100%-Meldungen der Verkehrsmittel in Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für eine Ausarbeitung im Zuge meines Studiums bitte ich sie mir eine Liste oder Übersicht der Haltestellen und Linien zuzusenden, bei denen es regelmäßig zu sog. 100%-Meldungen kommt, Fahrzeuge also keine weiteren Fahrgäste mehr aufnehmen können.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Als Antwort kam wie gefordert eine Liste mit Haltestellen, an denen es offensichtlich zu 100%-Meldungen kam. In welchem Zeitraum oder wie oft diese Meldungen eingingen geht aus der Antwort nicht hervor.

Hinweis: Expressbus- und Metrobus-Linien sind als Linie 5xx bzw. 8xx, Nachtbuslinien als 9xx vermerkt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2016
  • Frist
    27. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für eine Ausarbei…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
100%-Meldungen der Verkehrsmittel in Berlin [#13586]
Datum
26. Januar 2016 17:24
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, für eine Ausarbeitung im Zuge meines Studiums bitte ich sie mir eine Liste oder Übersicht der Haltestellen und Linien zuzusenden, bei denen es regelmäßig zu sog. 100%-Meldungen kommt, Fahrzeuge also keine weiteren Fahrgäste mehr aufnehmen können. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000270664 Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000270664
Datum
26. Januar 2016 17:43
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage werden wir selbstverständlich dem zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und Auswertung sowie ggf. weiteren Veranlassung übermitteln. Wir würden uns freuen, Sie auch künftig als unseren Kunden begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000270664 [#13586] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000270664 [#13586]
Datum
1. März 2016 23:19
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "100%-Meldungen der Verkehrsmittel in Berlin" vom 26.01.2016 (#13586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 13586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000276673 Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000276673
Datum
1. März 2016 23:28
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese werden wir selbstverständlich dem zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und Auswertung sowie ggf. weiteren Veranlassung übermitteln. Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000276673 [#13586] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000276673 [#13586]
Datum
20. März 2016 18:37
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "100%-Meldungen der Verkehrsmittel in Berlin" vom 26.01.2016 (#13586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 13586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000279937 Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000279937
Datum
20. März 2016 18:37
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbescheid Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese werden wir selbstverständlich dem zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und Auswertung sowie ggf. weiteren Veranlassung übermitteln. Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Antwort auf Anfrage/Beschwerde 0000279937 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.01.2016 ist derzeit no…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Antwort auf Anfrage/Beschwerde 0000279937
Datum
31. März 2016 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.01.2016 ist derzeit noch in der Bearbeitung, ein Bescheid über Ihren Antrag geht Ihnen Kürze zu. Wir bitten, die Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Informationsfreiheitsgesetz Liste der Haltestellen I Linien mit 100%-MeIdungen; …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Informationsfreiheitsgesetz Liste der Haltestellen I Linien mit 100%-MeIdungen; Bescheid vom 08.04.2016 hier: Erhebung der Verwaltungsgebühr gem. Bescheid vom 08.04.2016
Datum
8. April 2016
Status
Warte auf Antwort
Gemäß Bescheid vom 08.04.2016 werden folgende Gebühren erhoben: Verwaltungsgebühren für den Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht gem. § 16 BlnIFG iVm § 2 Abs. 1 , § 6 Gesetz über Gebühren und Beiträge iVm § 1 Verwaltungsgebührenordnung iVm Tarifstelle 1004 b) Ziffer 1 Verwaltungsaufwand 20,00 EUR Begründung: Die Liste musste zunächst herausgesucht, auf die entsprechend dem Antrag enthaltenen Informationen überprüft und als versendungsreifes Dokument ausgedruckt werden. Der zeitliche Aufwand des hiermit beauftragten Mitarbeiters betrug etwa 30 Minuten. Wir bitten um Überweisung auf eines der nebenstehenden Konten. [...]
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Informationsfreiheitsgesetz Liste der Haltestellen I Linien mit 100%-MeIdungen h…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Informationsfreiheitsgesetz Liste der Haltestellen I Linien mit 100%-MeIdungen hier: Bescheid: Gewährung der Aktenauskunft und Erhebung der Verwaltungsgebühr
Datum
8. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

Vorkasse

Behörden dürfen den Zugang zu Informationen in der Regel nicht von der Zahlung im Voraus abhängig machen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

mit Schreiben vom 26. Januar 2016 baten Sie um Übersendung einer Liste oder Übersicht der Haltestellen und Linien, bei denen es regelmäßig zu sog. 100%-MeIdungen kommt, Fahrzeuge also keine weiteren Fahrgäste mehr aufnehmen können. Es ergeht nunmehr folgender Bescheid 1 . Die Auskunft wird gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz antragsgemäß gewährt. 2. Es wird eine Verwaltungsgebühr für eine einfache Akteneinsicht festgesetzt, S 16 Satz 2 IFG i.V.m. S 6 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vom 24. November 2009 (GBI.S.707, 894), in der jeweils geltenden Fassung, Tarifstelle 1004 b) Ziffer 1 der VGebO. Die Verwaltungsgebühr wird mit gesondertem Schreiben erhoben, welches als Anlage beigefügt ist. Die BVG macht die Gewährung der Akteneinsicht von Vorkasse abhängig, S 16 IFG i.V.m. S 17 GebBeitrG. Nach Eingang der Gebühren wird die angefragte Liste an Sie übersandt. Für die verzögerte Bearbeitung Ihres Antrages möchten wir uns entschuldigen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin, zum Aktenzeichen F-RC 16/00160, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist.

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Informationsfreiheitsgesetz; hier: Liste der Haltestellen / Linien mit 100%-Meldungen
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Informationsfreiheitsgesetz; hier: Liste der Haltestellen / Linien mit 100%-Meldungen
Datum
25. April 2016
Status