Übersicht über die Kita-Gebühren in den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden

ich bitte um eine Übersicht der aktuellen Krippen-/Kita-/Hort-Gebühren der einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden. Auch würde ich gern wissen, ob die Gebühren nach Einkommenshöhe gestaffelt werden. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i…
An Landkreis Mansfeld-Südharz Details
Von
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Betreff
Übersicht über die Kita-Gebühren in den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden [#9663]
Datum
6. Mai 2015 12:17
An
Landkreis Mansfeld-Südharz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um eine Übersicht der aktuellen Krippen-/Kita-/Hort-Gebühren der einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden. Auch würde ich gern wissen, ob die Gebühren nach Einkommenshöhe gestaffelt werden. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Mansfeld-Südharz
Kostenbeiträge in den gemeinden des LK Mansfeld - Südharz Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfra…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz
Betreff
Kostenbeiträge in den gemeinden des LK Mansfeld - Südharz
Datum
8. Mai 2015 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage erhalten Sie anbei eine Übersicht zu den aktuellen Kostenbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen des LK Mansfeld - Südharz. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Kostenbeiträge in den gemeinden des LK Mansfeld - Südharz [#9663] Liebe Frau Huppelt, vielen Dank für Ihre sc…
An Landkreis Mansfeld-Südharz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenbeiträge in den gemeinden des LK Mansfeld - Südharz [#9663]
Datum
13. Mai 2015 07:53
An
Landkreis Mansfeld-Südharz
Status
Liebe Frau Huppelt, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion! Super Service! Herzliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in