§ 13b

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Seit 2017 wurde der § 13 b in den Kommunen bezüglich Baumöglichkeiten angewandt.
Ich möchte gerne wissen welche Fläche insgesamt im Bodenseekreis durch §13b genehmigt wurde.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 2017 wurde d…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 13b [#208838]
Datum
16. Januar 2021 12:08
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 2017 wurde der § 13 b in den Kommunen bezüglich Baumöglichkeiten angewandt. Ich möchte gerne wissen welche Fläche insgesamt im Bodenseekreis durch §13b genehmigt wurde. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bodenseekreis
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Anfrage kommen wir bei der Durchsicht der Verfahrensakten zu folgend…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
§ 13b [#208838] - Anfrage Frau Antragsteller/in
Datum
28. Januar 2021 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Anfrage kommen wir bei der Durchsicht der Verfahrensakten zu folgendem Ergebnis: 2017 wurden noch keine Verfahren nach § 13b BauGB vorgelegt. In den Jahren 2018-2020 haben lediglich zehn von 23 Kreisgemeinden das Landratsamt Bodenseekreis als Träger öffentlicher Belange in Verfahren nach § 13b BauGB beteiligt. Verfahrensgegenstand waren 17 Bebauungspläne, nur acht davon wurden als in Kraft getretene Satzungen bereits angezeigt. Eine Genehmigung dieser Bebauungspläne sieht der Gesetzgeber nicht vor. Ob die Voraussetzungen des § 13b BauGB eingehalten sind (u. a. zulässige Grundfläche i. S. d. § 19 Abs. 2 BauNVO < 10.000 m²), wird in den Verfahren geprüft. Eine statistische Erfassung der festgesetzten Grundflächen nimmt das Landratsamt nicht vor. Diese Größenordnung wird jedoch nicht in allen Fällen ausgenutzt. Prinzipiell obliegt den Gemeinden die Planungshoheit und somit auch die Auswahl der Verfahrensart. Bei den zehn Kreisgemeinden handelt es sich um Bermatingen, Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg, Kressbronn, Markdorf, Owingen, Tettnang, Überlingen und Uhldingen-Mühlhofen. Für welche Bauflächen davon konkret Baugenehmigungen erteilt und durch Bauausführung bereits in Anspruch genommen wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Manche Gemeinde hat vor der Einleitungsfrist 31.12.20219 noch entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Daher können bis zum Fristende der Anwendung (Satzungsbeschluss bis 31.12.2021) noch weitere Verfahren vorgelegt werden, die uns bislang nicht bekannt sind. Bei der Durchsicht der Akten fällt auf, dass die Möglichkeit des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung) seit dem Jahre 2017 wesentlich häufiger von den Kommunen genutzt wird, was dem Grundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung entspricht. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Christine Gäng, Telefon 07541 204-5274, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe folgende Antwort aus dem Kreis Sigmaringen v…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 13b [#208838] - Anfrage Frau Antragsteller/in [#208838]
Datum
23. Februar 2021 13:07
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe folgende Antwort aus dem Kreis Sigmaringen vorliegen: Beim Bauamt sind insgesamt 61 Verfahren nach § 13b BauGB mit einer Gesamtfläche von 110 ha zur Stellungnahme bearbeitet worden. Für den Kreis RV liegt mir eine entsprechende Angabe von 165 ha vor. Könnte ich bitte analog dazu eine entsprechende Flächenangabe aus dem Bodenseekreis erfahren? Mich interessiert in welchem Umfang die Kommunen von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben - egal ob das Gebiet schon umgesetzt wurde oder nicht. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bodenseekreis
Sehr Antragsteller/in im Bodenseekreis wurden im Rahmen von §-13b-BauBG-Verfahren lediglich 38 ha an überbaubaren…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: § 13b [#208838] - Anfrage Frau Antragsteller/in [#208838]
Datum
9. März 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,3 KB


Sehr Antragsteller/in im Bodenseekreis wurden im Rahmen von §-13b-BauBG-Verfahren lediglich 38 ha an überbaubaren Flächen ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bodenseekreis
Sehr Antragsteller/in meine Kollegin, Frau Gäng, hat mich soeben auf einen Tippfehler aufmerksam gemacht: Im B…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: § 13b [#208838] - Anfrage Frau Antragsteller/in [#208838]
Datum
9. März 2021 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,3 KB


Sehr Antragsteller/in meine Kollegin, Frau Gäng, hat mich soeben auf einen Tippfehler aufmerksam gemacht: Im Bodenseekreis wurden im Rahmen von §-13b-BauBG-Verfahren 58 ha an überbaubaren Flächen ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für ihre Mühe Herr Schedler! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfrag…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 13b [#208838] - Anfrage Frau Antragsteller/in [#208838]
Datum
9. März 2021 15:26
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für ihre Mühe Herr Schedler! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich muss doch nochmals nachfragen. Ihr Wert von 58 ha bezieht sich auf die Flächen …
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 13b [#208838] - Anfrage Frau Antragsteller/in [#208838]
Datum
9. März 2021 15:44
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich muss doch nochmals nachfragen. Ihr Wert von 58 ha bezieht sich auf die Flächen in der Tabelle? Die unter der Tabelle in kleiner Schrift aufgeführten Baugebiete sind darin nicht enthalten oder? (Heiligenberg und Tettnang hauptsächlich) ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Bodenseekreis
Sehr Antragsteller/in ja, die 58 ha beziehen sich nur auf die Tabelle. Zu den darunter aufgeführten Verfahren wur…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: § 13b [#208838] - Anfrage Frau Antragsteller/in [#208838]
Datum
9. März 2021 16:06
Status
smime.p7s
5,3 KB


Sehr Antragsteller/in ja, die 58 ha beziehen sich nur auf die Tabelle. Zu den darunter aufgeführten Verfahren wurden uns als Träger öffentlicher Belange noch keine Unterlagen vorgelegt, wir haben nur von den Aufstellungsbeschlüssen Kenntnis erhalten. Ob diese Verfahren aufgrund des Fristablaufs des § 13b BauGB überhaupt noch weiterverfolgt werden ist uns nicht bekannt. Dies müssten Sie bei den Kommunen direkt erfragen. Mit freundlichen Grüßen