Sehr geehrte Frau Beyerle,
Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werten wir als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Sofern Sie dies verlangen, erhalten Sie auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen, Bescheid nach dem IFG. Dieser würde Ihnen auch die Möglichkeit eröffnen, Rechtsmittel einzulegen.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1. In welchem Umfang erbringt die GIZ als Bundesunternehmen Leistungen für das BMU in 2012, 2013 und 2014 und für welche Projekte?
Folgende Zahlungen hat die GIZ in den jeweiligen Jahren für Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erhalten:
2012: 70.124.227,68 €
2013: 86.251.953,45 €
2014: 99.559.664,30 €
Diese Zahlungen beziehen sich auf die in der Anlage aufgelisteten Vorhaben.
2. Wie erfolgt die Leistungsvergabe – im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe?
Die Vergabe von Aufträgen des Bundes an die GIZ erfolgt auf der Grundlage eines zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der GIZ im Jahr 2003 vereinbarten Generalvertrages. Demnach unterliegen die Aufträge des Bundes an die GIZ nicht dem öffentlichen Vergaberecht.
3. Wenn mittels Direktvergabe, wieso wird hier der Wettbewerb ausgeschlossen und wie wird sichergestellt, dass nicht andere Anbieter mit mindestens der gleichen qualitativen und finanziellen Leistungsfähigkeit bessere Resultate gewährleisten?
Das mit Abstand größte Portfolio der BMUB-Aufträge betrifft die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI). Projekte der IKI wählt das BMUB grundsätzlich durch einen Ideenwettbewerb aus. Die IKI ist hierbei offen für unterschiedliche Akteure aus dem In- und Ausland. Vorhabenträger sind Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland sowie internationale und multilaterale Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen. Das Projektauswahlverfahren ist zweistufig:
1. Verfahrensstufe:
Das BMUB veröffentlicht in der Regel jährlich einen Aufruf, Projektskizzen einzureichen (Ideenwettbewerb), sowie die dazugehörigen Förderinformationen. Innerhalb einer festgelegten Frist können Interessenten aussagekräftige Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Das Ministerium trifft auf Grundlage der verfügbaren Finanzmittel eine Auswahl unter den Projektskizzen und stimmt die Auswahl mit anderen relevanten Bundesministerien ab. Die Interessenten werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
2. Verfahrensstufe:
Die Interessenten der ausgewählten Projektskizzen werden in der zweiten Stufe schriftlich zur Abgabe eines formalen Projektvorschlags aufgefordert. Das BMUB prüft die eingehenden Projektvorschläge und entscheidet abschließend.
Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen