100 rechtskräftige Verurteilungen unter einem Facebook-Video der Deggendorfer AfD aus dem Jahr 2017

Die Verurteilungen von Hasskommentaren unter einem Facebookvideo der Deggendorfer AfD aus dem Jahr 2017. Insgesamt soll es 97 rechtskräftige Urteile geben. Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/hasskommentare-facebook-97-rechtskraeftige-verurteilungen,RYTFzms

Informationen, die ich mir erhoffe, sind einschließlich, aber nicht ausschließlich:
- Tatbestand/Zitat
- Höhe der jeweiligen Strafe
- Begründung durch das Gericht

Grund wieso ich die Informationen abfrage: ich will mich mehr gegen Rechtsextrismus/Volksverhetzung engagieren. Mit diesen Informationen kann ich Freunden/Bekannten/Öffentlichkeit besser warnen, wer alles bei der AfD mitmischt. Außerdem bin ich neugierig.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2019
  • Frist
    8. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verurteilunge…
An Staatsanwaltschaft Deggendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
100 rechtskräftige Verurteilungen unter einem Facebook-Video der Deggendorfer AfD aus dem Jahr 2017 [#163219]
Datum
9. August 2019 03:30
An
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verurteilungen von Hasskommentaren unter einem Facebookvideo der Deggendorfer AfD aus dem Jahr 2017. Insgesamt soll es 97 rechtskräftige Urteile geben. Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/hasskommentare-facebook-97-rechtskraeftige-verurteilungen,RYTFzms Informationen, die ich mir erhoffe, sind einschließlich, aber nicht ausschließlich: - Tatbestand/Zitat - Höhe der jeweiligen Strafe - Begründung durch das Gericht Grund wieso ich die Informationen abfrage: ich will mich mehr gegen Rechtsextrismus/Volksverhetzung engagieren. Mit diesen Informationen kann ich Freunden/Bekannten/Öffentlichkeit besser warnen, wer alles bei der AfD mitmischt. Außerdem bin ich neugierig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Deggendorf
AnFrage zu Verurteilungen wegen Hasskommentaren Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müs…
Von
Staatsanwaltschaft Deggendorf
Betreff
AnFrage zu Verurteilungen wegen Hasskommentaren
Datum
9. August 2019 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich Ihnen die begehrten Auskünfte nicht erteilen kann. Auf der Grundlage der von Ihnen bezeichneten Normen bin weder verpflichtet noch auch nur berechtigt, Ihnen Auskünfte zu strafrechtlichen Verfahren zu erteilen. Im Einzelnen: Die begehrten Auskünfte sind zum einen keine Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), zum anderen ist die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde gem. § 2 Abs. 3 VIG keine Stelle im Sinne des § 2 Abs. VIG. Die von Ihnen erbetenen Auskünfte sind weiterhin auch keine Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz. Ihr Begehren kann ferner nicht auf § 39 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) gestützt werden, da diese Norm gem. § 39 Abs. 4 Nr. 3 BayDSG gerade nicht für die Strafverfolgungsbehörden gilt. Die maßgebliche gesetzliche Regelung für Ihr Begehren findet sich stattdessen in § 475 der Strafprozessordnung (StPO). Danach können Auskünfte aus den Akten (auch) Privatpersonen erteilt werden, sofern diese ein berechtigtes Interesse darlegen, vgl. § 475 Abs. 1 in Verbindung mit § 475 Abs. 4 StPO. Ein derartiges berechtigtes Interesse ist z.B. anzuerkennen, wenn diese Auskünfte benötigt werden, um privatrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die bloße Neugier oder auch die Absicht, sich gegen Rechtsextremismus/Volksverhetzung engagieren zu wollen, genügt hierfür nicht. Mit freundlichen Grüßen