Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2021

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Zusammenfassung

CDU und SPD sind zurückhaltend mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs. Auch die FDP hält die aktuellen Regelungen für ausreichend. Die Linke ist für ein Weisungsbefugnis der:des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und für vollständige Gebührenfreiheit. Grüne, Linke und FDP sowie in kleinerem Maße SPD befürworten Open Data.

-> das Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz im Transparenzranking

Frage 1: Welche Bereiche sollen Ihrer Auffassung nach unter das Transparenzgesetz (TG) fallen und welche nicht?
CDU

Wir wollen, dass auch das Gesetz- und Versorgungsblatt, das Ministerialblatt und der Staatsanzeiger als amtliches Veröffentlichungsorgan der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Bürgerinnen und Bürger zukünftig kostenfrei im Internet einsehbar ist und auch gespeichert und ausgedruckt werden kann. Eine darüber hinausgehende akute Änderungsnotwendigkeit sehen wir derzeit nicht, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass durch zu viel Informationen eine neue Intransparenz geschaffen wird. Dies wäre nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, wenn sie die Informationen, die für sie relevant sind, mit vertretbarem Aufwand nicht mehr finden können.

SPD

Die Verabschiedung des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Informationsfreiheit und Transparenz der Verwaltung. Die darin eröffnete und erweiterte Möglichkeit des Zugangs zu Informationen fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Veröffentlichungen geben die Gelegenheit der Kontrolle staatlichen Handelns und machen politische Entscheidungen nachvollziehbarer.

Fest steht, nur eine informierte Gesellschaft kann auch demokratisch teilhaben.

Dabei müssen jedoch potenziell widerstreitende Interessen immer gut gegeneinander abgewogen werden. Beim Anspruch auf Informationen muss daher dem Schutz öffentlicher Interessen und den Interessen privater Dritter eine angemessene Rücksicht eingeräumt werden. Sofern diese Interessen überwiegen, muss von einer Veröffentlichung abgesehen werden.

Für uns ist klar, für eine offene und transparente Verwaltung muss ein modernes Transparenzgesetz einen entsprechenden Rahmen setzen. Wir werden das Transparenzgesetz stetig weiterentwickeln und stärken. Mit dem Evaluierungsbericht des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) zum rheinland-pfälzischen Transparenzgesetz werden wir wichtige Erkenntnisse für die Zukunft erhalten, mit denen die SPD Rheinland-Pfalz auch zukünftig für eine transparente Verwaltung sorgen wird.

Bündnis 90/Die Grünen

Transparenz und Nachvollziehbarkeit gelingt nur, wenn Informationen frei zugänglich sind. Ein großer grüner Erfolg für eine neue Kultur der Offenheit und Partizipation in den Verwaltungen ist deshalb die Umsetzung des Landestransparenzgesetzes. Wir wollen dieses auf weitere Bereiche ausdehnen und weiterentwickeln, um die Veröffentlichungspflicht auch für Kommunen und Hochschulen geltend zu machen.

Die Linke

Wir wollen, dass Verträge und Abkommen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Bei den Verhandlungen um TTIP wie auch jetzt in der Diskussion um die Verträge mit AstraZeneca sehen wir, dass eine Meinungsbildung durch Geheimhaltung der Verträge behindert wird. Außerdem möchten wir, dass Sicherheitsbehörden z. B. zu rechtsterroristischen Strukturen umfassend informieren. Für zivilgesellschaftliche Akteure ist es gefährlich, wenn sie nichts von Bedrohungen wissen. Wir befürworten grundsätzlich bei Planungs- und Gesetzgebungsverfahren eine größtmögliche Transparenz. Daher unterstützen auch wir die Forderung nach der Offenlegung von Gutachten. Zudem müssen Lobbytätigkeiten und –kontakte sowie Spenden an Parteien und Politiker:innen konsequent offen gelegt werden.

FDP

Vertrauen in politisches Handeln lebt in großem Maße von Transparenz. Sie ist das Fundament der Demokratie. Die Nachvollziehbarkeit von Gesetzgebungsprozessen und staatlichem Handeln ist von hoher Bedeutung. Rheinland-Pfalz ist in diesem Bereich mit seinem Landestransparenzgesetz und der digitalen Transparenz-Plattform vorbildlich aufgestellt.

