12. Deutsch-Chinesischer Menschenrechtsdialog

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Zusammenfassung der durchgeführten Maßnahmen des 12. Dialoges betreffend "Achtung und Schutz der Menschenrechte durch den Staat"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2017
  • Frist
    4. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Zusammenfassun…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
12. Deutsch-Chinesischer Menschenrechtsdialog [#20127]
Datum
31. Januar 2017 14:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zusammenfassung der durchgeführten Maßnahmen des 12. Dialoges betreffend "Achtung und Schutz der Menschenrechte durch den Staat"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG Anfrage 12. Deutsch-Chinesischer Menschenrechtsdialog, Vg. Nr. 25-2017
Datum
1. Februar 2017 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner gestrigen Eingangsbestätigung und nach Rücksprache mit dem ents…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG Anfrage 12. Deutsch-Chinesischer Menschenrechtsdialog, Vg. Nr. 25-2017
Datum
2. Februar 2017 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner gestrigen Eingangsbestätigung und nach Rücksprache mit dem entsprechenden Fachreferat, hat dieses nun mitgeteilt, dass Maßnahmen mit der CHN Seite nicht vereinbart, sondern Themengebiete angesprochen werden. Dürfen wir daher davon ausgehen, dass sich Ihre Frage auf den Zugang von amtlichen Informationen zu diesen Themengebieten, die während des Dialogs angesprochen wurden, bezieht? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage, welche ich hiermit gern beatnworten möchte. Ähnlic…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage 12. Deutsch-Chinesischer Menschenrechtsdialog, Vg. Nr. 25-2017 [#20127]
Datum
3. Februar 2017 09:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage, welche ich hiermit gern beatnworten möchte. Ähnlich des Rechtsstaatsdialoges, bei welchem z.B. ein Gutachten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bezüglich der Wirkungen und Impulse des 13. Rechtssymposiums in Auftrag gegeben wurde, liegen möglicherweise Erkenntnisse vor, welche im 12. Menschenrechtsdialog angesprochenen Themen in Maßnahmen geendet sind, welche der Achtung und dem Schutz der Menschenrechte durch den Staat betreffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem I…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
12. Deutsch-Chinesischer Menschenrechtsdialog [#20127]
Datum
8. Februar 2017 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen