0,5% Regelung für Dienstwagen // Anschaffung im November 2018 // Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
zunächst vielen Dank für diesen Service!
Das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 14.Dezember 2018 regelt u.a. die lohnsteuerliche Begünstigung der Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen bei Vorliegen einiger Voraussetzungen.
Ich interessiere mich insbesondere für die notwendigen Voraussetzungen zur Halbierung der 1% Regelung ("0,5% Regelung") für privat genutzte Dienstwagen.
Eine Bedingung lautet (Artikel 2, Absatz 2.2):
- „[…]bei Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 […]“
Mein Fall:
Ich habe im November 2018 ein Hybridfahrzeug als Dienstwagen u.a. zur privaten Nutzung erhalten. Die 0,5%-Regelung kommt für mich nach dieser Bedingung nicht in Frage. Die geltende, alternative steuerliche Behandlung ist eine erhebliche Schlechterstellung im Vergleich zur 0,5%-Regelung.
Frage:
Die 0,5%-Regelung tritt für Fahrzeuge in Kraft, die 55 Tage später als mein Dienstwagen angeschafft wurden. Sieht die neue Regelung bzw. ein Gesetz dieser Art eine Übergangsregelung vor, etwa eine zeitliche Kulanz die für das Anschaffungsdatum gelten könnte? Könnte es auch zu einer Frage werden, die im Ermessen der jeweiligen Finanzbehörden liegt?
Ich würde mich über die Klärung dieser Frage sehr freuen.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
-
Datum24. Januar 2019
-
26. Februar 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!