100 Euro Goldmünze Freiheit 2022

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

alle Fragen beziehen sich auf die 100 Euro Goldmünze Freiheit 2022

1. Bitte teilen Sie mir den Termin des ersten Versandtages der im Betreff genannten Münze mit.
2. Werden die den Händlern zugeteilten Münzen verzögert nach dem Termin der Privatkunden verschickt?
3. Teilen Sie mir den Grund der Verzögerung der Ausgabe der Münze mit.
4. Teilen Sie mir den Hersteller des Etuis für die Goldmünze mit.
5. Teilen Sie mir das Bestelldatum für die benötigten Etuis mit.
6. Teilen Sie mir den Entscheidungsträger für den in Frage 2 genannten Sachverhalt mit. (nur wenn zutreffend)
7. Teilen Sie mir den Zeitpunkt (genaues Datum) des Edelmetallkaufes (Gold) zur Produktion der Münze mit.
8. Teilen Sie mir die Anzahl der geprägten Stücke mit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 6 Follower:innen
Tobias Honscha
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Fragen bezie…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
100 Euro Goldmünze Freiheit 2022 [#260357]
Datum
6. Oktober 2022 20:29
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Fragen beziehen sich auf die 100 Euro Goldmünze Freiheit 2022 1. Bitte teilen Sie mir den Termin des ersten Versandtages der im Betreff genannten Münze mit. 2. Werden die den Händlern zugeteilten Münzen verzögert nach dem Termin der Privatkunden verschickt? 3. Teilen Sie mir den Grund der Verzögerung der Ausgabe der Münze mit. 4. Teilen Sie mir den Hersteller des Etuis für die Goldmünze mit. 5. Teilen Sie mir das Bestelldatum für die benötigten Etuis mit. 6. Teilen Sie mir den Entscheidungsträger für den in Frage 2 genannten Sachverhalt mit. (nur wenn zutreffend) 7. Teilen Sie mir den Zeitpunkt (genaues Datum) des Edelmetallkaufes (Gold) zur Produktion der Münze mit. 8. Teilen Sie mir die Anzahl der geprägten Stücke mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Postanschrift Tobias Honscha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Honscha, Ihre unten stehende IFG-Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu 1.) Der erste V…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]100 Euro Goldmünze Freiheit 2022 [#260357]
Datum
7. November 2022 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Honscha, Ihre unten stehende IFG-Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu 1.) Der erste Versandtag der 100-Euro-Goldmünze 2022 "Freiheit" war am 10.10.2022. Zu 2.) Nein. Zu 3.) Es gibt keine Verzögerung der Ausgabe. Zu 4.) und zu 5.) Hier wäre zunächst ein sog. Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Zu den schutzwürdigen Interessen zählen u. a. die mit dem § 6 IFG (Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) gesetzlich geschützten Belange des Dritten. Solche Informationen dürfen nur übermittelt werden, wenn der Dritte ausdrücklich eingewilligt hat. Vorliegend müsste der Hersteller des Etuis vorab Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, ob und in welchem Umfang er damit einverstanden ist, die vom Antrag umfassten Informationen zugänglich zu machen bzw. ob der Hersteller Gründe geltend machen möchte, die ihm geeignet erscheinen, ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss bzw. einer Einschränkung des Informationszugangs zu belegen. Gemäß § 7 Abs. 1 IFG muss der Antrag begründet werden, wenn er Daten Dritter betrifft. Wir bitten Sie daher, Ihren Antrag in Bezug auf die Fragen 4.) und 5.) zu begründen. Eine Drittbeteiligung wäre hier wegen des Zeit- und Bearbeitungsaufwandes gebührenpflichtig. In welcher Höhe Gebühren für die Beantwortung der Anfrage anfallen werden, kann erst im Rahmen der Bearbeitung festgestellt werden. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (bis zu 500,-€). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie hier ein gebührenpflichtiges Drittbeteiligungsverfahren zur Beantwortung der Teilanfrage durchführen lassen möchten (in diesem Fall bitten wir Sie, Ihren Antrag in Bezug auf die Fragen 4.) und 5.) zu begründen, siehe oben) oder auf die Beantwortung der Teilanfrage verzichten. Gemäß § 7 Abs. 5 IFG gilt für die Beantwortung Ihrer IFG-Teilanfrage hier die Monatsfrist nicht. Zu 6.) Entscheidungsträger gibt es nicht, da 2.) unzutreffend. Zu 7.) Der Kauf erfolgte am 03.02.2022 (Fixingtag). Zu 8.) Die Anzahl der geprägten Stücke steht erst nach Abschluss des Prägejahres (Prägestatistik) fest. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Honscha
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre unvollständigen Antworten. Folgende Frage blieb unbeantwortet…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
AW: [EXTERN]100 Euro Goldmünze Freiheit 2022 [#260357]
Datum
7. November 2022 18:18
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
451,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre unvollständigen Antworten. Folgende Frage blieb unbeantwortet - ich bitte erneut um Beantwortung (5) Teilen Sie mir das Bestelldatum für die benötigten Etuis mit. Ich kann nicht nachvollziehen, inwiefern Belange eines Dritten hier berührt sind. Die Bestellfreigabe der Etuis nach dem Ausschreibungsverfahren erfolgt doch in Ihrem Hause und obliegt nicht der Entscheidung einer dritten Partei. Frage (2) und (3) wurden scheinbar schlecht recherchiert. Ich bitte daher um Erläuterung warum ihre Antworten mit der Faktenlage nicht vereinbar sind: zu (2) In einem Schreiben vom 13.10.2022 teilt das Bundesverwaltungsamt auf offiziellem Briefpapier schriftlich mit, dass sich der Versand der Rechnungen bis mindestens 14.11.2022 verzögert. Als Grund werden Lieferverzögerungen der Etuis angegeben. Ich habe das Schreiben dieser Rückfrage beigefügt. Dagegen werden Privatkunden nachweislich bereits spätestens seit dem 19.10.2022 beliefert. Ruft man die Privatkundenhotline der Münze Deutschland an, erhält man als Privatkunde sofort seine Rechnung. Unter der Hotline für Händler dagegen wird per Band-Ansage über die Lieferverzögerung informiert (gleichlautend mit dem beigefügten Schreiben). Wie kommen Sie dann zu der Aussage, dass Händler und Privatkunden gleichzeitig beliefert werden? und zu Frage (3) Wie kommen Sie nach der Sichtung der beigefügten Datei zu der Aussage, dass es keine Lieferverzögerungen gäbe? Nach Neuprüfung der Faktenlage bitte ich auch um wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage (6): "Teilen Sie mir den Entscheidungsträger für den in Frage (2) genannten Sachverhalt [Belieferung in zwei Tranchen, erst die Privatkunden, dann die Händler] mit. (nur wenn zutreffend)" Frage (8) beantworten Sie mit: "Die Anzahl der geprägten Stücke steht erst nach Abschluss des Prägejahres (Prägestatistik) fest." Auch hier scheinen Sie schlecht recherchiert zu haben. Ich zitiere Frau Angelika Palm aus Ihrem Hause aus einem mir vorliegenden offiziellem Schreiben mit folgender Aussage: "Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sehen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Aus diesem Grund werden bei Goldmünzenprodukten immer genau nur so viele Produkte eines Jahrganges hergestellt, wie verbindliche Bestellungen vorliegen." Da die Bestellfrist für diese Münze schon seit Monaten verstrichen ist, liegen dem BVA die genauen Zahlen der Prägemenge vor. Genau nach dieser Menge habe ich gefragt und bitte nunmehr um Beantwortung dieser Frage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anhänge: - mdeutschland.jpg Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Postanschrift Tobias Honscha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Honscha
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „100 Euro Goldmünze Freiheit 2022“ [#260357]
Datum
12. Dezember 2022 12:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260357/ In meiner Replik habe ich darauf hingewiesen, dass die Behörde in mehreren Punkten entgegen der Faktenlage argumentiert. Aus diesem Grunde habe ich begründete Nachfragen gestellt, die nicht beantwortet wurden. Wenn die Behörde nicht wahrheitsgemäß auf Anfragen antwortet, wird der Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes ad absurdum geführt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anhänge: - 260357.pdf - 2022-11-07_2-mdeutschland.jpg Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/009 II#0701 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „100 Euro Goldmünze Freiheit 2022“ [#260357] # IFG-725/009 II#0701
Datum
20. Dezember 2022 14:11
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/009 II#0701 Sehr geehrter Herr Honscha, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Honscha, krankheitsbedingt können wir Ihnen leider erst heute auf Ihre unten stehende E-Mail a…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]100 Euro Goldmünze Freiheit 2022 [#260357]
Datum
23. Dezember 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Honscha, krankheitsbedingt können wir Ihnen leider erst heute auf Ihre unten stehende E-Mail antworten. Ergänzend zu unserer E-Mail vom 07.11.2022 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: ad 5) Die Beschaffung der Münzetuis für die 100-Euro-Goldmünzen des Jahres 2022 erfolgte wie mitgeteilt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung. Die Beschaffungsunterlagen wurden am 05.05.2022 elektronisch zur Vergabe veröffentlicht; am 04.07.2022 erfolgte im Vergabeverfahren der Zuschlag durch die Vergabestelle im BVA. ad 2), 3) und 8) Wie bereits mit der E-Mail vom 07.11.2022 mitgeteilt, gibt es keine Verzögerung hinsichtlich des Ausgabetages der 100-Euro-Goldmünzen 2022. Aufgrund der Lieferverzögerung von einer Teilmenge der Auflage, kann der Versand jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Von der Lieferverzögerung sind sowohl die gewerblichen Kunden als auch Privatkunden der Münze Deutschland betroffen. Beide Kundengruppen wurden mittels eines postalischen Schreibens oder einer E-Mail über den Sachverhalt informiert. Im Übrigen haben wir unseren Antworten nichts hinzuzufügen. Diese entsprechen der Faktenlage. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Honscha
Guten Tag, leider ist die Frage Nummer 8 noch immer unbeantwortet geblieben: Frage (8) beantworten Sie mit: "…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]100 Euro Goldmünze Freiheit 2022 [#260357]
Datum
23. Dezember 2022 17:25
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider ist die Frage Nummer 8 noch immer unbeantwortet geblieben: Frage (8) beantworten Sie mit: "Die Anzahl der geprägten Stücke steht erst nach Abschluss des Prägejahres (Prägestatistik) fest." Auch hier scheinen Sie schlecht recherchiert zu haben. Ich zitiere Frau Angelika Palm aus Ihrem Hause aus einem mir vorliegenden offiziellem Schreiben mit folgender Aussage: "Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sehen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Aus diesem Grund werden bei Goldmünzenprodukten immer genau nur so viele Produkte eines Jahrganges hergestellt, wie verbindliche Bestellungen vorliegen." Da die Bestellfrist für diese Münze schon seit Monaten verstrichen ist, liegen dem BVA die genauen Zahlen der Prägemenge vor. Genau nach dieser Menge habe ich gefragt und bitte nunmehr um Beantwortung dieser Frage. Zu Frage 5 schreiben Sie: "Die Beschaffung der Münzetuis für die 100-Euro-Goldmünzen des Jahres 2022 erfolgte wie mitgeteilt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung. Die Beschaffungsunterlagen wurden am 05.05.2022 elektronisch zur Vergabe veröffentlicht; am 04.07.2022 erfolgte im Vergabeverfahren der Zuschlag durch die Vergabestelle im BVA." hierzu stellt sich eine neue Frage (9a) Hier ergibt sich die Frage, seit wann das Bundesverwaltungsamt über die Lieferverzögerung informiert war. Bitte teilen Sie mir mit, seit wann der Lieferant das BVA informiert hat, dass die Etuis verspätet eingehen. (9b) Wann war der vertraglich vereinbarte Liefertermin für die Etuis. (9c) Welche Schritte und wann genau (Datum) hat das BVA unternommen, die Privatkunden und Händler über die Lieferverzögerung zu informieren. (9d) Wurde mit dem Lieferanten für die Etuis eine Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung vereinbart und wenn ja, welche Sanktionen wurden vereinbart. Ist es zu einer Sanktionierung gekommen und wenn nicht, warum unterblieb eine solche branchenübliche Vereinbarung? neue Frage 10 Da sie weiterhin darlegen, dass es keine Regelung gab, zuerst die Privatkunden und dann die Händler zu beliefern, teilen sie mir bitte mit, warum die Versandstelle in Weiden, ihr Dienstleister, telefonisch mir gegenüber mitteilt, dass sie genau diese Weisung aus dem BVA erhalten habe. Ihr Dienstleister teilt mir weiterhin mit, dass er generell nur weisungsgebunden handelt. Wie erklären sie diese Diskrepanz zu ihrer Aussage? neue Frage 11 Welche Person in ihrem Hause zeichnet sich verantwortlich für die Kommunikation zwischen der Versandstelle in Weiden und dem BVA. Hat diese Person eine Stellungnahme der Versandstelle in Weiden angefordert, warum es zu diesem, wie sie behaupten würden "Missverständnis", kommen konnte, dass Händler nach den Privatpersonen beliefert werden sollten. Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Postanschrift Tobias Honscha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Honscha
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
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Von
Tobias Honscha
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „100 Euro Goldmünze Freiheit 2022“ [#260357]
Datum
23. Januar 2023 12:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Leider blieben Fragen gänzlich unbeantwortet - aus diesem Grunde habe ich am 23.12.2022 nachgefragt - diese Rückfragen wurden bis heute nicht von der Behörde beantwortet. Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass Fragen nachweislich nicht schlüssig wenn nicht sogar unwahr beantwortet wurden. Hinsichtlich dieses Umstandes habe ich Belege nachgereicht, die von der Behörde ignoriert werden. Ich bitte nun um Beantwortung aller Fragen unter Berücksichtigung meiner Gegenrede. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anhänge: - 260357.pdf - 2022-11-07_2-mdeutschland.jpg - 2022-12-20_1-113834-2022eingangsbesttigung.pdf - 2022-12-20_1-datenschutzerklrung-stand-november-2022.pdf Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Januar 2023 15:58
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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Honscha, wir hoffen, mit nachstehenden Antworten Ihre ursprüngliche IFG-Anfrage abschließend b…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]100 Euro Goldmünze Freiheit 2022 [#260357]
Datum
15. März 2023 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Honscha, wir hoffen, mit nachstehenden Antworten Ihre ursprüngliche IFG-Anfrage abschließend beantworten zu können: Frage (8) zur Anzahl der geprägten Stücke: Antwort: Die finale Auflage der 100-Euro-Goldmünze 2022 „Freiheit“ aus der Serie „Säulen der Demokratie“ beträgt 125.000 Stück. Frage (9a) Seit wann war das Bundesverwaltungsamt über die Lieferverzögerung informiert? Bitte teilen Sie mir mit, seit wann der Lieferant das BVA informiert hat, dass die Etuis verspätet eingehen. Antwort: Das BVA erfuhr von der Lieferverzögerung ab dem 22. September 2022. Frage (9b) Wann war der vertraglich vereinbarte Liefertermin für die Etuis? Antwort: Die Lieferung der Münzetuis sollte bis zur 24. KW des Jahres 2022 oder möglichst zeitnah zum gewünschten Liefertermin erfolgen. Frage (9c) Welche Schritte und wann genau (Datum) hat das BVA unternommen, die Privatkunden und Händler über die Lieferverzögerung zu informieren? Antwort: Ab dem 11. Oktober 2022 wurde eine Bandansage für gewerbliche Händler geschaltet. Zusätzlich erfolgte ab dem 14. Oktober 2022 der Versand von Kundenschreiben. Die Kundenschreiben an die Privatkunden wurden ab dem 27. Oktober 2022 versendet. Frage (9d) Wurde mit dem Lieferanten für die Etuis eine Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung vereinbart und wenn ja, welche Sanktionen wurden vereinbart? Ist es zu einer Sanktionierung gekommen und wenn nicht, warum unterblieb eine solche branchenübliche Vereinbarung? Antwort: Grundsätzlich sind unter Nr. 15 ZV-VOL, als Bestandteil der Vergabeunterlagen, die Vertragsstrafen/ Verzugsstrafen geregelt. