähnt wird. Laut dem Gutachten existiere durch Konzernabspaltungen das Risiko Zitat: „…dass auf die öffentliche Hand erhebliche Kosten (…) zukommen könnten.“ Bitte beachten Sie folgendes: Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Sollte mein Anfrage durch das IFG oder UIG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden. Allgemeine Hinweise: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>