§ 153d StPO

Wie oft hat der Generalbundesanwalt in den Jahren seit 2000 bis 2019 von der Verfolgung von Staatsschutzdelikten nach § 153 d abgesehen. Wie viele dieser Vorgänge fanden auf Weisung des Bundesjustizministeriums statt? Wie viele dieser Vorgänge fanden auf Weisung des Bundeskanzleramts statt? Wie viele Entscheidungen erfolgten, weil die Gefahr des schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland in einem zwischenstaatlicher oder aussenpolitischen Konflikt bestanden hätte?

Ergebnis der Anfrage

Der Datenschutzbeauftragte beim Generalbundesanwalt hat behauptet keinerlei Angaben machen zu meiner Frage machen zu dürfen. Dies ist m.E. nur vorgeschoben, weil ich nach der Anzahl der Verfahren gefragt hatte und nicht nach einzelnen Verfahren. Somit wäre eine Beantwortung möglich gewesen ohne die Rechte einzelner Verfahrensbeteiligter (z.B. Beschuldigter) zu beeinträchtigen. Ich hatte einen langen Zeitraum angegeben, weshalb es höchst unwahrscheinlich ist, dass die Zahl der Verfahrenseinstellungen kleiner als vier ist!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Juli 2020 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/datschutz.php entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie oft hat der Gen…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 153d StPO [#192472]
Datum
11. Juli 2020 14:23
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft hat der Generalbundesanwalt in den Jahren seit 2000 bis 2019 von der Verfolgung von Staatsschutzdelikten nach § 153 d abgesehen. Wie viele dieser Vorgänge fanden auf Weisung des Bundesjustizministeriums statt? Wie viele dieser Vorgänge fanden auf Weisung des Bundeskanzleramts statt? Wie viele Entscheidungen erfolgten, weil die Gefahr des schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland in einem zwischenstaatlicher oder aussenpolitischen Konflikt bestanden hätte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192472/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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