§ 150 Abs. 8 AO
Anfrage an:
Finanzamt Vechta
Gemäß § 150 Abs. 8 AO kann der Steuerpflichtige von der Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung entbunden werden, wenn dies wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Wieviele Stpfl. haben in Ihrem Gebiet von dieser Regelung Gebrauch gemacht? In welchen Fällen setzt sich das Finanzamt über die Einwendungen der Steuerpflichtigen hinweg?
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Datum29. Juni 2019
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29. Juli 2019
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