Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksentscheid


Die Rechnung, Begründung und Dokumentation sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente und Informationen, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt. Hierzu bitte ich insbesondere um die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schätzungsposten.

Ergebnis der Anfrage

Zur Anfrage über Dokumente und weitere Informationen zur amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksentscheid bzw. Berliner Mietenvolksbegehren (www.mietenvolksentscheidberlin.de) konnte nach mehrfachem Anfragen Zugang zur Akte über die Kostenschätzung gewonnen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
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Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9417] Anfrage nach dem Ber…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
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Betreff
Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9417]
Datum
17. April 2015 12:20
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechnung, Begründung und Dokumentation sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente und Informationen, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren stützt. Hierzu bitte ich insbesondere um die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schätzungsposten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeswahlleiterin Berlin
AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9417] Sehr geehrtAntra…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
AW: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9417]
Datum
17. April 2015 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Landeswahlleiterin ist in dieser Phase des Volksbegehrens nicht zuständig. Ich leite Ihren Antrag an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weiter. Nach § 14 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz – AbstG) ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit dessen Wortlaut von der Trägerin schriftlich bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung einzureichen. Nach § 15 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes erstellt die fachlich zuständige Senatsverwaltung vor Beginn der Unterschriftensammlung auf schriftlichen Antrag der Trägerin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung umgehend die geschätzten Kosten, die sich aus der Verwirklichung des Volksbegehrens ergeben würden (amtliche Kostenschätzung). Mit freundlichen Grüßen
Landeswahlleiterin Berlin
WG: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9417] Sehr geehrtAntr…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
WG: Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Mietenvolksbegehren [#9417]
Datum
17. April 2015 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Baasen von der Geschäftsstelle der Landesabstimmungsleiterin hat Sie informiert, dass Ihr nachstehender Antrag auf Akteneinsicht an meine Verwaltung weitergeleitet wurde. Die hiesigen Akten (Az: 0149/33 17. WP 08) enthalten keine Ihrem Anliegen entsprechenden Informationen. Ich habe Ihren Antrag nach § 13 Absatz 1 Satz 4 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet und gehe davon aus, dass Sie von dort weitere Nachricht erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landeswahlleiterin Berlin
Bescheid - Akteneinsicht nach dem Berliner lnformatlonsfrelheltsgesetz
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid - Akteneinsicht nach dem Berliner lnformatlonsfrelheltsgesetz
Datum
27. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen