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1265/2019/JN

Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:

Entscheidung der Bürgerbeauftragten in dem Fall 1265/2019/JN

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2021
  • Frist
    1. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
Claus Suttor
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
Claus Suttor
Betreff
1265/2019/JN [#223016]
Datum
10. Juni 2021 07:48
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten: Entscheidung der Bürgerbeauftragten in dem Fall 1265/2019/JN Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Claus Suttor Anfragenr: 223016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223016/ Postanschrift Claus Suttor << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten - Ares(2021)3827368 - 1265/2019/JN - Ares(2021)…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten - Ares(2021)3827368 - 1265/2019/JN - Ares(2021)3827835
Datum
11. Juni 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,3 KB


Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten - Ares(2021)3827368 - 1265/2019/JN - Ares(2021)3827835 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5de597a0b ) * Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Suttor, vielen Dank für Ihren Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten; welchen Sie am 10/06/2021 beim Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten gestellt haben. Wir haben Ihren Antrag unter der Referenz Ares(2021)3827368 registriert. Wir werden Ihren Antrag im Einklang mit der Verordnung 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie der Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die internen Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und von Auskunftsersuchen behandeln. Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten und Ihnen bis spätestens 05/07/2021 antworten. Sollten Sie Fragen haben, können Sie das Büro unter der Telefonnummer -33 (0)3 88 17 23 13 oder über E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ( mailto:<<E-Mail-Adresse>> ) erreichen. Mit freundlichen Grüßen

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Europäischer Bürgerbeauftragte
Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumente Ares(2021)3827368 - Ares(2021)4024565 Antwort auf Ihren Antrag au…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumente Ares(2021)3827368 - Ares(2021)4024565
Datum
21. Juni 2021 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumente Ares(2021)3827368 - Ares(2021)4024565 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5debcd04b ) * Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Suttor, Am 10. Juni 2021 ersuchten Sie das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten, über die Plattform fragdenstaat.de ( https://fragdenstaat.de/ ), Ihnen Zugang zur Entscheidung im Fall 1265/2019/JN zu gewähren. Ihr Antrag wurde am 11. Juni 2021 unter dem Aktenzeichen Ares(2021)3827368 registriert und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/20011 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und dem Beschluss des Bürgerbeauftragten über die Behandlung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten bearbeitet[i] ( #_edn1 ). Wir haben beschlossen, Ihnen teilweisen Zugang zu dem Dokument zu gewähren (Aktenzeichen DECISION_201901265_20191218_085434). Das Dokument haben wir im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten (Name und Kontaktangaben des Beschwerdeführers und der Sachbearbeiter) gemäß Artikel 4 Absatz 1  b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Verordnung (EG) Nr. 2018/1725[ii] ( #_edn2 ) geschwärzt. Nach Artikel 4 Absatz 1 b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 wird der Zugang zu einem Dokument (oder Teilen davon) verweigert, wenn seine Verbreitung den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen beeinträchtigen würde. Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2018/1725 sind personenbezogene Daten „*alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person* [...]“. Wenn Sie Zugang zu den auf diese Weise geschwärzten personenbezogenen Daten erhalten möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2018/1725 nachweisen müssten, dass die Übermittlung der Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erfolgen würde und, dass kein Grund zur Annahme besteht, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden könnten. Sollten Sie diese Entscheidung anfechten wollen, können Sie eine Überprüfung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 („Zweitantrag“) beantragen. Sie können dies innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt dieser Entscheidung per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> tun. Ein Überprüfungsantrag würde dann von unserer Generalsekretärin bearbeitet. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch 0033 388 17 23 13 an mich. Mit freundlichen Grüßen,