1&1 Tocher Web.de - Datenschutzfolgenabschätzung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz beim "intelligenten Postfach"

1) die Datenschutzfolgenabschätzung (inkl. Information und Aufklärung)
der 1&1-Tochter web.de zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) beim sogenannten "intelligenten Postfach."

Sollten Ihnen keine datenschutzrechtliche Überprüfung des KI-Einsatzes vorliegen,
so werten Sie diese Anfrage bitte als Beschwerde und leiten Sie diese bitte an die zuständigen Kollegen in Ihrem Hause weiter.

Ich bitte dann um Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die Datenschutzf…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1&1 Tocher Web.de << Adresse entfernt >> Datenschutzfolgenabschätzung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz beim "intelligenten Postfach" [#171915]
Datum
11. Dezember 2019 11:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die Datenschutzfolgenabschätzung (inkl. Information und Aufklärung) der 1&1<< Adresse entfernt >>Tochter web.de zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) beim sogenannten "intelligenten Postfach." Sollten Ihnen keine datenschutzrechtliche Überprüfung des KI<< Adresse entfernt >>Einsatzes vorliegen, so werten Sie diese Anfrage bitte als Beschwerde und leiten Sie diese bitte an die zuständigen Kollegen in Ihrem Hause weiter. Ich bitte dann um Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E<< Adresse entfernt >>Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171915 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171915 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG<< Adresse entfernt >>Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG<< Adresse entfernt >>Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 25<< Adresse entfernt >>780/008 II#0372
Datum
17. Dezember 2019 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
451,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25<< Adresse entfernt >>780/008 II#0372 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung<< Adresse entfernt >>node.html Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten fü…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25<< Adresse entfernt >>780/008 II#0372
Datum
18. Dezember 2019 11:21
Status
geschwärzt
975,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen