§10 HBauO
Lt. §10 HBauO müssen bei allen Neubauten mit mehr als 3 WE pro WE 10 qm Kinderspielfläche bereitgestellt werden. Beim Neubau Eppendorfer Landstr. 113/Erikastraße ist dies jedoch definitiv nicht der Fall. Ich frage Sie: Warum nicht?
Des weiteren bitte ich um Auskunft darüber, ob bei allen weiteren aktuellen Neubauprojekten in Eppendorf auf die Einhaltung dieses verpflichtenden Paragrafen geachtet wurde (dies betrifft auch aktuelle Bauanträge) und mir die entsprechenden Baupläne zuzusenden und wenn Nein, warum nicht?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. März 2013
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9. April 2013
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