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1. Rechtsgrundlage und Zustandekommen der "Mietwerte für Langeoog " zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer. 2. Darstellung der typischen Zweitwohnung der Gemeinde Langeoog zur Typisierung der Zweitwohnungssteuer.

1. Zur Festsetzung der Zeitwohnungssteuer hat die Gemeinde Langeoog eine Zweitwohnungssteuersatz erlassen (vom 01.03.1084 in der Fassung der 8.Änderung vom 18.12.2013). In dieser Satzung werden die Steuersätze nach dem jährlichen Mietaufwand festgesetzt. Als Berechnugsgrundlage des jährlichen Mietaufwandes gilt die ortsübliche Miete. Grundlage sind die für Langeoog festgesetzten Mietwerte nach Alter und Größe der Wohnung, die in einer Tabelle in 5 Bereiche nach Alter (bis 31.12.1970, bis31.12.1980 bis 31.12.1990, bis 31.12.2000, ab 2001) und Größe (bis 60q, bis 120qm, über 120qm) unterschieden werden. Ich bitte Auskunft über 1) die gesetzliche Grundlage der Kriterien des Zustandekommens der Mietwerttabelle, 2) der Mitwirkenden am Zustandekommen der Mietwerttabelle, 3) die Veröffentlichung und das Datum des In Kraft tretends der Mietwerttabelle von Langeoog.
2. Die Gemeinde Langeoog ist verpflichtet die Zweitwohnungen, die sie mittels der Zweitwohnungssteuer besteuern zu typisieren. Ich bitte Auskunft darüber, was in Langeoog hinsichtlich Ausstattung, Alter und Größe die typische Zweitwohnung ist. Ferner wie Ferienhäuser und Ferienwohnungen hinsichtlich der Typisierung unterschieden werden.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    24. August 2016
  • Frist
    27. September 2016
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Heino von Osten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Zur Festsetzu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Heino von Osten
Betreff
1. Rechtsgrundlage und Zustandekommen der "Mietwerte für Langeoog " zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer. 2. Darstellung der typischen Zweitwohnung der Gemeinde Langeoog zur Typisierung der Zweitwohnungssteuer. [#17671]
Datum
24. August 2016 11:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Zur Festsetzung der Zeitwohnungssteuer hat die Gemeinde Langeoog eine Zweitwohnungssteuersatz erlassen (vom 01.03.1084 in der Fassung der 8.Änderung vom 18.12.2013). In dieser Satzung werden die Steuersätze nach dem jährlichen Mietaufwand festgesetzt. Als Berechnugsgrundlage des jährlichen Mietaufwandes gilt die ortsübliche Miete. Grundlage sind die für Langeoog festgesetzten Mietwerte nach Alter und Größe der Wohnung, die in einer Tabelle in 5 Bereiche nach Alter (bis 31.12.1970, bis31.12.1980 bis 31.12.1990, bis 31.12.2000, ab 2001) und Größe (bis 60q, bis 120qm, über 120qm) unterschieden werden. Ich bitte Auskunft über 1) die gesetzliche Grundlage der Kriterien des Zustandekommens der Mietwerttabelle, 2) der Mitwirkenden am Zustandekommen der Mietwerttabelle, 3) die Veröffentlichung und das Datum des In Kraft tretends der Mietwerttabelle von Langeoog. 2. Die Gemeinde Langeoog ist verpflichtet die Zweitwohnungen, die sie mittels der Zweitwohnungssteuer besteuern zu typisieren. Ich bitte Auskunft darüber, was in Langeoog hinsichtlich Ausstattung, Alter und Größe die typische Zweitwohnung ist. Ferner wie Ferienhäuser und Ferienwohnungen hinsichtlich der Typisierung unterschieden werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Heino von Osten <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heino von Osten << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heino von Osten
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr von Osten, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer im Betreff genannten Eingabe. Mit fr…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: 1. Rechtsgrundlage und Zustandekommen der "Mietwerte für Langeoog " zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer. 2. Darstellung der typischen Zweitwohnung der Gemeinde Langeoog zur Typisierung der Zweitwohnungssteuer. [#17671]
Datum
24. August 2016 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Osten, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer im Betreff genannten Eingabe. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Anfrage zur Zweitwohnungssteuer Sehr geehrter Herr von Osten, in der Anlage übersende ich das Antwortschreiben d…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Anfrage zur Zweitwohnungssteuer
Datum
30. August 2016 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Osten, in der Anlage übersende ich das Antwortschreiben des BMUB auf Ihre Anfrage zur Zweitwohnungssteuer. Mit freundlichen Grüßen
Heino von Osten
AW: Anfrage zur Zweitwohnungssteuer [#17671] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erklären sich für die Beantwortun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Heino von Osten
Betreff
AW: Anfrage zur Zweitwohnungssteuer [#17671]
Datum
30. August 2016 14:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erklären sich für die Beantwortung meiner Fragen für nicht zuständig und ahnungslos. Meines Wissens bestimmt Ihre Behörde aber die speziellen Kriterien, die bei der Anwendung einer Mietwerttabelle offiziell zum Tragen kommen. So sollte meine Frage verstanden werden: Gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Erstellung einer Mietwerttabelle, deren Bestimmung der Kriterien Ihnen obliegt, die zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer anzuwenden ist, wenn diese satzungsgemäß auf Basis einer örtlichen Mietwerttabelle erfolgen soll. Welche gesetzliche Basis ist das oder liegt das im beliebigen Ermessen der jeweiligen Gemeinde? Mit freundlichen Grüßen Heino von Osten Anfragenr: 17671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heino von Osten << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Anfrage zur Zweitwohnungssteuer [#17671] Sehr geehrter Herr von Osten, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Si…
Sehr geehrter Herr von Osten, vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Fragen näher erläutern. Hieraus ergibt sich, dass Ihre Anfrage Regelungen des Bewertungsgesetzes betreffen, für das das Bundesministerium der Finanzen zuständig ist. Die Mietwerttabellen werden (auch) für die steuerliche Einheitswertfeststellung verwendet, da die Einheitswerte auf Basis der Mieten zum 01.01. 1964 ermittelt werden. Ich bitte daher, sich dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Heino von Osten
AW: AW: Anfrage zur Zweitwohnungssteuer [#17671] Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie recht herzlichen Da…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Heino von Osten
Betreff
AW: AW: Anfrage zur Zweitwohnungssteuer [#17671]
Datum
5. September 2016 20:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Auskunft und Unterstützung. Ich werde mich an die von Ihnen genannte Stelle wenden... Mit freundlichen Grüßen Heino von Osten Anfragenr: 17671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heino von Osten << Adresse entfernt >>