Frage 2: Wie bewerten Sie die Erhebung von Gebühren im Rahmen des TG?
CDU

Bereits jetzt ist die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen und Umweltinformationen kostenfrei. Das begrüßen wir. Für darüberhinausgehende Auskünfte werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Dies ist grundsätzlich auch gerechtfertigt, da durch solch umfangreiche Auskünfte ein zusätzlicher Arbeitsaufwand anfällt, der finanziert werden muss. Zudem werden nicht alle Kosten vollständig an die auskunftssuchende Person weitergegeben. Vor diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt, dass diese zusätzlichen Kosten nicht vollständig durch die Solidargemeinschaft getragen werden müssen.

SPD

Durch das Transparenzgesetz wurde der Informationsanspruch der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger entscheidend erweitert. Seither ist die Verwaltung verpflichtet, aktiv Informationen zu veröffentlichen. Dies stellt einen immensen Gewinn für die Informationsfreiheit der Bevölkerung dar, werden doch zahlreiche Informationen von Amts wegen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für uns steht fest, dass Gebühren nicht dazu führen dürfen, dass der Zugang zu Informationen vom Geldbeutel abhängt. Deshalb begrüßen wir die Regelung, dass zum Beispiel bei Anträgen, auf die eine einfache oder mündliche Auskunft erfolgt, keinerlei Gebühren erhoben werden. Auch mit der Möglichkeit der Gebühren-Reduzierung durch die Verwaltung in bestimmten Fällen, kann verhindert werden, dass sich Bürgerinnen und Bürger aus Kostengründen gegen eine Auskunft entscheiden. Die Bereitstellung bereits erfolgter Anfragen samt Antworten auf der Transparenz-Plattform und der damit verfolgte Grundsatz „access for one = access for all“ eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, dass gar kein eigener Antrag notwendig wird. Auf diese Weise werden den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Möglichkeiten der kostenlosen Informationsbeschaffung bereitgestellt.

Der Möglichkeit der sukzessiven Reduzierung entsprechender Gebühren im Rahmen des Transparenzgesetzes steht die SPD Rheinland-Pfalz offen gegenüber.

 

Bündnis 90/Die Grünen

Der Zugang zu Informationen muss niedrigschwellig sein. Nur so kann garantiert werden, dass jede*r Bürger*in den Anspruch wirksam geltend machen kann. In Rheinland-Pfalz ist der Zugang zur Transparenz-Plattform gebührenfrei. Ebenso gebührenfrei ist die Erteilung von mündlichen und einfachen schriftlichen Auskünften sowie die Einsichtnahme in amtliche Informationen und Umweltinformationen vor Ort. Auch wenn eine Information erteilt wird, die veröffentlicht hätte werden sollen, ist dies gebührenfrei. Bei einem hohen Verwaltungsaufwand, etwa, wenn personenbezogene Daten geschwärzt werden müssen, fallen Kosten an. Dies sehen wir kritisch, da dem Informationszugang keine Steine in den Weg gelegt werden sollten.

Die Linke

Informationen müssen allen kostenlos zur Verfügung stehen.

FDP

Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Umfang des Antrags. In der Regel sind einfache Auskünfte für die Antragsstellenden kostenfrei. Bei komplexen und aufwendigen Anfragen können Verwaltungsgebühren anfallen. Diese Praxis hat sich aus unserer Sicht bewährt.

Frage 3: Welche Rechte benötigt Ihrer Auffassung nach die:der LfDI, um die Durchsetzung eines TG zu gewährleisten (insbesondere hinsichtlich einer Weisungsbefugnis gegenüber anderer Behörden, Informationen zu veröffentlichen)?
CDU

Die derzeitige Regelung halten wir für ausreichend.

SPD

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) leistet wichtige Arbeit, die von der SPD Rheinland-Pfalz ausdrücklich unterstützt und wertgeschätzt wird.

Mit seiner Expertise ist er wichtiger Ratgeber und Anlaufstelle im Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit.Insbesondere im Zusammenhang mit dem rheinland-pfälzischen Transparenzgesetz nimmt er eine ganz entscheidende Rolle ein.

So steigt der Wunsch nach mehr Transparenz und Information stetig. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz nehmen die Möglichkeit des Informationszugangs wahr. Insbesondere im Rahmen der Anrufung im Konfliktfall hat sich dabei der LfDI als wichtige Ansprech- und Vermittlerstelle bewährt. Durch die Kontrolle und - falls nötig - Beanstandung durch den LfDI können Unstimmigkeiten zwischen Auskunftbegehrenden und ersuchter Verwaltung regelmäßig frühzeitig ausgeräumt werden.

Für die SPD Rheinland-Pfalz ist die Stelle des LfDI und seine Rolle im Rahmen des Transparenzgesetzes von großer Wichtigkeit.

 

Bündnis 90/Die Grünen

Der*dem LfDI kommt im Zusammenhang mit dem Landestransparenzgesetz in erster Linie eine Vermittlungs- und Beratungstätigkeit zu. Zum einen unterstützt sie*er Behörden bei der Umsetzung des Gesetzes und zum anderen berät sie*er Antragssteller*innen. Der Schwerpunkt liegt somit auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Gegenüber öffentlichen Stellen kann die*der LfDI eine Beanstandung aussprechen, eine Stellungnahme einfordern und bei Verstößen fordern, dass personenbezogene Daten berichtigt, gelöscht oder nur eingeschränkt verarbeitet werden. Die betroffene öffentliche Stelle ist verpflichtet, die*den LfDI bei ihrer*seiner Arbeit zu unterstützten, insbesondere ihr*ihm Zugang zu den Diensträumen zu gewähren, ihr*ihm Dokumente vorzulegen und Zugang zu personenbezogenen Daten zu verschaffen. Die*der LfDI verfügt somit über effektive Befugnisse und Rechte, um die Umsetzung des Landestransparenzgesetzes voranzutreiben. Wir haben den LfDI bereits mit mehr personellen Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt und sind auch weiterhin offen dafür, seine Kompetenzen auszuweiten.

Die Linke

Die Weisungsbefugnis gegenüber anderen Behörden muss gegeben sein, um größere Verbindlichkeit herzustellen.

FDP

Bereits jetzt hat die/der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Rechte und Befugnisse. Gleichzeitig sind die bestehenden Kompetenzen immer mit den wachsenden Anforderungen zu in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere bei der immer schnelleren Digitalisierung von Wirtschaft und Staat. Wir Freie Demokraten bekennen uns zu einer/einem LfDI, der/die mit starker Datenschutz und Informationsfreiheit mit starker Stimme und der gebotenen Konsequenz durchsetzen kann.

Frage 4: Befürworten Sie ein “Open Data-Prinzip” in den Verwaltungen, nach dem erhobene Daten maschinenlesbar und frei nachnutzbar veröffentlicht werden? Wie soll dieses ausgestaltet sein und welche Maßnahmen erachten Sie dafür als notwendig?
CDU

Da dies geregelt ist, sehen wir derzeit keinen Änderungsbedarf.

SPD

Mit dem steigenden Wunsch nach mehr Transparenz in der Verwaltung wird das Thema Open Data immer wichtiger. Die Möglichkeit unkompliziert Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der Verwaltung zu haben, bildet einen wichtigen Baustein für Information, Innovation und mehr Transparenz.

In Rheinland-Pfalz konnten entsprechende Erfahrungen zum Beispiel mit der Bereitstellung von Open Data-Produkten der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz gemacht werden. Dabei profitieren nicht nur Privatpersonen von solchen Daten. Vielmehr können andere Verwaltungen und die Wirtschaft ihre Vorteile aus offen zugänglichen Daten ziehen.

Wichtig und notwendig dabei ist vor allem die Auffindbarkeit. Nur wenn Daten auch tatsächlich einfach abrufbar sind, können sie nutzbringend abgerufen und eingesetzt werden.

Helfen kann zum Beispiel ein zentraler Zugang zu den Daten, wie es die Transparenz-Plattform Rheinland-Pfalz und das Open-Government Portal Rheinland-Pfalz bieten. So kann ein schneller und zentraler Zugang zu entsprechenden Daten garantiert werden. Schon jetzt sind hierüber verschiedene Verwaltungsdaten aus den Bereichen Soziales und Gesundheit, Statistik, Geodaten und Verkehr aus rheinland-pfälzischen Landesbehörden sowie rheinland-pfälzischen Kommunen abrufbar.

Für ein zukunftsgerechtes Angebot ist die Aktualisierung und stetige Erweiterung der Daten unerlässlich. Voraussetzung hierfür ist eine ebenenübergreifende Vernetzung, die es zum Beispiel auch Kommunen ermöglicht, ihre Daten stetig bereitzustellen.

Klar ist, dass die Verwaltungen für diesen Weg Zeit brauchen, die SPD Rheinland-Pfalz wird sie dabei unterstützend begleiten.

 

Bündnis 90/Die Grünen

Ein wichtiges Anliegen ist uns die Unabhängigkeit von großen Softwareherstellern. Deswegen wollen wir in der Verwaltung auf Open Source Software (Software mit frei zugänglichem Quellcode) umsatteln. Software, die von der öffentlichen Hand finanziert wird, muss der Öffentlichkeit mit freien Softwarelizenzen zur Weiternutzung oder Veränderung zugänglich gemacht werden (Prinzip "Public Money, Public Code"). Darüber hinaus setzen wir uns für die Nutzung von öffentlich gesammelten Daten im Rahmen einer Open Data Strategie ein.

Die Linke

Alle Daten und Informationen, die nicht als personenbezogen besonderem Schutz unterliegen, sollten möglichst vielen Menschen zur Nutzung zugänglich gemacht werden. Das bedeutet zunächst einmal, sämtliche Daten, über die die öffentliche Hand verfügt, im Sinne von Open Data zur Verfügung zu stellen - öffentlich, frei nachnutzbar und maschinenlesbar. Um einen rechtlichen Anspruch darauf zu schaffen, muss das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Für uns geht es dabei nicht nur um wirtschaftliche Nutzungspotentiale, sondern auch um direkte Mehrwerte für die Zivilgesellschaft. und mehr politische Transparenz.

Über die Öffnung bestehender Datenbestände hinaus geht es auch darum, einen „Reichtum“ an frei nutzbaren Daten und Informationen weiter aufzubauen. Dabei geht es konkret um eine ganze Reihe von Maßnahmen, z.B. die Förderung von Open Access in der Wissenschaft und von Open Educational Resources in der Bildung, die Digitalisierung von Archiven und Kulturgütern, die Erweiterung der Panoramafreiheit im öffentlich zugänglichen Raum, eine weitestgehende Verwendung freier Lizenzen im öffentlich finanzierten Bereich und ganz grundsätzlich die Förderung von Datenerhebungen und Wissensaufbau, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich sind.

Schließlich muss auch die Nutzung von Daten und die darauf aufbauende Produktion von Wissen zum Wohl der Allgemeinheit ermöglicht werden. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte dürfen insbesondere keine unnötigen Einschränkungen für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit sich bringen. Auch die Langzeitverfügbarkeit von Daten muss sichergestellt sein – technisch, rechtlich und durch eine nachhaltige Finanzierung.

FDP

Ja, ein "Open Data-Prinzip" wird von den Freien Demokraten Rheinland-Pfalz befürwortet.

Die öffentlichen Verwaltungen generieren, sammeln und verarbeiten eine Vielzahl an Daten. Viele dieser Informationen sind weder geheimhaltungsbedürftig, noch beinhalten sie personenbezogene Angaben. Beispiele hierfür können Vermessungsdaten, Daten zu Verkehrsflüssen, Umweltdaten und ähnliche Erhebungen sein. Diese Informationen können einen Mehrwert für die Allgemeinheit darstellen, wenn sie neu aufbereitet, kuratiert und vernetzt werden.

Daher setzen wir uns für eine Open-Data-Strategie für öffentliche Stellen, die regelt, wie Daten über einheitliche und standardisierte Schnittstellen abgerufen und von der Öffentlichkeit verwertet werden können.