12- monatige Sperre für Vertretungslehrkräfte

"Richtlinie" über die 12-monatige Sperre von Vertretungslehrkräften nach 3 Verträgen.
Seitens der ADD wird behauptet, dass es eine solche gebe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
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Albus Dumbledore
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Richtlin…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Albus Dumbledore
Betreff
12- monatige Sperre für Vertretungslehrkräfte [#31997]
Datum
16. Juli 2018 15:07
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Richtlinie" über die 12-monatige Sperre von Vertretungslehrkräften nach 3 Verträgen. Seitens der ADD wird behauptet, dass es eine solche gebe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Albus Dumbledore <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Albus Dumbledore
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
20. Juli 2018 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) ist bei mir eingegangen. Da ich davon ausgehe, dass Albus Dumbledore nicht Ihr richtiger Name ist, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen muss (§ 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG). Nach der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG vom 24.11.2017 bedeutet dies, dass die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich ist. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag nicht bearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihren Antrag unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse ggf. erneut zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Albus Dumbledore
Re: Antrag nach dem Landestransparenzgesetz [#31997] Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung meines Antrags e…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Albus Dumbledore
Betreff
Re: Antrag nach dem Landestransparenzgesetz [#31997]
Datum
2. August 2018 13:58
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung meines Antrags erhalten Sie die nachfolgenden Angaben: ... Mit freundlichen Grüßen Albus Dumbledore Anfragenr: 31997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz, Tgb.Nr. 3269/18 Sehr geehrte Frau Frank, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihne…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz, Tgb.Nr. 3269/18
Datum
7. August 2018 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Frank, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es eine "Richtlinie" über die 12-monatige Sperre von Vertretungslehrkräften nach drei Verträgen nicht gibt. Allerdings ist beim Abschluss von Vertretungsverträgen zwingend die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten, wonach die an sich rechtlich zulässige Befristung mit dem Sachgrund der Vertretung nicht rechtsmissbräuchlich verwendet werden darf. Dadurch ist es im Einzelfall erforderlich, nach einer bestimmten Anzahl von Verträgen zu prüfen, ob der Abschluss eines weiteren Vertrages rechtlich möglich ist oder zunächst eine Unterbrechung herbeigeführt werden muss. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Fußnote:¹ vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen