Energetischer "Fußabdruck" von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen haben sich zu Bauwerken beeindruckender Größe entwickelt. In großen Teilen bestehen diese Bauwerke aus so konventionellen Baustoffen wie Stahl und Beton. Beide Baustoffe werden unter einem erheblichen Einsatz von fossilen Energien gewonnen, wenn Kalk und Tonerde gebrannt und Eisenerz geschmolzen wird. Auch die Produktion der Magnete aus Seltenen Erden ist gewiss energieaufwändig. Daher die Frage: Wie viel fossile Energie steckt in einer durchschnittlichen Windenergieanlage neuer Bauart, welche durchschnittliche Leistung produziert eine solche Anlage unter den typischen Windbedingungen im Inland / an der Küste und über welchen Zeitraum muss die Anlage rechnerisch Strom produzieren, bis sie die in ihren Bau investierte Energie wieder erarbeitet hat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2015
  • Frist
    29. Mai 2015
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Michael Gaedtke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Windenergieanlag…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Michael Gaedtke
Betreff
Energetischer "Fußabdruck" von Windenergieanlagen [#9513]
Datum
23. April 2015 14:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Windenergieanlagen haben sich zu Bauwerken beeindruckender Größe entwickelt. In großen Teilen bestehen diese Bauwerke aus so konventionellen Baustoffen wie Stahl und Beton. Beide Baustoffe werden unter einem erheblichen Einsatz von fossilen Energien gewonnen, wenn Kalk und Tonerde gebrannt und Eisenerz geschmolzen wird. Auch die Produktion der Magnete aus Seltenen Erden ist gewiss energieaufwändig. Daher die Frage: Wie viel fossile Energie steckt in einer durchschnittlichen Windenergieanlage neuer Bauart, welche durchschnittliche Leistung produziert eine solche Anlage unter den typischen Windbedingungen im Inland / an der Küste und über welchen Zeitraum muss die Anlage rechnerisch Strom produzieren, bis sie die in ihren Bau investierte Energie wieder erarbeitet hat?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michael Gaedtke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Gaedtke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Gaedtke

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Gaedke, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. April 2015. Sie haben Ihre Anfrage als IFG-Antrag …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Energetischer "Fußabdruck" von Windenergieanlagen [#9513]
Datum
11. Mai 2015 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gaedke, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. April 2015. Sie haben Ihre Anfrage als IFG-Antrag bezeichnet. Ihre Frage ist jedoch in erster Linie fachlicher Art. Sie zielt nicht auf den Zugang zu amtlichen Informationen ab. Insofern habe ich Ihre Anfrage nicht als förmlichen IFG-Antrag gewertet. In der Sache kann ich Ihnen folgende Hinweise geben: Im deutschsprachigen Raum hat sich in 2014 das VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH mit dieser Frage beschäftigt und berücksichtigt damit die neusten Erkenntnisse. Dabei wurden die Betrachtungen allerdings an Hand eines Offshore-Windparks vorgenommen. Die Publikation finden Sie unter http://www.ressource-deutschland.de/fil…. Für den Offshore-Bereich liegt die energetische Amortisationszeit demnach unter einem Jahr bei angenommenen Betriebsdauern von 20 Jahren. Gleichzeitig befindet sich die Offshore-Windenergie noch in der Industrialisierungsphase mit einer Vielzahl an Optimierungsmöglichkeiten. Moderne Windenergieanlagen an Land weisen geringere Energieerträge im Vergleich zu den Anlagen auf See auf. In Abhängigkeit der gewählten Anlagentechnologie sowie der Windqualität liegen die Volllastbenutzungsstunden zwischen 2.000 und 4.000. Gleichzeitig ist der energetische Aufwand für den Transport sowie die Gründung und den späteren Betreib im Vergleich zu den Anlagen auf See deutlich geringer. Die Amortisationszeiten bei der Windenergie an Land ist abhängig von der Windqualität und den jeweiligen Energieerträgen am Standort. Die Größenordnung mit entsprechender Variation liegt im Bereich der Berechnungen für die Windenergie auf See. Ergänzende Informationen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen: http://www.sciencedirect.com/science/ar… http://www.fachagentur-windenergie.de/a… http://www.researchgate.net/profile/Agn… Mit freundlichen Grüßen,