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Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Dritte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

schon mehrfach habe ich nach dem Auftrags- und Beratungsstand der SSK zur Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung gefragt. Die bisherigen Antworten vom 30.07.2012, 16.05.2014 und 10.11.2014 haben gezeigt, dass es solch einen Beratungsauftrag an die Kommission gibt, dieser aber noch kein Ergebnis geliefert hat. Siehe auch http://<< Antragsteller:in >>/2014/05/dosisberechnung-langzeitlagerung-seit-ankuendigung-anfang-2009-nichts-neues/

Im neuen SSK-Jahresbericht des Jahres 2014, veröffentlicht am 08.04.2015, ist wieder nichts zu diesem Beratungsauftrag verzeichnet, obwohl über andere Arbeiten auch ohne Abschluss berichtet wird. Deshalb folgende Fragen:

1. Wurde der Beratungsauftrag in der Zwischenzeit storniert?

2. Welche über die Auskunft vom 30.07.2012 hinausgehenden Sitzungen haben stattgefunden?

3. Wird der Beratungsauftrag als so unbedeutend eingestuft, dass er nicht im Jahresbericht erwähnt wird?

4. Die Arbeiten daran laufen seit 2009. Werden voraussichtlich weitere sechs Jahre bis zu einem Abschluss benötigt werden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, schon mehrfach habe ich nach dem Auftrags- und Berat…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Dritte [#9492]
Datum
21. April 2015 22:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, schon mehrfach habe ich nach dem Auftrags- und Beratungsstand der SSK zur Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung gefragt. Die bisherigen Antworten vom 30.07.2012, 16.05.2014 und 10.11.2014 haben gezeigt, dass es solch einen Beratungsauftrag an die Kommission gibt, dieser aber noch kein Ergebnis geliefert hat. Siehe auch http://endlagerdialog.de/2014/05/dosisberechnung-langzeitlagerung-seit-ankuendigung-anfang-2009-nichts-neues/ Im neuen SSK-Jahresbericht des Jahres 2014, veröffentlicht am 08.04.2015, ist wieder nichts zu diesem Beratungsauftrag verzeichnet, obwohl über andere Arbeiten auch ohne Abschluss berichtet wird. Deshalb folgende Fragen: 1. Wurde der Beratungsauftrag in der Zwischenzeit storniert? 2. Welche über die Auskunft vom 30.07.2012 hinausgehenden Sitzungen haben stattgefunden? 3. Wird der Beratungsauftrag als so unbedeutend eingestuft, dass er nicht im Jahresbericht erwähnt wird? 4. Die Arbeiten daran laufen seit 2009. Werden voraussichtlich weitere sechs Jahre bis zu einem Abschluss benötigt werden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in das BMUB bat im Jahr 2012 die Strahlenschutzkommission (SSK) per Beratungsauftrag, üb…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Dritte [#9492]
Datum
18. Mai 2015 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das BMUB bat im Jahr 2012 die Strahlenschutzkommission (SSK) per Beratungsauftrag, über die "Grundlagen für die Berechnung der Bevölkerung - Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle" zu beraten. Die Beratungen zu diesem komplexen Thema dauern nach wie vor an. Wann ein Ergebnis der Beratungen zu erwarten ist, lässt sich bislang nicht abschätzen. Wie bereits in meinen Schreiben vom 30.07.2012 und vom 16.5.2014 geschildert, sind die Beratungen der SSK gemäß § 14 ihrer Satzung vertraulich zu behandeln. Aus diesem Grund bin ich nicht befugt, Ihnen Auskünfte über Sitzungstermine der Beratungen zu geben. Die fehlende Aufführung des Beratungsauftrags im Jahresbericht ist auf ein Büroversehen zurückzuführen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, und wie soll das Büroversehen korrigiert werden?. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Dritte [#9492]
Datum
18. Mai 2015 19:30
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, und wie soll das Büroversehen korrigiert werden?. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Mai 2015. Der von Ihnen angesprochene Beratun…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: AW: Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Dritte [#9492]
Datum
5. Juni 2015 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Mai 2015. Der von Ihnen angesprochene Beratungsauftrag kann erst wieder im Jahresbericht für das laufende Jahr berücksichtigt werden. Die SSK behält es sich - in Abstimmung mit dem BMUB - generell vor, darüber zu entscheiden, welche Themen im Jahresbericht Erwähnung finden. Ob ein Beratungsauftrag im Jahresbericht aufgeführt wird, macht im Übrigen keine Aussage über die Tiefe und den Umfang der Beratungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in allen vorangegangenen Jahresberichten der SSK wird der Beratungsauf…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Dritte [#9492]
Datum
19. April 2016 22:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in allen vorangegangenen Jahresberichten der SSK wird der Beratungsauftrag bezüglich der Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung aus dem Jahr 2012 auch in der Ausgabe für das Jahr 2015 nicht erwähnt. Der Auftrag "Wie sind die effektive Dosis, die sich auf in ferner Zukunft lebende Personen bezieht, zu berechnen" wird an keiner Stelle erwähnt. Die ersten Arbeitsgruppensitzungen zu dem oben genannten Beratungsauftrag haben in der SSK am 12.06.2012 und 24.08.2012 stattgefunden. Zu der Nichterwähnung im Jahresbericht 2014 wurde mitgeteilt, dies sei auf ein "Büroversehen" zurückzuführen - siehe Mitteilung des BMUB vom 18.05.2015. Ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Nichtwerwähnung im Jahresbericht 2015 wieder auf ein "Büroversehen" zurückzuführen? 2. Wurde der Beratungsauftrag aus dem Jahr 2012 zurückgezogen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Frage bezüglich der Beratungen der SSK zu "Grundlagen f…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung - die Dritte [#9492]
Datum
13. Mai 2016 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Frage bezüglich der Beratungen der SSK zu "Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle". Vor dem Hintergrund der grundlegenden Beratungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" des Bundestages zu den Entscheidungsgrundlagen für das Standortauswahlverfahren, die auch allgemeine Sicherheitsanforderungen an die Lagerung umfassen, sind die Beratungen der SSK zu diesem Thema sinnvollerweise ausgesetzt worden. Erst nach Vorliegen der Vorschläge der Kommission wird BMUB prüfen, wie dieses wichtige Thema weiterentwickelt werden kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen