Informatik Lehrkräfte


Die Anzahl der Lehrkräfte, die an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in NRW Informatik unterrichteten.
Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Erste Staatsprüfung im Fach Informatik?
Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Zweite Staatsprüfung im Fach Informatik?
Wie viele Stunden Informatikunterricht (aufgeteilt nach Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule) werden in NRW in der Sekundarstufe I mit bzw. wie viele ohne Lehrbefähigung erteilt?

Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welches Schuljahr sich die Zahlen beziehen.
Das Schulministerium NRW verweist mich bei dieser Anfrage auf Sie.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. April 2015
  • Frist
    2. Juni 2015
  • Kosten dieser Information:
    75,00 Euro
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Simon Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Simon Küster
Betreff
Informatik Lehrkräfte [#9610]
Datum
30. April 2015 18:56
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Lehrkräfte, die an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in NRW Informatik unterrichteten. Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Erste Staatsprüfung im Fach Informatik? Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Zweite Staatsprüfung im Fach Informatik? Wie viele Stunden Informatikunterricht (aufgeteilt nach Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule) werden in NRW in der Sekundarstufe I mit bzw. wie viele ohne Lehrbefähigung erteilt? Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welches Schuljahr sich die Zahlen beziehen. Das Schulministerium NRW verweist mich bei dieser Anfrage auf Sie.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Küster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Küster
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter herr Küster, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben sie zur Beantwortung an den statistischen Fach…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informatik Lehrkräfte [#9610]
Datum
4. Mai 2015 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter herr Küster, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben sie zur Beantwortung an den statistischen Fachbereich weitergeleitet. Sie werden von dort Antwort erhalten. Kontakt: Herr Hesselmans, Herr Güttgemanns; <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Auftrags-Nr. 15/157 Sehr geehrter Herr Küster, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den amtlichen S…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
15_157 AW: Informatik Lehrkräfte [#9610]
Datum
7. Mai 2015 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Auftrags-Nr. 15/157 Sehr geehrter Herr Küster, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den amtlichen Schuldaten. Die Angaben zu Ihren Fragestellungen liegen mir nicht standardmäßig vor, sondern müssen gesondert ausgewertet werden. Für diese Sonderauswertungen entstehen Kosten in Höhe von 71,40 € inkl. MwSt. Ich benötige von Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie formlos per E-Mail an dieses Postfach senden können, um mit den Arbeiten zu beginnen. Zu den Auswertungen noch folgende Anmerkungen: Wir sprechen bei der Erhebung der amtlichen Schuldaten nicht von Lehrbefähigung in einem bestimmten Fach, sondern von einem "Aus- und Fortbildungsfach". Das liegt an der juristischen Begrifflichkeit und auch daran, dass es verschiedene Wege gibt, in einem Fach aus- oder fortgebildet zu werden. Wenn Sie also danach fragen, wie viele Stunden "mit Lehrbefähigung" erteilt werden, werde ich die Frage damit beantworten, wie viele Stunden von Personen gegeben wurden, die in diesem Fach aus- oder fortgebildet sind. Die Beantwortung der Frage nach der ersten und zweiten Staatsprüfung kann ich leider mit meinen Daten nicht ganz genau beantworten, da wir in der Statistik solche Personaldaten halten. Ich kann lediglich auswerten, wie viele Personen ein Lehramt mit Staatsprüfung erlangt haben und dabei eine Ausbildung nach LABG/OVP bzw. Laufbahnverordnung für das Fach Informatik durchlaufen haben. Alle Angaben beziehen sich dann auf das Schuljahr 2014/15. Für weitere Fragen kommen Sie gerne auf mich zu. Mit freundlichen Grüßen
Simon Küster
Sehr geehrte Damen und Herren, Was für eine Bescheinigung? Ich bin derzeit Schüler. Mit freundlichen Grüßen Si…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Simon Küster
Betreff
AW: 15_157 AW: Informatik Lehrkräfte [#9610]
Datum
7. Mai 2015 11:26
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Was für eine Bescheinigung? Ich bin derzeit Schüler. Mit freundlichen Grüßen Simon Küster Anfragenr: 9610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Küster, wir hatten Sie am 04.05. benachrichtigt, dass wir Ihre Anfrage an den Fachbereich &quo…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 15_157 AW: Informatik Lehrkräfte [#9610]
Datum
7. Mai 2015 12:17
Status
Sehr geehrter Herr Küster, wir hatten Sie am 04.05. benachrichtigt, dass wir Ihre Anfrage an den Fachbereich "Schulstatistik" abgeben hatten und die Kontaktdaten übermittelt. Was Sie von dort als Antwort erhalten haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Bitte wenden Sie sich mit Rückfragen an die Kollegen dort. Mit freundlichen Grüßen
Simon Küster
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich verzichte auf ihre Auswertung. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundli…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Simon Küster
Betreff
AW: AW: 15_157 AW: Informatik Lehrkräfte [#9610]
Datum
7. Mai 2015 12:37
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich verzichte auf ihre Auswertung. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Küster Anfragenr: 9610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Auftrags-Nr. 15/151 Sehr geehrter Herr Küster, da ich von Ihnen seit längerem keine Rückmeldung erhalten habe, w…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 15_151 Informatik Lehrkräfte [#9610]
Datum
26. Juni 2015 09:44
Status
Auftrags-Nr. 15/151 Sehr geehrter Herr Küster, da ich von Ihnen seit längerem keine Rückmeldung erhalten habe, werde ich Ihre Auftragsnummer nun schließen. Gerne können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt mit dieser oder einer anderen Frage erneut an mich oder meine Kolleginnen und Kollegen wenden. Mit freundlichen Grüßen