Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service

Die GIZ betreibt über ihren kommerziellen Arm IS International Service in Saudi-Arabien das Technical Trainers College (https://www.giz.de/de/weltweit/18371.html) und das College for Applied Studies in Yanbu. Aus Schleswig-Holstein ist hier XXX tätig.
Normaler Weise ist eine Beurlaubung nur zum Zwecke der Entwicklungshilfe zulässig. Hier handelt es sich jedoch um keine Entwicklungshilfe, sondern GIZ IS betreibt hier auf kommerzieller Basis und im Wettbewerb zu Mitbewerbern Colleges. Deshalb ist die Beurlaubung von Rechts wegen nicht zulässig.

Ich frage deshalb das Ministerium
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen Beurlaubungen von Beamten zu GIZ IS?
2. Wie erfolgt die Verteilung der Pensionslasten? Wenn GIZ IS keine Kosten hier übernimmt, wie hoch ist die Subventionierung von GIZ IS durch das Land Thüringen pro Jahr?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2015
  • Frist
    28. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ be…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
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Betreff
Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service [#9565]
Datum
28. April 2015 07:30
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ betreibt über ihren kommerziellen Arm IS International Service in Saudi-Arabien das Technical Trainers College (https://www.giz.de/de/weltweit/18371.html) und das College for Applied Studies in Yanbu. Aus Schleswig-Holstein ist hier tätig. Normaler Weise ist eine Beurlaubung nur zum Zwecke der Entwicklungshilfe zulässig. Hier handelt es sich jedoch um keine Entwicklungshilfe, sondern GIZ IS betreibt hier auf kommerzieller Basis und im Wettbewerb zu Mitbewerbern Colleges. Deshalb ist die Beurlaubung von Rechts wegen nicht zulässig. Ich frage deshalb das Ministerium 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen Beurlaubungen von Beamten zu GIZ IS? 2. Wie erfolgt die Verteilung der Pensionslasten? Wenn GIZ IS keine Kosten hier übernimmt, wie hoch ist die Subventionierung von GIZ IS durch das Land Thüringen pro Jahr? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner An…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
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Betreff
Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service [#9565]
Datum
23. Mai 2015 15:36
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage in wenigen Tagen abläuft. Leider habe ich bislang keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich bitte, mir ggf. mitzuteilen, ob Hinderungsgründe vorliegen, die die Beantwortung verzögern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG Schleswig-Holstein. Die bi…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service" [#9565]
Datum
28. Mai 2015 08:54
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG Schleswig-Holstein. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9565 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG, UIG, VIG Schleswig-Holste…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Beurlaubung von Beamten zum Kommerziellen Arm der GIZ - International Service" [#9565]
Datum
28. Mai 2015 08:54
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IZG, UIG, VIG Schleswig-Holstein. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9565 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Das Landesministerium hat meine Anfrage nicht in der dafür vorgesehenen Frist beantwortet und bislang überhaupt nicht darauf reagiert. Auch ein Hinweis auf den bevorstehenden Fristablauf bliebt unbeantwortet. Es ist daher zu vermuten, dass die Behörde nicht gewillt ist, ihren gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Empfangsbestätigung Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Sie werden in Kürze weitere Nachricht erhalten.…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. Mai 2015 10:04
Status
Warte auf Antwort
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Sie werden in Kürze weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Frag den Staat Antragsteller/in-Antragsteller/in Beurlaubungen Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntrag…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Frag den Staat Antragsteller/in-Antragsteller/in Beurlaubungen
Datum
13. Juli 2015 14:52
Status
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Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in hinsichtlich rechtlicher Fragen besteht keine Auskunftsverpflichtung nach dem IZG.Antragsteller/in Gerne bin ich jedoch bereit,Antragsteller/in Ihnen mitzuteilen,Antragsteller/in dass die Entscheidung,Antragsteller/in auf welcher rechtlicher Grundlage Beurlaubungen von Beamten erfolgen und welche versorgungsrechtlichen Regelungen dazu getroffen werden Antragsteller/in(siehe z.B.Antragsteller/in Antragsteller/in§Antragsteller/in 6 Beamtenversorgungsgesetz SH)Antragsteller/in immer abhängig ist von dem Ergebnis der individuellen Sachverhalts-Antragsteller/in bzw.Antragsteller/in Einzelfallprüfung.Antragsteller/in Soweit eine Beurlaubung der Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit dienen würde,Antragsteller/in käme als rechtliche Grundlage z.B.Antragsteller/in Antragsteller/in§Antragsteller/in 16 der schleswig-holsteinischen Landesverordnung Antragsteller/inüber die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen Antragsteller/in(Sonderurlaubsverordnung)Antragsteller/in in Betracht.Antragsteller/in Zum Anteil der Subventionen durch das Land Thüringen liegen dem MSB SH keine Informationen vor Antragsteller/in(Antragsteller/in§Antragsteller/in 1 Abs.Antragsteller/in 2 i.v.m.Antragsteller/in Antragsteller/in§Antragsteller/in 2 Abs.Antragsteller/in 5 Satz 1 IZG)Antragsteller/in.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in