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer wurden entsprechend geprüft. Frage (10) "Da sie weiterhin darlegen, dass es keine Regelung gab, zuerst die Privatkunden und dann die Händler zu beliefern, teilen sie mir bitte mit, warum die Versandstelle in Weiden, ihr Dienstleister, telefonisch mir gegenüber mitteilt, dass sie genau diese Weisung aus dem BVA erhalten habe. Ihr Dienstleister teilt mir weiterhin mit, dass er generell nur weisungsgebunden handelt. Wie erklären sie diese Diskrepanz zu ihrer Aussage?" Antwort: Leider besteht für das BVA keine Möglichkeit mehr, das von Ihnen beschriebene Telefonat nachzuvollziehen, sodass etwaige Missverständnisse in der Kommunikation nur vermutet werden können. Frage (11) "Welche Person in ihrem Hause zeichnet sich verantwortlich für die Kommunikation zwischen der Versandstelle in Weiden und dem BVA. Hat diese Person eine Stellungnahme der Versandstelle in Weiden angefordert, warum es zu diesem, wie sie behaupten würden "Missverständnis", kommen konnte, dass Händler nach den Privatpersonen beliefert werden sollten." Antwort: Der Versanddienstleister in Weiden wird über das Referat VM II 2 gesteuert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. März 2023 09:48
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Tobias Honscha
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/009 II#0701 [#260357]
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sie selbs…
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Von
Tobias Honscha
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/009 II#0701 [#260357]
Datum
20. März 2023 11:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sie selbst sicherlich schon erahnen konnten, kann ich ihre Hoffnung der abschließenden Beantwortung meiner Fragen nicht bestätigen. Um uns weitere , langwierige Konversationen zu ersparen, bitte ich nunmehr um vollständige und präzise Beantwortungen der offenen Punkte. Frage (8) zur Anzahl der geprägten Stücke: Hier teilten Sie mir am 7.11.2022 mit: Die Anzahl der geprägten Stücke steht erst nach Abschluss des Prägejahres (Prägestatistik) fest. In Ihrer letzten Antwort teilen Sie mir dann doch eine Prägemenge mit. Warum haben Sie nicht schon im letzten Jahr die Menge des Prägeauftrages auf meine berechtigte Frage kommuniziert? (da ihnen die Daten zu diesem Zeitpunkt nach Aussage von Frau Palm bereits vorlagen) Ich zitiere nochmals Frau Angelika Palm aus Ihrem Hause aus einem mir vorliegenden offiziellem Schreiben mit folgender Aussage: "Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sehen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Aus diesem Grund werden bei Goldmünzenprodukten immer genau nur so viele Produkte eines Jahrganges hergestellt, wie verbindliche Bestellungen vorliegen." Da die Bestellfrist für diese Münze damals schon seit Monaten verstrichen war, lagen dem BVA die genauen Zahlen der Prägemenge vor. Warum werden diese Zahlen erst im letzten Antwortschreiben genannt? Ist es nicht das Ziel des IFG Bürgerfragen zu beantworten? Frage (9b) Wann war der vertraglich vereinbarte Liefertermin für die Etuis? Sie schreiben, dass eine Lieferung in der 24. KW 2022 erfolgen sollte. (also in der Woche vom 13.06.2022 bis 19.06.2022). Auf Antwort zur Frage 9a schreiben Sie, dass ihnen der Lieferverzug erst seit dem 22.9.2022 bekannt gewesen sei. Wenn aber die Etuis schon 3 Monate vorher geliefert worden sein sollten, kann ich ihre Aussage nicht nachvollziehen, dass man erst am 22.9. bemerkt haben will, dass ein Lieferverzug besteht. Hinsichtlich dieses Umstandes teilen Sie mir bitte NAMENTLICH mit, wer für dieses Versäumnis in ihrem Hause verantwortlich ist. Frage (9c) Welche Schritte und wann genau (Datum) hat das BVA unternommen, die Privatkunden und Händler über die Lieferverzögerung zu informieren? Hier schreiben sie, dass sie ab dem 11.10.2022 tätig wurden – also eine Woche NACH dem offiziellen Ausgabetermin der Münze. Im Hinblick der hohen, verbindlichen Bestellungen die gerade Münzenhändler vorab auf eigenes Edelmetallrisiko tätigen, stellt sich mir die Frage, ob eine Information NACH Ausgabetermin rechtzeitig ist, um weiteren Schaden vom Handel abzuwenden. (z.B. laufende Werbung, Edelmetallrisiko, eigene Kundenbenachrichtigungen über die Verzögerung). Hier teilen Sie mir bitte ihre Einschätzung der Sachlage und namentlich die Person mit, die diese Entscheidung zu verantworten hat. Frage (9d) Wurde mit dem Lieferanten für die Etuis eine Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung vereinbart und wenn ja, welche Sanktionen wurden vereinbart? Ist es zu einer Sanktionierung gekommen und wenn nicht, warum unterblieb eine solche branchenübliche Vereinbarung? Hier haben Sie die Unterfragen 1.„Ist es zu einer Sanktionierung gekommen“ 2. „welche Sanktionen wurden vereinbart?“ nicht beantwortet. Frage (10) "Da sie weiterhin darlegen, dass es keine Regelung gab, zuerst die Privatkunden und dann die Händler zu beliefern, teilen sie mir bitte mit, warum die Versandstelle in Weiden, ihr Dienstleister, telefonisch mir gegenüber mitteilt, dass sie genau diese Weisung aus dem BVA erhalten habe. Ihr Dienstleister teilt mir weiterhin mit, dass er generell nur weisungsgebunden handelt. Wie erklären sie diese Diskrepanz zu ihrer Aussage?" Ihre Antwort: Leider besteht für das BVA keine Möglichkeit mehr, das von Ihnen beschriebene Telefonat nachzuvollziehen, sodass etwaige Missverständnisse in der Kommunikation nur vermutet werden können. Hier verweise ich nochmals auf meine Erläuterungen vom 7.11.2022 – im Anhang des Schreibens vom 7.11.2022 finden sie die Belege für die Vorgehensweise, die Privatkunden zuerst zu beliefern. Hier meine Erläuterungen vom 7.11.2022 : „In einem Schreiben vom 13.10.2022 teilt das Bundesverwaltungsamt auf offiziellem Briefpapier schriftlich mit, dass sich der Versand der Rechnungen bis mindestens 14.11.2022 verzögert. Als Grund werden Lieferverzögerungen der Etuis angegeben. Ich habe das Schreiben dieser Rückfrage beigefügt. Dagegen werden Privatkunden nachweislich bereits spätestens seit dem 19.10.2022 beliefert. Ruft man die Privatkundenhotline der Münze Deutschland an, erhält man als Privatkunde sofort seine Rechnung. Unter der Hotline für Händler dagegen wird per Band-Ansage über die Lieferverzögerung informiert (gleichlautend mit dem beigefügten Schreiben). Wie kommen Sie dann zu der Aussage, dass Händler und Privatkunden gleichzeitig beliefert werden?“ Dieser Umstand ist damit belegt und damit die Ursache meiner Anfrage an ihr Haus. Bis heute versuchen sie dieses Faktum zu ignorieren. Ich bitte nochmals um Erläuterung warum es zu dieser Benachteiligung der Händler gekommen ist und wer dies NAMENTLICH zu verantworten hat. Frage (11) "Welche Person in ihrem Hause zeichnet sich verantwortlich für die Kommunikation zwischen der Versandstelle in Weiden und dem BVA. Hat diese Person eine Stellungnahme der Versandstelle in Weiden angefordert, warum es zu diesem, wie sie behaupten würden "Missverständnis", kommen konnte, dass Händler nach den Privatpersonen beliefert werden sollten." Auch diese Frage haben sie nicht beantwortet. Ich markiere ihnen daher noch einmal die beiden wichtigsten Aspekte der Frage: 1. Welche PERSON in ihrem Hause zeichnet sich verantwortlich für die Kommunikation zwischen der Versandstelle in Weiden und dem BVA 2. Hat diese Person eine Stellungnahme der Versandstelle in Weiden angefordert, warum es zu diesem, wie sie behaupten würden "Missverständnis", kommen konnte, dass Händler nach den Privatpersonen beliefert werden sollten." Sollten sie tatsächlich noch keine schriftliche Stellungnahme der Versandstelle in Weiden vorliegen haben, erbitte ich hiermit um Klärung der Angelegenheit und Veröffentlichung der Daten im Rahmen dieser öffentlichen Anfrage. Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Postanschrift Tobias Honscha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. März 2023 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen

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Tobias Honscha
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/009 II#0701 [#260357] Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke sc…
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Von
Tobias Honscha
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/009 II#0701 [#260357]
Datum
28. März 2023 11:20
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke schon, dass Sie mein richtiger Ansprechpartner sind, da Sie ja zwischen mir und dem BVA vermitteln mussten, da das BVA auf meine Anfrage nicht mehr geantwortet hatte. Aus diesem Grunde bitte ich um Weiterleitung meiner Mail. MfG Tobias Honscha Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Postanschrift Tobias Honscha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Tobias Honscha
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/009 II#0701 [#260357]
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sie selbs…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/009 II#0701 [#260357]
Datum
8. April 2023 20:20
An
Bundesverwaltungsamt
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie sie selbst sicherlich schon erahnen konnten, kann ich ihre Hoffnung der abschließenden Beantwortung meiner Fragen nicht bestätigen. Um uns weitere , langwierige Konversationen zu ersparen, bitte ich nunmehr um vollständige und präzise Beantwortungen der offenen Punkte. Frage (8) zur Anzahl der geprägten Stücke: Hier teilten Sie mir am 7.11.2022 mit: Die Anzahl der geprägten Stücke steht erst nach Abschluss des Prägejahres (Prägestatistik) fest. In Ihrer letzten Antwort teilen Sie mir dann doch eine Prägemenge mit. Warum haben Sie nicht schon im letzten Jahr die Menge des Prägeauftrages auf meine berechtigte Frage kommuniziert? (da ihnen die Daten zu diesem Zeitpunkt nach Aussage von Frau Palm bereits vorlagen) Ich zitiere nochmals Frau Angelika Palm aus Ihrem Hause aus einem mir vorliegenden offiziellem Schreiben mit folgender Aussage: "Die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sehen einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln vor. Aus diesem Grund werden bei Goldmünzenprodukten immer genau nur so viele Produkte eines Jahrganges hergestellt, wie verbindliche Bestellungen vorliegen." Da die Bestellfrist für diese Münze damals schon seit Monaten verstrichen war, lagen dem BVA die genauen Zahlen der Prägemenge vor. Warum werden diese Zahlen erst im letzten Antwortschreiben genannt? Ist es nicht das Ziel des IFG Bürgerfragen zu beantworten? Frage (9b) Wann war der vertraglich vereinbarte Liefertermin für die Etuis? Sie schreiben, dass eine Lieferung in der 24. KW 2022 erfolgen sollte. (also in der Woche vom 13.06.2022 bis 19.06.2022). Auf Antwort zur Frage 9a schreiben Sie, dass ihnen der Lieferverzug erst seit dem 22.9.2022 bekannt gewesen sei. Wenn aber die Etuis schon 3 Monate vorher geliefert worden sein sollten, kann ich ihre Aussage nicht nachvollziehen, dass man erst am 22.9. bemerkt haben will, dass ein Lieferverzug besteht. Hinsichtlich dieses Umstandes teilen Sie mir bitte NAMENTLICH mit, wer für dieses Versäumnis in ihrem Hause verantwortlich ist. Frage (9c) Welche Schritte und wann genau (Datum) hat das BVA unternommen, die Privatkunden und Händler über die Lieferverzögerung zu informieren? Hier schreiben sie, dass sie ab dem 11.10.2022 tätig wurden – also eine Woche NACH dem offiziellen Ausgabetermin der Münze. Im Hinblick der hohen, verbindlichen Bestellungen die gerade Münzenhändler vorab auf eigenes Edelmetallrisiko tätigen, stellt sich mir die Frage, ob eine Information NACH Ausgabetermin rechtzeitig ist, um weiteren Schaden vom Handel abzuwenden. (z.B. laufende Werbung, Edelmetallrisiko, eigene Kundenbenachrichtigungen über die Verzögerung). Hier teilen Sie mir bitte ihre Einschätzung der Sachlage und namentlich die Person mit, die diese Entscheidung zu verantworten hat. Frage (9d) Wurde mit dem Lieferanten für die Etuis eine Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung vereinbart und wenn ja, welche Sanktionen wurden vereinbart? Ist es zu einer Sanktionierung gekommen und wenn nicht, warum unterblieb eine solche branchenübliche Vereinbarung? Hier haben Sie die Unterfragen 1.„Ist es zu einer Sanktionierung gekommen“ 2. „welche Sanktionen wurden vereinbart?“ nicht beantwortet. Frage (10) "Da sie weiterhin darlegen, dass es keine Regelung gab, zuerst die Privatkunden und dann die Händler zu beliefern, teilen sie mir bitte mit, warum die Versandstelle in Weiden, ihr Dienstleister, telefonisch mir gegenüber mitteilt, dass sie genau diese Weisung aus dem BVA erhalten habe. Ihr Dienstleister teilt mir weiterhin mit, dass er generell nur weisungsgebunden handelt. Wie erklären sie diese Diskrepanz zu ihrer Aussage?" Ihre Antwort: Leider besteht für das BVA keine Möglichkeit mehr, das von Ihnen beschriebene Telefonat nachzuvollziehen, sodass etwaige Missverständnisse in der Kommunikation nur vermutet werden können. Hier verweise ich nochmals auf meine Erläuterungen vom 7.11.2022 – im Anhang des Schreibens vom 7.11.2022 finden sie die Belege für die Vorgehensweise, die Privatkunden zuerst zu beliefern. Hier meine Erläuterungen vom 7.11.2022 : „In einem Schreiben vom 13.10.2022 teilt das Bundesverwaltungsamt auf offiziellem Briefpapier schriftlich mit, dass sich der Versand der Rechnungen bis mindestens 14.11.2022 verzögert. Als Grund werden Lieferverzögerungen der Etuis angegeben. Ich habe das Schreiben dieser Rückfrage beigefügt. Dagegen werden Privatkunden nachweislich bereits spätestens seit dem 19.10.2022 beliefert. Ruft man die Privatkundenhotline der Münze Deutschland an, erhält man als Privatkunde sofort seine Rechnung. Unter der Hotline für Händler dagegen wird per Band-Ansage über die Lieferverzögerung informiert (gleichlautend mit dem beigefügten Schreiben). Wie kommen Sie dann zu der Aussage, dass Händler und Privatkunden gleichzeitig beliefert werden?“ Dieser Umstand ist damit belegt und damit die Ursache meiner Anfrage an ihr Haus. Bis heute versuchen sie dieses Faktum zu ignorieren. Ich bitte nochmals um Erläuterung warum es zu dieser Benachteiligung der Händler gekommen ist und wer dies NAMENTLICH zu verantworten hat. Frage (11) "Welche Person in ihrem Hause zeichnet sich verantwortlich für die Kommunikation zwischen der Versandstelle in Weiden und dem BVA. Hat diese Person eine Stellungnahme der Versandstelle in Weiden angefordert, warum es zu diesem, wie sie behaupten würden "Missverständnis", kommen konnte, dass Händler nach den Privatpersonen beliefert werden sollten." Auch diese Frage haben sie nicht beantwortet. Ich markiere ihnen daher noch einmal die beiden wichtigsten Aspekte der Frage: 1. Welche PERSON in ihrem Hause zeichnet sich verantwortlich für die Kommunikation zwischen der Versandstelle in Weiden und dem BVA 2. Hat diese Person eine Stellungnahme der Versandstelle in Weiden angefordert, warum es zu diesem, wie sie behaupten würden "Missverständnis", kommen konnte, dass Händler nach den Privatpersonen beliefert werden sollten." Sollten sie tatsächlich noch keine schriftliche Stellungnahme der Versandstelle in Weiden vorliegen haben, erbitte ich hiermit um Klärung der Angelegenheit und Veröffentlichung der Daten im Rahmen dieser öffentlichen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Postanschrift Tobias Honscha << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tobias Honscha
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Tobias Honscha
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „100 Euro Goldmünze Freiheit 2022“ [#260357]
Datum
17. Mai 2023 09:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260357/ Das Bundesverwaltungsamt hat zum wiederholten Male die Frist zur Beantwortung meiner Fragen nach dem IFG überschritten. Ich würde Sie bitten, die Behörde über die rechtlichen Gegebenheiten zu informieren, weil ich die Angelegenheit zeitnah geklärt wissen möchte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Honscha Anhänge: - 260357.pdf - 2022-11-07_2-mdeutschland.jpg - 2022-12-20_1-113834-2022eingangsbesttigung.pdf - 2022-12-20_1-datenschutzerklrung-stand-november-2022.pdf - 2023-01-26_1-8244-2023schreibenanpetent.pdf - 2023-03-20_1-26401-2023schreibenanpetent.pdf - 2023-03-30_1-30142-2023schreibenanpetent.pdf Anfragenr: 260357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260357/

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