Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

TK - Gesundheitskarte - Austauschintervall - Austauschkosten - Kartenmissbrauch


1) Dokumente, aus denen hervorgeht, wann Ihre Gesundheitskarte das nächste Mal ausgetauscht wird.

2) Dokumente, aus denen hervorgeht, in welchem Zeitintervall die Gesundheitskarte wieder ausgetauscht wird.

3) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie hoch die Gesamtkosten für den letzten Austausch waren
(Umstellung auf Gesundheitskarten der Generation 1).
a) Wie hoch waren dabei die internen Kosten?
b) Wie hoch waren die externen Kosten (u .a. für die Kartenherstellung)?
c) Wie viele Karten wurden für diese Gesamtkosten hergestellt?

4) Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Kartenhersteller für Sie die Gesundheitskarten der Generation 1 hergestellt haben.

5) Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Daten die Kartenhersteller zur Karten-
herstellung von Ihnen erhalten haben.

6) Dokumente, mit denen Ihre Beitragszahler informiert wurden, welche Daten auf der Gesundheitskarte der Generation 1 gespeichert sind.

7) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie groß die Anzahl der Kartenmissbrauchsfälle in 2014 war.
7a) Wie hoch waren die durch Kartenmissbrauch in 2014 entstandenen Kosten?

8) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie groß jeweils die Anzahl der Kartenmissbrauchsfälle in den Jahren 2008 bis 2010 war.
8b) Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils die durch Kartenmissbrauch entstandenen Kosten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2015
  • Frist
    30. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Dokumente, a…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TK - Gesundheitskarte - Austauschintervall - Austauschkosten - Kartenmissbrauch [#9576]
Datum
28. April 2015 18:50
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Dokumente, aus denen hervorgeht, wann Ihre Gesundheitskarte das nächste Mal ausgetauscht wird. 2) Dokumente, aus denen hervorgeht, in welchem Zeitintervall die Gesundheitskarte wieder ausgetauscht wird. 3) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie hoch die Gesamtkosten für den letzten Austausch waren (Umstellung auf Gesundheitskarten der Generation 1). a) Wie hoch waren dabei die internen Kosten? b) Wie hoch waren die externen Kosten (u .a. für die Kartenherstellung)? c) Wie viele Karten wurden für diese Gesamtkosten hergestellt? 4) Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Kartenhersteller für Sie die Gesundheitskarten der Generation 1 hergestellt haben. 5) Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Daten die Kartenhersteller zur Karten- herstellung von Ihnen erhalten haben. 6) Dokumente, mit denen Ihre Beitragszahler informiert wurden, welche Daten auf der Gesundheitskarte der Generation 1 gespeichert sind. 7) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie groß die Anzahl der Kartenmissbrauchsfälle in 2014 war. 7a) Wie hoch waren die durch Kartenmissbrauch in 2014 entstandenen Kosten? 8) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie groß jeweils die Anzahl der Kartenmissbrauchsfälle in den Jahren 2008 bis 2010 war. 8b) Wie hoch waren in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils die durch Kartenmissbrauch entstandenen Kosten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
28. April 2015 18:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#9576] Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte den Bearbeitungsstand zu m…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#9576]
Datum
22. Mai 2015 15:32
An
Techniker Krankenkasse
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte den Bearbeitungsstand zu meiner Informationsfreiheitsanfrage mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
22. Mai 2015 15:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#9576] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "TK - G…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#9576]
Datum
30. Mai 2015 12:54
An
Techniker Krankenkasse
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "TK - Gesundheitskarte - Austauschintervall - Austauschkosten - Kartenmissbrauch" vom 28.04.2015 (#9576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
30. Mai 2015 12:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#9576] Sehr geehrte Damen und Herren, ich teile Ihnen mit, dass der Vorgang zeitgleic…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#9576]
Datum
5. Juni 2015 12:42
An
Techniker Krankenkasse
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich teile Ihnen mit, dass der Vorgang zeitgleich auch dem bfdi.bund.de mitgeteilt wird. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
5. Juni 2015 12:42
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
5. Juni 2015 12:44
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "TK - Gesundheitskarte - Austauschintervall - Austauschkosten - Kartenmissbrauch" [#9576]
Datum
1. Juli 2015 20:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9576 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die TK überhaupt nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Techniker Krankenkasse
#9576 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben verschiedene anonyme Anfragen gestellt und sich dabei auf das …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
#9576
Datum
28. Juli 2015 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben verschiedene anonyme Anfragen gestellt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. Voraussetzung für einen Antrag nach § 1 IFG ist, dass die Identität des Antragstellers feststeht. Dieses folgt schon aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Auch für einen ordnungsgemäßen Vollzug des IFG ist die Identität des Antragstellers erforderlich. Zudem sprechen Sinn und Zweck des IFG gegen einen anonymen bzw. pseudonymen Informationszugang. Unabhängig von einer fehlenden Anspruchsgrundlage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gehen wir ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage auf die von Ihnen gestellten Fragen wie folgt ein: Fragen 1, 2 und 5 Die Vorgaben für die Gesundheitskarte und der damit verbundenen Nutzungsdauer werden von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit festgelegt. Dort können ggf. auch die entsprechenden Dokumente eingesehen werden. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz beschränkt sich der Anspruch auf vorhandene Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht wird durch das IFG nicht ausgelöst, so dass ein Anspruch nach dem IFG auch aus diesem Grund gegen die TK nicht besteht. Frage 6 Auf der Gesundheitskarte werden die Sozialdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer gespeichert, die für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Leistungen notwendig sind. Diese Versichertenstammdaten wurden bisher auch auf der Krankenversichertenkarte gespeichert. Dieses ist auch aus unseren öffentlichen Dokumenten wie Beratungsblättern und Flyern zu entnehmen. Auch an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 9 Abs.3 IFG ein Antrag abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller sich die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Im vorliegenden Fall ist dieses gegeben, da die o.g. Informationen auf www.tk.de <http://www.tk.de> abrufbar oder zu bestellen sind. Frage 4 Unseren Versicherten gegenüber kommunizieren wir selbstverständlich unseren externen Dienstleister, anonymisierte Anfragen werden von uns hierzu nicht beantwortet. Fragen 3, 7 und 8 Den Missbrauch unterbindet die TK durch die sogenannte Cardtrust-Liste. Mit dieser Software wird in der Arztpraxis die Gültigkeit der Gesundheitskarte geprüft, so dass dadurch der Kartenmissbrauch minimiert wird. Genaue Zahlen zu den Kartenmissbrauchsfällen können wir daher nicht erteilen. Daten zu den Gesamtkosten für den letzten Kartentausch unterliegen unserem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, auch dazu können wir keine Auskunft erteilen. Ein Informationsanspruch ist nach § 6 IFG nicht gegeben. Ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis liegt dann vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem erkennbaren Willen des Inhabers dessen berechtigte wirtschaftliche Interessen geheim gehalten werden sollen. Die begehrte Information ist nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich, da diese nicht einem beliebigen Dritten ohne Kontrolle durch die Geheimnisträger zugänglich ist. Es besteht auch ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung, da Geschäftsgeheimnisse auf den Schutz des kaufmännischen Wissens abzielen.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.