Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

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Zusammenfassung

Die Idee, das vorhandene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf ein Transparenzgesetz (TG) auszuweiten, wird von den meisten Parteien grundsätzlich nicht verneint. Sowohl Linke, Grüne, FDP und SPD befürworten einen proaktiven Ansatz vonseiten der Behörden. Die CDU plant jedoch keine weitere Ausweitung des bestehenden IFG. SPD und Grüne formulieren das Vorhaben, bestehende Informationsfreiheitsgesetze zusammenzuführen. Bezüglich bestehender Ausnahmeregelungen, welche für den Informationsanspruch hinderlich sein können, sprechen sich Linke, Grüne, FDP und SPD für eine Prüfung dieser aus. Grüne konkretisieren dieses Vorhaben am deutlichsten. Die CDU äußert sich nicht zum Aspekt der Ausnahmetatbestände. Zudem verweisen SPD und Linke auf einen Gebührenwegfall, wenn IFG auf ein TG ausgeweitet wird. Im Übrigen befürworten Linke und Grüne die Unterzeichnung der Tromsø-Konvention. Die FDP verweist darauf, die Ziele der Tromsø-Konvention zu unterstützen. 

-> das Bundesinformationsfreiheitsgesetz im Transparenzranking

Frage 1: Planen Sie eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu einem Transparenzgesetz (TG), nach dem behördliche Informationen nicht nur auf Anfrage, sondern proaktiv veröffentlicht werden?
CDU/CSU

Der digitale Staat soll Treiber von offenen Standards in der Wirtschaft und in seiner eigenen Verwaltung sein. Wir stehen zum Konzept des offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns (Open Government) und wollen – wo immer möglich – Offene Daten (Open Data) und quelloffene Lösungen zum Einsatz bringen. Offene Standards und allgemeine Schnittstellen werden deshalb als Vergabekriterien bei öffentlichen Ausschreibungen stärker berücksichtigt. So ermöglichen wir mehr Wettbewerb, damit die Auftragsvergabe kleinteiliger werden kann. Das fördert Transparenz und kann vor allem kleinen und mittleren Unternehmen sowie Startups nutzen. Eine darüberhinausgehende Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes ist derzeit nicht geplant, ggf. erforderliche Änderungen können aber in der nächsten Legislaturperiode evtl. geprüft werden. 

SPD

Die SPD hat bereits 2013 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts hin zu proaktiver staatlicher Transparenz vorgelegt (Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz – IFTG 17/13467). Neben dem Informationszugangsrecht schafft der Gesetzentwurf eine Verpflichtung zur aktiven Veröffentlichung wesentlicher Informationen der Verwaltung und gestaltet diese Veröffentlichungspflicht auch als subjektives öffentliches Recht aus. Die Behörden werden dadurch angehalten, Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus zu veröffentlichen und sie so den Bürgerinnen und Bürgern einfach und kostenfrei in öffentlich zugänglichen Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Ziel des Gesetzentwurfes ist ein einheitliches Informationsrecht auf möglichst hohem Transparenzniveau mit einer zeitgemäßen Verpflichtung zur Veröffentlichung relevanter Informationen in niedrigschwelliger und moderner Form.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Wir GRÜNE wollen das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem verständlichen und handhabbaren Bundes-Transparenzgesetz weiterentwickeln. Hierbei wollen wir sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen für Informationsfreiheitsansprüche erleichtern, als auch Stärkung proaktiver Open-Data-Veröffentlichungen in einem übergreifenden Gesetz verbinden. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der rechtlichen Grundlagen für Bürger*innen, Journalist*innen, Zivilgesellschaft und Unternehmen zu verbessern.

Die Linke

Ja, DIE LINKE setzt sich für ein Transparenzgesetz ein, mit dem alle in Behörden zur Verfügung stehenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

FDP

Wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Bundestransparenzgesetz nach Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes weiterentwickeln. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat hierzu bereits ein Konzept eingebracht (vgl. BT-Drs. 19/ 27814). Nicht-unternehmensbezogene und nicht-personenbezogene Daten der Verwaltung sollen im Rahmen einer Veröffentlichungspflicht in maschinenlesbarer Form frei zugänglich gemacht werden. Zusätzlich fordern wir die Verankerung eines echten Rechtsanspruchs auf Datenzugang, sofern die Daten die im Bundestransparenzgesetz festgelegten Kriterien erfüllen.

Frage 2: Welche Bereiche sollen Ihrer Auffassung nach unter ein IFG oder TG fallen und welche nicht?
CDU/CSU

Siehe Antwort Frage 1

SPD

Wir wollen, dass die gegenwärtig nebeneinander bestehenden Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG und VIG) zusammengeführt und zu einem allgemeinen Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grds. kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Diese Ausnahmetatbestände müssen eng begrenzt und begründet werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Das Transparenzgesetz nach unseren Plänen führt die unterschiedlichen Informationszugangsgesetze des Bundes unter Erhalt der jeweiligen Schutzniveaus in einem Gesetz zusammen. Es reduziert die Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß. Zudem wird der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze erweitert, indem die vollständige Bereichsausnahme der Nachrichtendienste aufgehoben und in einen Abwägungstatbestand umgewandelt wird. Die absoluten Versagensgründe des § 3 Nr. 3 a sowie von § 3 Nr. 6 IFG werden gestrichen. Der Tatbestand der nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen und der Tatbestand des Schutzes innerer und äußerer Belange der Sicherheit erhalten die Schwelle gesteigerter Anforderungen hinsichtlich der Konkretisierung behaupteter Gefahren sowie gesteigerte Darlegungs- und Nachweispflichten. Der Ausschlusstatbestand der öffentlichen Sicherheit wird mit Blick auf die polizeirechtliche Dogmatik konkreter Gefahr informationszugangsfreundlich eingeschränkt. Zudem wird der Ausschlussgrund des geistigen Eigentums nach § 6 Abs. 1 IFG durch einen relativen Ausschlussgrund der Urheberrechte privater Dritter ersetzt und der bislang als absoluter Versagungsgrund konstruierte Geheimnisschutz wegen öffentlicher und privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) in einen Tatbestand der Interessenabwägung umgewandelt.

Die Linke

Von einem Transparenzgesetz sollte kein Bereich pauschal ausgenommen werden. Im Informationsfreiheitsgesetz derzeit vorgesehene Ausnahmetatbestände müssen geprüft und in der Praxis in Einzelfallentscheidungen restriktiv, also im Sinne der Informationsanliegen, ausgelegt werden.

FDP

Wir setzen uns für den Grundsatz der Veröffentlichungspflicht für alle amtlichen Informationen ein – mit einigen Ausnahmen. Allerdings muss nach Ansicht der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag immer sichergestellt sein, dass staatliche Informationen nicht mit pauschalen Verweisen auf das Urheberrecht oder andere Begründungen der Öffentlichkeit vorenthalten werden können (vgl. BT-Drs. 19/27814).

Frage 3: Wie bewerten Sie die Erhebung von Gebühren im Rahmen eines IFG oder TG?
CDU/CSU

Die Erhebung von möglichen Gebühren im Rahmen des IFG muss angemessen sein. Bei einer Kostenentscheidung sollten Zeitaufwand, besondere Schwierigkeiten bei der Bearbeitung und Materialaufwand berücksichtigt werden.

SPD

Die Gebühren sind bereits nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Gleichwohl gibt es immer wieder Fälle in denen Gebühren abschreckend wirken. Gebühren sollen in bestimmten Fällen möglich sein, dürfen den Informationsanspruch aber nicht erschweren oder verhindern. Auch deswegen setzen wir auf eine Weiterentwicklung von einem Informationsfreiheits- zu einem Transparenzrecht und ein Recht auf Open Data, weil mit der proaktiven Veröffentlichung die individuellen Kosten für die Gewährung des Informationszugangs wegfallen.
 

Bündnis 90/Die Grünen

Wir GRÜNE wollen das IFG-Kostenrecht dahingehend reformieren, dass Antragsablehnungen kostenfrei gestellt werden, ein Kostenhöchstsatz von 500 Euro samt Vorgaben der nachvollziehbaren Begründung festgelegt wird, einheitliche Informationsbegehren nicht in Einzelanfragen aufgesplittet werden und in Anlehnung an das Umweltinformationsgesetz (UIG) die partielle Kostenfreiheit für reguläre IFG-Anfragen erweitert wird.

Die Linke

Die Erhebung von Gebühren im Bereich des IFG erfolgt derzeit vollkommen uneinheitlich und zum Teil mit dem erkennbaren Ziel, Bürger*innen abzuschrecken. Sie sollten deshalb deutlich reduziert und auf Fälle eines klar erkennbaren Mehraufwands beschränkt werden. Bei einem Transparenzgesetz sollten ohnehin keine Gebühren anfallen, weil die Veröffentlichung dann Aufgabe der Behörde ist. Zu diskutieren wäre, wie mit der kommerziellen Nutzung solcher Daten (over-the-top-Dienste) umgegangen werden sollte.

FDP

Bei der Bereitstellung hochwertiger Daten für die kommerzielle Nutzung ist ein Lizenzsystem denkbar. Die Gebührenpraxis von Bundesbehörden hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag bereits kritisch hinterfragt (vgl. BT-Drs. 19/10974).

Frage 4: Welche Rechte benötigt Ihrer Auffassung nach die:der BfDI, um die Durchsetzung eines IFG oder TG zu gewährleisten (insbesondere hinsichtlich einer Weisungsbefugnis gegenüber anderer Behörden, Informationen zu veröffentlichen)?
CDU/CSU

Jeder sollte den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen können, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG als verletzt ansieht. Dieser sollte von den Bundesbehörden Stellungnahme einfordern und vermitteln können, falls dies notwendig ist.

SPD

Mit dem Gesetzentwurf haben wir auch eine Stärkung der Stellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgeschlagen und insbesondere auch die Anwendung des In-camera-Verfahrens gemäß § 99 Absatz 2 VwGO für den Bereich der Informationszugangsregelungen ins Spiel gebracht. Wir setzen uns für einen wirklichen Rechtsanspruch auf Open Data ein, dessen Durchsetzung durch eine/n starke/n und unabhängige/n Bundesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgesetzt werden kann.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Ombudsfunktion des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ist ein Erfolg und wird Jahr um Jahr intensiver in Anspruch genommen. Es ist nicht schlüssig, dass die Informationszugangsrechte im Bereich des Verbraucherschutzes und der Umweltinformationen keine unabhängige Unterstützung zur Lösung von Interessenskonflikten erhalten. Deshalb wollen wir GRÜNE die Ombudsfunktion des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf das Verbraucherinformationsschutzgesetz (VIG) sowie das Umweltinformationsgesetz (UIG) erweitern. Zugleich bedarf es einer Stärkung der Rechte des Informationsbeauftragten. Wir wollen, dass er auch ein Beanstandungs-und Anordnungsrecht erhält. Bei Anrufung des BfDI soll auf Antrag des Widerspruchsführers nach § 9 Abs. 4 IFG das Widerspruchsverfahren temporär ausgesetzt werden können. Die Praxis zeigt, dass die Vermittlung ohne wirksame Sanktionsrechte häufig leerlaufen kann. Ein justiziables Anordnungsrecht würde eine deutliche Stärkung der Informationszugangsrechte der Bürger*innen bewirken.

Die Linke

Der bzw. die BfDI muss dafür mit Anordnungsbefugnissen ausgestattet werden, wie es sie im Bereich der Datenschutzaufsicht zumindest teilweise schon gibt (auch diese müssen allerdings erweitert werden).

FDP

Dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollten zur Durchsetzung des IFG (und eines künftigen Bundestransparenzgesetzes) grundsätzlich vergleichbare Befugnisse zustehen, die auch für die Durchsetzung des Datenschutzrechtes gelten.

Frage 5: Befürworten Sie ein “Open Data-Prinzip” in den Verwaltungen, nach dem erhobene Daten maschinenlesbar und frei nachnutzbar veröffentlicht werden? Wie soll dieses ausgestaltet sein und welche Maßnahmen erachten Sie dafür als notwendig?
CDU/CSU

Siehe Antwort Frage 1

SPD

Ja, und wir fordern einen Rechtsanspruch auf Open Data. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grds. kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Diese Ausnahmetatbestände müssen eng begrenzt und begründet werden. Vor kurzem hat der Deutsche Bundestag das Zweite Open Data Gesetz und Datennutzungsgesetz beschlossen, mit dem wir diesem Ziel ein Stück näher kommen. Gerade aber was die Weiterentwicklung zu einem Transparenzrecht und einen wirklichen Rechtsanspruch anbelangt, gibt es noch Verbesserungsbedarf in der nächsten Legislaturperiode,  da dieser in der Großen Koalition nicht durchsetzbar war. Auch mit Blick auf die Daten, die bereit gestellt werden müssen (und welche wenigen begründeten Ausnahmetatbestände es gibt) und mit Blick auf die maschinenlesbare und frei nachnutzbare  Veröffentlichung gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir werden die staatlichen Datenbestände der Allgemeinheit nach den Prinzipien der Open Data zur Verfügung stellen. Das bestehende Datenportal GovData wollen wir zu einem zentralen und nutzerfreundlichen Open- und E-Government-Portal ausbauen. Wir GRÜNE wollen eine aktive Veröffentlichungspflicht der Behörden und einen darauf bezogenen individuell einklagbaren Rechtsanspruch der Bürger*innen.

Für bereits gewährte Informationszugangsansprüche soll die Open-Data-Pflicht (access to one, access to all) gelten. Daten und Informationen sind vollständig, primär, zeitnah, kosten- und barrierefrei,  maschinenlesbar,  nicht  diskriminierend, interoperabel, nicht proprietär und lizenzfrei für die Öffentlichkeit bereitzustellen.

Die Linke

Ja, wir befürworten ein open-data-Prinzip im Rahmen eines Transparenzgesetzes. Wir angemerkt, müsste hinsichtlich der Ausgestaltung vor allem die kommerzielle Nutzung solcher Daten, insbesondere wenn sie in aufbereiteter Form kostenpflichtig (ob gegen Geld oder Daten) zur Verfügung gestellt werden. Um Daten maschinenlesbar zur Verfügung stellen zu können, müssen aber auch verwaltungsintern erst die notwendigen Bedingungen (einheitliche Datenstandards etc.) geschaffen werden.

FDP

Wir Freie Demokraten befürworten die Prinzipien „Open Data“ und „Open Government“. Nicht-unternehmensbezogene oder nicht-personenbezogene Daten der Verwaltung sollen in maschinenlesbarer Form frei zugänglich gemacht werden. Auch Ergebnisse staatlich finanzierter Forschung sollten grundsätzlich öffentlich zur Verfügung gestellt werden („Open Access“). Dabei müssen Datenschutz und -sicherheit gewährleistet sein.

Maßnahmen zur Umsetzung des „Open Data“-Prinzips bestehen zum einen darin, alle bestehenden Daten nach dem Bundestransparenzgesetz zu katalogisieren, aufzubereiten und für ihre Veröffentlichung bereitzustellen. Zum anderen müssen bei dem anstehenden Megaprojekt der Verwaltungsmodernisierung Verwaltungsprozesse bereits so neu gedacht werden, dass sie den Veröffentlichungsvorgaben des Bundestransparenzgesetzes entsprechen. Damit Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren öffentlichen Stellen an einem Strang ziehen, fordern wir die Vereinbarung eines „Open Data Pakt“ zwischen allen staatlichen Ebenen.

Frage 6: Befürworten Sie die Unterzeichnung der Tromsø-Konvention durch die Bundesregierung?
CDU/CSU

Für eine mögliche Unterzeichnung der Tromsø-Konvention ist zu prüfen, inwiefern das Informationsfreiheitsgesetz aktuell einen effizienten Rechtsrahmen darstellt.

SPD

Es trifft leider zu, dass Deutschland die „Tromsø-Konvention“ bislang nicht ratifiziert hat - dies sollte ein Thema in den anstehenden Koalitionsverhandlungen sein. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich – wie oben ausgeführt - seit langem für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts zur einem Transparenzrecht ein und hat hierzu bereits im Jahr 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713467.pdf). Unabhängig von dieser völkerrechtlichen Ebene haben wir uns daher auch in den letzten Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass die gegenwärtig nebeneinander bestehenden Informationsfreiheitsgesetze (Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz) zusammengeführt und zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Der Bürger sollte unseres Erachtens einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Open Data haben.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Wir GRÜNE wollen mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der Tromsø-Konvention des Europarates verpflichtende Mindeststandards für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu amtlichen Dokumenten anerkennen.

Die Linke

Ja, die Unterzeichnung der Tromsø-Konvention wird von uns befürwortet.

FDP

Wir Freie Demokraten unterstützen die Ziele der Tromsø-Konvention, denn auch wir fordern den allgemeinen Zugang zu amtlichen Dokumenten.