Klima-Helpdesk Klima-Helpdesk

Fragen und Antworten

← zurück zur Hauptseite

Was ist der Klima-Helpdesk?

Der Klima-Helpdesk ist unser Hilfs- und Beratungsangebot rund um Anfragen zu Klima- bzw. Umweltthemen. Damit wollen wir auf die vielfältigen Möglichkeiten des Umweltinformationsgesetzes (UIG) aufmerksam machen und gleichzeitig mögliche Hemmschwellen abbauen, eigene Anfragen an Behörden zu stellen.

Wenn du – egal ob für deine Arbeit oder aus persönlichem Interesse – Verträge, Gutachten, Mailverkehr o.ä. bezüglich Klima- und Umweltfragen von einer Behörde erhalten willst, helfen wir dir: Technisch durch unsere Plattform, mit der du deine Anfragen rechtskonform abschicken kannst, sowie inhaltlich und juristisch mit Tipps, Tricks und Hinweisen.

Was ist der Unterschied zu eurem sonstigen Angebot?

Der Klima-Helpdesk ist all das, was du von FragDenStaat kennst, nur mit extra Service, extra Hilfe und extra Beratung! Klima- und Umweltschutz sind die drängendsten Themen unserer Zeit. Daher wollen wir bei entsprechenden Anfragen unser Beratungsangebot intensivieren und bieten individuelle Unterstützung bei der Befreiung von Umweltinformationen aus Behörden.

An wen richtet sich das Angebot des Klima Helpdesk?

Der Klima-Helpdesk richtet sich an alle, die an bestimmten Informationen zu Umwelt- und Klimafragen interessiert sind, diese Informationen aber bisher nicht öffentlich finden und sie in den Schränken einer Behörde vermuten. Das können Privatpersonen sein, Aktivist:innen, soziale Organisationen sowie natürlich Journalist:innen. Wir helfen, euer bestehendes Recht auf Informationsfreiheit wahrzunehmen.

Hilfestellungen

Mit welchen Fragen bin ich beim Klima Helpdesk richtig?

Du kannst dich bei allen Fragen rund um deine Anfrage zu Klima- und Umweltthemen bei uns melden: Technisch, inhaltlich und juristisch.

Bitte vergewissere dich vorab, ob deine Frage bereits in diesem FAQ, in unserem Hilfebereich oder in unserem Forum beantwortet wurde.

Vor der Anfragestellung:

  • wenn du unsicher bist, ob die von dir gewünschten Informationen überhaupt angefragt werden können
  • wenn du nicht weißt, an welche Behörde du dich wenden sollst
  • wenn du nicht weißt, wie du deine Anfrage am besten formulierst

Nach der Anfragestellung:

  • wenn du innerhalb der Frist keine Antwort auf deine Frage erhältst
  • wenn du einen Bescheid erhalten hast und überlegst, Widerspruch zu erheben
  • wenn du einen Widerspruchsbescheid erhalten hast und überlegst, wie es weitergehen kann
  • wenn du glaubst, deine Information könnte die Öffentlichkeit interessieren

Bietet der Klima-Helpdesk juristische Hilfe?

Ja. Wenn z.B. eine Anfrage abgelehnt oder verzögert wird, beraten wir bei möglichen nächsten Schritten wie Widersprüchen, Eilrechtsschutz oder Klagen. Bei aussichtsreichen oder politisch relevanten Verfahren können wir die Koordinierung von Anwält:innen und die Finanzierung des Prozesses übernehmen. Auch bei Fragen des Urheberrechts, Datenschutzes oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geben wir Orientierung.

Helft ihr, die befreiten Umweltinformationen zu veröffentlichen?

Ja. Zunächst werden sowohl die Anfragen also auch die Antworten - unter Schwärzung der personenbezogenen Daten - auf FragDenStaat veröffentlicht. So können auch andere darauf zugreifen und das Wissen ist zentral aufbereitet. Wenn du – z. B. aus Recherchegründen – nicht möchtest, dass Anfrage und Antwort öffentlich sichtbar sind, ist auch das möglich.

Sollten die freigelegten Informationen aus deiner Anfrage auch für eine breitere Öffentlichkeit interessant sein, können wir mit einer gezielten Presseansprache unterstützen.

Beispiele und Inspiration

Was sind sinnvolle Anfragen nach dem UIG?

Du kannst alles anfragen, das eine Umweltinformation im Sinne des § 2 UIG darstellt.

Mögliche Themen:

  • Feinstaub- oder Lärmbelastung in einem Kiez
  • Dokumente in Bezug auf zB Inbetriebnahme eines neuen Kohlekraftwerks
  • Planungsdokumente z.B. bzgl. der Verkehrsinfrastruktur meiner Kommune
  • Sitzungsprotokolle und Teilnehmerlisten von Lobbygesprächen
  • Gutachten zu Auswirkungen auf Fauna und Flora durch ein Bauvorhaben
  • Verträge und Kooperationen zwischen Regierung und privaten Unternehmen
  • Gutachten zur Räumung des Hambacher Forsts
  • Gutachten Diesel-Manipulationen
  • Klimaschutzpläne in Städten
  • Protokolle von Umweltgremien in Verwaltungen
  • Energieausweise von Schulen u.a.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen,
  • Sanierungspläne
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Autobahn-Planungen
  • Emissionsmessungen, z.B. in Städten oder bei Fabriken

Download und Infomaterialien

FragDenStaat.de/klima

Technische Fragen

Ich habe noch nie eine Anfrage über FragDenStaat geschickt. Wie funktioniert das?

Schau dir vor der ersten Anfrage unseren umfangreichen Hilfebereich an.

Was brauche ich für eine Anfrage über FragDenStaat?

Dazu haben wir Informationen im Hilfebereich gesammelt.

Rechtliches rund um deine Anfrage

Was ist das UIG?

Zweck des UIG ist es, “den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.” Das UIG ist das speziellere Gesetz gegenüber dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es gilt vorrangig immer dann, wenn Umweltinformationen befreit werden sollen.

Das UIG bietet mehr Möglichkeiten als das IFG. So ist der Kreis der auskunftspflichtigen Stellen etwa weiter als beim IFG: Es fallen auch Unternehmen, die unter öffentlicher Kontrolle stehen, darunter. So ein Unternehmen ist zum Beispiel die Deutsche Bahn AG. Auch der BND muss nach dem UIG Auskünfte erteilen.

Wenn wir im Folgenden auf einzelne §§ verweisen, ist stets das UIG des Bundes gemeint. Einige Bundesländer haben ein eigenes UIG, andere verweisen auf das UIG des Bundes und machen sich dies zu eigen.

Welche Art von Dokumenten kann ich anfragen?

Generell sehr viel. So z.B. Briefwechsel & E-Mails, Stiftungssatzungen, Verträge, Gesprächsvorbereitungen & Vermerke, Fotos & Videos, Gutachten, Planungsdokumente, Bauvorhaben oder Datensätze. Recherchiere vor deiner UIG Anfrage möglichst genau, welches Dokument/welche Information du einsehen willst.

An wen kann ich meine Anfrage richten?

Generell können Anfragen an alle Behörden und andere Stellen gerichtet werden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sinnvoll ist es, Informationen dort anzufragen, wo die Behörde für den Themenkomplex zuständig ist.

Recherchiere vorab, welche Behörde bereits zu deinem oder einem verwandten Thema Informationen veröffentlicht hat. Wenn du unsicher bist, melde dich bei einer möglicherweise passenden Behörde. Sie helfen dir, die richtige Zuständigkeit zu finden.

Generell eignen sich folgende Stellen für Anfragen nach dem UIG: Ministerien & untergeordnete Ämter, Kommunen & Bezirksämter, Schulen & Hochschulen, öffentliche Unternehmen, Polizei, Krankenhäuser, Rundfunkanstalten, Verkehrsbetriebe, öffentliche Daseinsvorsorge. Nicht geeignet sind beispielsweise einzelne Abgeordnete sowie Parteien.

Wie lange haben informationspflichtige Stellen Zeit zu antworten?

Die Antwortfristen sind in § 3 Abs. 3 UIG geregelt. Danach muss die informationspflichtige Stelle in der Regel binnen eines Monats antworten.

Welche Gründe rechtfertigen die Ablehnung einer Anfrage?

Ablehnungsgründe können in §§ 8 und 9 UIG nachgelesen werden. Sie sind unterteilt in den Schutz öffentlicher Belange (wie etwa internationale Beziehungen oder öffentliche Sicherheit) und in den Schutz sonstiger (privater) Belange (wie etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten).

Beruft sich die informationspflichtige Stelle auf Ablehnungsgründe, muss sie stets abwägen und prüfen, ob das öffentliche Interesse überwiegt und muss konkret darlegen, welche Teile der angefragten Informationen aus welchen Gründen nicht herausgegeben werden können.

Wenn du glaubst, eine Anfrage wurde fälschlicherweise abgelehnt, kann binnen eines Monats Widerspruch eingelegt sowie ggf. zusätzlich den:die zuständige:n Informationsfreiheitsbeauftragte:n um Vermittlung gebeten werden. (Aber Achtung: Die Widerspruchsfrist läuft auch bei einer solchen Vermittlungsanfrage weiter).

Kostet meine Anfrage Geld?

Nach § 12 UIG können in bestimmten Fällen Gebühren und Auslagen erhoben werden.

Es bleibt kostenfrei, wenn eine Anfrage abgelehnt wird, es sich bei der Antwort um eine einfache Auskunft handelt oder der Informationszugang durch Einsichtnahme vor Ort erfolgt. Gebühren dürfen zudem nicht “prohibitiv” wirken, d. h. interessierte Personen dürfen sich vom Stellen einer Anfrage nicht abschrecken lassen, so dass sie sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen müssen. Näheres regelt die Umweltinformationsgebührenverordnung - UIGGebVO.

Du kannst die Behörde bereits mit der Anfrage auffordern, dich vorab über potentiell entstehende Kosten zu informieren.

Über uns

Was ist FragDenStaat?

FragDenStaat ist ein Projekt der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland. Als zivilgesellschaftliche Organisation setzen wir uns seit 2011 für mehr

Transparenz in Politik und Verwaltung ein – und dafür, dass alle Menschen ihren rechtmäßigen Zugang zu staatlichem Wissen haben. Mit unserer Webseite bieten wir die Infrastruktur für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetzen und führen außerdem strategische Klagen und Kampagnen durch.

Kontakt und weiterführende Infos

Wie erreiche ich euch?

Schick eine Mail an leonie.gehrke@okfn.de und beschreibe kurz, worum es geht und welche konkrete Frage/ welches Anliegen du hast. Wir gucken uns das an und melden uns bei dir zurück.