Aufkommen durch Rundfunkgebühren in RLP

Nach Jahren geordnetes Aufkommen der Rundfunkgebühren in Rheinland-Pfalz. WIeviel Rundfunkgebühren wurden jährlich seit 1995 in Rheinland-Pfalz eingenommen? WIeviel Privathaushalte bzw. wieviel Unternehmen haben jeweils gezahlt? Gibt es eine Untersuchung, ob die eingenommen Rundfunkgebühren im Verhältnis zu anderen statistischen Zahlen des Landes stehen oder besteht Optimierungsbedarf? Wenn ja, bitte senden sich auch diese Untersuchung mit evtl. Lösungsansätzen zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
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Aufkommen durch Rundfunkgebühren in RLP [#9499] Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufkommen durch Rundfunkgebühren in RLP [#9499]
Datum
22. April 2015 11:18
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Jahren geordnetes Aufkommen der Rundfunkgebühren in Rheinland-Pfalz. WIeviel Rundfunkgebühren wurden jährlich seit 1995 in Rheinland-Pfalz eingenommen? WIeviel Privathaushalte bzw. wieviel Unternehmen haben jeweils gezahlt? Gibt es eine Untersuchung, ob die eingenommen Rundfunkgebühren im Verhältnis zu anderen statistischen Zahlen des Landes stehen oder besteht Optimierungsbedarf? Wenn ja, bitte senden sich auch diese Untersuchung mit evtl. Lösungsansätzen zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Rundfunkgebühren in Rheinland-Pfalz Mit der Bitte um Beachtung des Anhangs! Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Rundfunkgebühren in Rheinland-Pfalz
Datum
30. April 2015 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
633,3 KB
Mit der Bitte um Beachtung des Anhangs! Mit freundlichen Grüßen