§ 11 8. f Tierschutzgesetz - Marktbereinigung
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich beziehe mich auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und erbitte Überprüfung folgender Vorgehensweisen und Übersendung weitergehender Informationen:
Folgende Fakten liegen vor:
- Am 11.06.2012 (Niederschrift, UA AV 2/12) wurde unter 2. ein Antrag von Thüringen gestellt
der § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 betraf.
"5. für Dritte Hunde ausbilden, die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten oder
hierfür Einrichtungen unterhalten."
Begründung:
Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an Hundehalter weiter. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle Hundeschulen der Erlaubnispflicht unterliegen, um insbesondere in Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen.
Dieser Antrag von Thüringen wurde am gleichen Tag zurückgezogen.
Dieser Punkt betraf die Drucksache 300/12
18. § 11
... 5. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,...
Am 18.06.2012 (Niederschrift, 792. AV) erscheint der gleiche Antrag von Thüringen erneut, allerdings jetzt unter § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 (wer gewerbsmäßig) Buchstabe f - neu -
Die Begründung ist identisch zum ersten Antrag, mit Ausnahme der Worte "gewerbsmäßig betriebenen".
Nur 7 Tage nach dem ersten zurückgezogenen Antrag wurde hier eine erhebliche Veränderung herbeigeführt.
Aus diesem Vorgang entstand dann die Empfehlung des AV in 300/1/12.
Wie kam es zu dieser Vorgehensweise?
Wie kam es zur Fixierung auf ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen?
Welche Zahlen lagen vor bezüglich der Anzahl gewerblich tätiger Hundeschulen und ausbildenden Hundevereinen oder Jägern?
Welche Zahlen lagen vor bezüglich Vergehen innerhalb gewerblicher Hundeschulen, bzw. Hundevereinen (auch SV und jegliche Gebrauchshundesportvereine, Jagdhundeschulen) in Bezug auf das Tierschutzgesetz, die eine solche Fixierung auf ausschließlich gewerblich tätige Hundeschulen rechtfertigen würden?
Seit sehr vielen Jahren suche ich nach Antworten auf diese wichtigen Fragen.
Diese Gesetzgebung hat an dem eigentlichen Problem leider nicht sehr viel verändert. Hunde werden immer noch sehr schlecht und mit sehr viel Gewalt und verbotenen Hilfsmitteln ausgebildet und Hundehalter so schlecht beraten, das eine deutliche Steigerung der Arbeit mit und für verhaltensauffällige Hunde in den letzten Jahren zu verzeichnen ist.
Im Sinne eines Tierschutzgedankens wurde dieses Gesetz definitiv nicht verabschiedet. Es führte jedoch zu einer sehr deutlichen Marktbereinigung und Steigerung wie auch Förderung bei Hundevereinen (VDH). Dieser dürfte als Lobbyist maßgeblich beteiligt gewesen sein.
Sehr gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Juli 2019
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6. August 2019
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