1. Rechtsgrundlage und Zustandekommen der "Mietwerte für Langeoog " zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer. 2. Darstellung der typischen Zweitwohnung der Gemeinde Langeoog zur Typisierung der Zweitwohnungssteuer.
1. Zur Festsetzung der Zeitwohnungssteuer hat die Gemeinde Langeoog eine Zweitwohnungssteuersatz erlassen (vom 01.03.1084 in der Fassung der 8.Änderung vom 18.12.2013). In dieser Satzung werden die Steuersätze nach dem jährlichen Mietaufwand festgesetzt. Als Berechnugsgrundlage des jährlichen Mietaufwandes gilt die ortsübliche Miete. Grundlage sind die für Langeoog festgesetzten Mietwerte nach Alter und Größe der Wohnung, die in einer Tabelle in 5 Bereiche nach Alter (bis 31.12.1970, bis31.12.1980 bis 31.12.1990, bis 31.12.2000, ab 2001) und Größe (bis 60q, bis 120qm, über 120qm) unterschieden werden. Ich bitte Auskunft über 1) die gesetzliche Grundlage der Kriterien des Zustandekommens der Mietwerttabelle, 2) der Mitwirkenden am Zustandekommen der Mietwerttabelle, 3) die Veröffentlichung und das Datum des In Kraft tretends der Mietwerttabelle von Langeoog.
2. Die Gemeinde Langeoog ist verpflichtet die Zweitwohnungen, die sie mittels der Zweitwohnungssteuer besteuern zu typisieren. Ich bitte Auskunft darüber, was in Langeoog hinsichtlich Ausstattung, Alter und Größe die typische Zweitwohnung ist. Ferner wie Ferienhäuser und Ferienwohnungen hinsichtlich der Typisierung unterschieden werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. August 2016
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27. September 2016
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