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10€ Münze 2019 "In der Luft"

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Ist der Bundesbank schon etwas zu den Abgabemodalitäten und Auflagen etc. zur geplanten 10€ Münze 2019 "In der Luft" bekannt ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist der Bundes…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
10€ Münze 2019 "In der Luft" [#30889]
Datum
18. Juni 2018 18:34
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist der Bundesbank schon etwas zu den Abgabemodalitäten und Auflagen etc. zur geplanten 10€ Münze 2019 "In der Luft" bekannt ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2018/005841 bearbeitet. Bi…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung 2018/005841 zu Ihrer Mail 'Bürgeranfrage: 10€ Münze 2019 "In der Luft" [#30889]'
Datum
11. Juli 2018 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2018/005841 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Rueckfragen immer unsere Bearbeitungsnummer an. Wenn Sie die Antwortfunktion Ihres E-Mail Programms verwenden, wird die Bearbeitungsnummer automatisch in die Betreffzeile übernommen. Mit freundlichen Grueßen DEUTSCHE BUNDESBANK Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. am 19. Juni 2018 baten Sie unter Verweis auf das IFG/U…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage 2018/005841 - Bürgeranfrage: 10€ Münze 2019 "In der Luft" [#30889]
Datum
11. Juli 2018 11:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. am 19. Juni 2018 baten Sie unter Verweis auf das IFG/UIG/VIG um Mitteilung, ob "der Bundesbank schon etwas zu den Abgabemodalitäten und Auflagen etc. zur geplanten 10€ Münze 2019 "In der Luft" bekannt [sei]"?. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Bitte nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterfällt, da sie keinen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i.V.m § 1 Abs. 1 S. 1 IFG beinhaltet. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG eine „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Ihre Anfrage lässt keinen Bezug zu einer bei uns vorhandenen amtlichen Aufzeichnung erkennen, sondern beinhaltet vielmehr den Wunsch nach einer Einschätzung bzw. Prognoseentscheidung. Wir behandeln Ihre Anfrage daher als Bürgeranfrage und beantworten diese wie folgt: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), der Münzherr in Deutschland, hat mit Pressemitteilung-Nr. 17/2018 vom 13. Juni 2018 über die geplante Ausgabe einer 10-Euro-Sammlermünze mit farblosem Polymerring in 2019 informiert. Über die vom BMF geplante Auflagenhöhe ist uns derzeit nichts bekannt bzw. ist die Veröffentlichung einer solchen Festlegung noch nicht erfolgt. Dies und die Entscheidung des BMF über den Anteil von gewerblichen Münzhändlern sowie Kreditinstituten an der Auflagenhöhe ist jedoch Grundlage dafür, dass die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit dem BMF über mögliche Abgabemodalitäten an die verschiedenen Personenkreise entscheidet. Insoweit bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Informationen zu möglichen Abgabemodalitäten für die 10-Euro-Sammlermünze geben können. Gleichwohl möchten wir darauf hinweisen, dass im Fall einer solchen Entscheidung diese zeitnah auf unserer Internetseite veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen
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