100€ Goldmünze 2019 "UNESCO Welterbe - Dom zu Speyer"

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Die Fragen beziehen sich auf die 100€ Goldmünze 2019 "UNESCO Welterbe - Dom zu Speyer" .

1. Wie viele Bestellungen lagen insgesamt vor? (jeweils Privat und Geschäftskunden)
2. Wie viele Münzen wurden insgesamt bestellt? (jeweils Privat und Geschäftskunden)
3. Wie viele Münzen wurden jeweils an Privatkunden und Geschäftskunden zugeteilt?
4. Wie viele Geschäftskunde haben eine Zuteilung erhalten?
5. Wie hoch war die durchschnittliche Zuteilung bei den Geschäftskunden?
6. Wie viele Bestellungen von Privatkunden sind jeweils Online / per Postkarte / per Brief erfolgt?
7. Wie viele Privatkunden haben Münzen zugeteilt bekommen?
8. Wie definieren Sie Stammkunden im Zusammenhang mit der Zuteilung der Münze?
9. Wie viele Stammkunden haben eine Münze bestellt?
10. Wie viele Stammkunden haben eine Zuteilung erhalten?
11. Wie viele bestehende Kunden haben eine Münze bestellt?
12. Wie viele bestehende Kunden haben eine Zuteilung erhalten?
13. Wie viele Privatkunden haben mehr als eine Münze zugeteilt bekommen? Bitte differenzieren Sie nach Stammkunden, bestehenden Kunden und Neukunden.
14. Wie viele Neukunden haben eine Bestellung aufgegeben?
15. Wie viele Neukunden haben eine oder mehrere Münzen zugeteilt bekommen?
16. Welches Zuteilungsverfahren fand statt?
17. Für welche Gruppen (Stammkunden, bestehende Kunden, Neukunden) fand eine Zuteilungsverfahren statt.
18. Gab es beim Zuteilungsverfahren Quoten für gewisse Gruppen (z. B. Stammkunden, bestehende Kunden, Neukunden)?
19. Wer hat über das Zuteilungsverfahren entschieden?
20. Inwieweit wurde das Zuteilungsverfahren mit dem BMF kommuniziert / koordiniert?
21. Welche Optionen für Zuteilungsverfahren wurden in Betracht gezogen?
22. Wie fand das Zuteilungsverfahren statt (ggf. technische Spezifikationen etc.)?
23. Wurde das Zuteilungsverfahren überwacht? Wenn ja von wem?
24. Wann fand die Entscheidung für ein Zuteilungsverfahren statt?
25. Wann fand das Zuteilungsverfahren statt?
26. Wie hoch waren die Kosten für Briefe mit der Mitteilung, dass keine Zuteilung erfolgt ist? Wie viele solche Briefe wurden versandt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fragen beziehen…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
100€ Goldmünze 2019 "UNESCO Welterbe - Dom zu Speyer" [#170008]
Datum
7. November 2019 14:18
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fragen beziehen sich auf die 100€ Goldmünze 2019 "UNESCO Welterbe - Dom zu Speyer" . 1. Wie viele Bestellungen lagen insgesamt vor? (jeweils Privat und Geschäftskunden) 2. Wie viele Münzen wurden insgesamt bestellt? (jeweils Privat und Geschäftskunden) 3. Wie viele Münzen wurden jeweils an Privatkunden und Geschäftskunden zugeteilt? 4. Wie viele Geschäftskunde haben eine Zuteilung erhalten? 5. Wie hoch war die durchschnittliche Zuteilung bei den Geschäftskunden? 6. Wie viele Bestellungen von Privatkunden sind jeweils Online / per Postkarte / per Brief erfolgt? 7. Wie viele Privatkunden haben Münzen zugeteilt bekommen? 8. Wie definieren Sie Stammkunden im Zusammenhang mit der Zuteilung der Münze? 9. Wie viele Stammkunden haben eine Münze bestellt? 10. Wie viele Stammkunden haben eine Zuteilung erhalten? 11. Wie viele bestehende Kunden haben eine Münze bestellt? 12. Wie viele bestehende Kunden haben eine Zuteilung erhalten? 13. Wie viele Privatkunden haben mehr als eine Münze zugeteilt bekommen? Bitte differenzieren Sie nach Stammkunden, bestehenden Kunden und Neukunden. 14. Wie viele Neukunden haben eine Bestellung aufgegeben? 15. Wie viele Neukunden haben eine oder mehrere Münzen zugeteilt bekommen? 16. Welches Zuteilungsverfahren fand statt? 17. Für welche Gruppen (Stammkunden, bestehende Kunden, Neukunden) fand eine Zuteilungsverfahren statt. 18. Gab es beim Zuteilungsverfahren Quoten für gewisse Gruppen (z. B. Stammkunden, bestehende Kunden, Neukunden)? 19. Wer hat über das Zuteilungsverfahren entschieden? 20. Inwieweit wurde das Zuteilungsverfahren mit dem BMF kommuniziert / koordiniert? 21. Welche Optionen für Zuteilungsverfahren wurden in Betracht gezogen? 22. Wie fand das Zuteilungsverfahren statt (ggf. technische Spezifikationen etc.)? 23. Wurde das Zuteilungsverfahren überwacht? Wenn ja von wem? 24. Wann fand die Entscheidung für ein Zuteilungsverfahren statt? 25. Wann fand das Zuteilungsverfahren statt? 26. Wie hoch waren die Kosten für Briefe mit der Mitteilung, dass keine Zuteilung erfolgt ist? Wie viele solche Briefe wurden versandt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „100€ Goldmünze 2019 "UNESCO Welterbe - Dom …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 100€ Goldmünze 2019 "UNESCO Welterbe - Dom zu Speyer" [#170008]
Datum
15. Februar 2020 09:55
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „100€ Goldmünze 2019 "UNESCO Welterbe - Dom zu Speyer"“ vom 07.11.2019 (#170008) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170008

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Bundesverwaltungsamt
AW: IFG-Anfrage: 100€ Goldmünze 2019 [#170008] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Erinnerung vom 15.02.20120 zur …
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: IFG-Anfrage: 100€ Goldmünze 2019 [#170008]
Datum
24. Februar 2020 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Erinnerung vom 15.02.20120 zur Anfrage vom 07.11.2019 "100€ Goldmünze 2019" [#170008] ist im Bundesverwaltungsamt eingegangen. Ihre ursprüngliche Anfrage wurde vermutlich aufgrund einer anderen gleichlautenden Anfrage nicht an die zuständige Stelle weitergeleitet. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Ersuchens feststellen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten und falls ja, bitte ich wie oben erwähnt um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen