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§ 14a WDR Gesetz

Nach § 14a des WDR-Gesetzes ist WDR verpflichtet, in seinem Online-Angebot Dokumente und Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, bekannt zu machen.

Ich nehme an, dass Dokumente, die den Rundfunkbeitrag und somit die komplette Finanzierung von WDR betreffen, für WDR von wesentlicher Bedeutung sind.

Dokumente zum Rundfunkbeitrag im Rahmen § 14a des WDR-Gesetzes sind auf dem Online-Angebot wdr.de nicht auffindbar.

Bitte schicken Sie mir den Link im Online-Angebot wdr.de, unter diesem alle Dokumente, die im Rahmen § 14a des WDR-Gesetzes (Bereich: Rundfunkbeitrag) für WDR von wesentlicher Bedeutung sind, aufgelistet sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 14a WDR Gesetz [#32944]
Datum
19. August 2018 18:41
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 14a des WDR-Gesetzes ist WDR verpflichtet, in seinem Online-Angebot Dokumente und Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, bekannt zu machen. Ich nehme an, dass Dokumente, die den Rundfunkbeitrag und somit die komplette Finanzierung von WDR betreffen, für WDR von wesentlicher Bedeutung sind. Dokumente zum Rundfunkbeitrag im Rahmen § 14a des WDR-Gesetzes sind auf dem Online-Angebot wdr.de nicht auffindbar. Bitte schicken Sie mir den Link im Online-Angebot wdr.de, unter diesem alle Dokumente, die im Rahmen § 14a des WDR-Gesetzes (Bereich: Rundfunkbeitrag) für WDR von wesentlicher Bedeutung sind, aufgelistet sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 14a WDR Gesetz“ vom 19.08.2018 (#3…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 14a WDR Gesetz [#32944]
Datum
21. September 2018 11:45
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 14a WDR Gesetz“ vom 19.08.2018 (#32944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 14a WDR Gesetz“ [#32944] [#32944]
Datum
21. September 2018 11:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32944 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man gar nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.8.2018 an den WDR Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NR…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.8.2018 an den WDR
Datum
22. Oktober 2018 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.8.2018 an den WDR Aktenzeichen: 209.2.3.3-8220/18 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 21.9.2018. Darin bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem o.g. Informationszugangsantrag, in welchem Sie die Zusendung des links beantragt haben, unter dem alle Dokumente aufgelistet sind, welche für den WDR von "wesentlicher Bedeutung" i.S.d. § 14a WDR-Gesetzes sind. Bislang haben Sie auf Ihren Antrag noch keine Antwort vom WDR erhalten. § 14a WDR-Gesetz sieht folgendes vor: "Transparenz Der WDR ist verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die Organisationsstruktur, einschließlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, des Rundfunkrats und dessen eingesetzter Ausschüsse, alle Satzungen, gesetzlich bestimmte Berichte mit Ausnahme des Berichtes gemäß § 7 Absatz 3 sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, in seinem Online-Angebot, wo möglich maschinenlesbar, bekannt zu machen. Dabei ist der Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten." Eine thematische Eingrenzung dieser sonstigen Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für den WDR sind, dürfte schwierig sein. Auch die Gesetzesbegründung ("Mit der Neuregelung in § 14a wird die Pflicht des Westdeutschen Rundfunks und seiner Gremien zu transparentem Handeln gesetzlich geregelt. Vieles davon erfolgt bereits jetzt auf freiwilliger Basis. Es wird klargestellt, dass alle maßgeblichen Unterlagen online verfügbar sein müssen."), zu finden unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9727.pdf liefert keinen konkreten Hinweis darauf, was unter "von wesentlicher Bedeutung für den WDR" zu fassen ist. Insofern dürfte es dem WDR schwerfallen, Ihrem Antrag wunschgemäß zu entsprechen. Sicherlich wäre zu erwarten gewesen, dass der WDR Ihnen auf Ihre Anfrage antwortet, dies könnte ich gegenüber dem WDR aufgreifen. Allerdings ist der Antrag meines Erachtens nicht bestimmt genug i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 3 IFG NRW, was selbstverständlich damit zusammenhängt, dass es bereits dem Gesetzestext an hinreichender Bestimmtheit mangelt. Aus diesem Grund werde ich davon absehen, den Sachverhalt gegenüber dem WDR aufzugreifen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Ich hoffe, Ihnen dennoch damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
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