Benutzungspflichtige Radwege

Eine Übersicht der benutzungspflichtigen Radwege im Gebiet der Stadt Oldenburg (Oldenburg) und jeweils eine Begründung für diese Entscheidung (VwV StVO Zu Absatz 4 Satz 2).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2015
  • Frist
    22. Februar 2016
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der …
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Benutzungspflichtige Radwege [#9431]
Datum
18. April 2015 15:15
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der benutzungspflichtigen Radwege im Gebiet der Stadt Oldenburg (Oldenburg) und jeweils eine Begründung für diese Entscheidung (VwV StVO Zu Absatz 4 Satz 2).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 23.01.2016 als Antrag auf Aktenauskunft zur Radwegebenutzungspflicht …
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW: Benutzungspflichtige Radwege
Datum
8. Februar 2016 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 23.01.2016 als Antrag auf Aktenauskunft zur Radwegebenutzungspflicht ist hier eingegangen und wird als Bürgeranfrage gewertet. Sie können die hier vorliegenden Unterlagen zur Anordnung der Radwegebenutzungspflicht in den verschieden innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen zu den üblichen Bürozeiten im Fachdienst Verkehrslenkung, Industriestr. 1, Eingang B, Zimmer 29, 26121 Oldenburg, gern einsehen. Hierzu vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher einen Termin. Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 235-3118 gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag