0,5 Prozent der Tests in Schulen seien positiv

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.01.2022 hat Frau Giffey auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass nur 0,5 Prozent aller Corona-Tests an Schulen positiv ausgefallen seien. Diese statistische Betrachtung ist ungewöhnlich. Bitte senden sie mir den Schriftverkehr zu dieser Berechnungsgrundlage zu, wo draus hervorgehen kann, wann und wer diese Art der Berechnung vorgeschlagen hat und zur Bürgermeisterin verteilt hat.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 18.01.2022 hat Frau…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
0,5 Prozent der Tests in Schulen seien positiv [#238101]
Datum
19. Januar 2022 16:49
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 18.01.2022 hat Frau Giffey auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass nur 0,5 Prozent aller Corona-Tests an Schulen positiv ausgefallen seien. Diese statistische Betrachtung ist ungewöhnlich. Bitte senden sie mir den Schriftverkehr zu dieser Berechnungsgrundlage zu, wo draus hervorgehen kann, wann und wer diese Art der Berechnung vorgeschlagen hat und zur Bürgermeisterin verteilt hat. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238101/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft.…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: 0,5 Prozent der Tests in Schulen seien positiv [#238101]
Datum
27. Januar 2022 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr Antragsteller/in anbei wird Ihn…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. Februar 2022 07:26
Status
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Sehr Antragsteller/in anbei wird Ihnen in der o. a. Angelegenheit der Bescheid vom 15.02.2022 übersandt. Mit freundlichen Grüßen