Zulassungsstand U-Bahn-Züge C2 der Münchner U-Bahn

Zum Fahrplanwechsel Dezember 2013 wurden die Fahrpläne der U-Bahn-Linien U1 und U2 in München angepasst um nach Lieferung und Zulassung der C2-Züge durch die Regierung von Oberbayern eine Taktverdichtung anbieten zu können. Zuminedst ein C2-Zug steht im Bereich der Technischen Basis Föttmanning parat und wartet auf Zulassen. Bitte lassen Sie mir die vorhandenen Unterlagen zum Stand der Zulassung zukommen.

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  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
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Johannes Schlüter
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
Johannes Schlüter
Betreff
Zulassungsstand U-Bahn-Züge C2 der Münchner U-Bahn [#9470]
Datum
21. April 2015 01:57
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Fahrplanwechsel Dezember 2013 wurden die Fahrpläne der U-Bahn-Linien U1 und U2 in München angepasst um nach Lieferung und Zulassung der C2-Züge durch die Regierung von Oberbayern eine Taktverdichtung anbieten zu können. Zuminedst ein C2-Zug steht im Bereich der Technischen Basis Föttmanning parat und wartet auf Zulassen. Bitte lassen Sie mir die vorhandenen Unterlagen zum Stand der Zulassung zukommen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern (Informationsfreiheitssatzung Oberbayern). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Schlüter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Schlüter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Regierung von Oberbayern
Sehr geehrter Herr Schlüter, Ihre Anfrage ist bei uns leider nicht an der richtigen Adresse. Der Bezirk Oberbaye…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
AW: Zulassungsstand U-Bahn-Züge C2 der Münchner U-Bahn [#9470]
Datum
21. April 2015 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlüter, Ihre Anfrage ist bei uns leider nicht an der richtigen Adresse. Der Bezirk Oberbayern ist als überörtlicher Sozialhilfeträger u.a. zuständig für Menschen mit Behinderungen, für Hilfe für Senioren und ist der Träger für Fachkliniken aus dem psychosozialen und neurologischen Bereich. Mit freundlichen Grüßen