§ 153d StPO
Wie oft hat der Generalbundesanwalt in den Jahren seit 2000 bis 2019 von der Verfolgung von Staatsschutzdelikten nach § 153 d abgesehen. Wie viele dieser Vorgänge fanden auf Weisung des Bundesjustizministeriums statt? Wie viele dieser Vorgänge fanden auf Weisung des Bundeskanzleramts statt? Wie viele Entscheidungen erfolgten, weil die Gefahr des schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland in einem zwischenstaatlicher oder aussenpolitischen Konflikt bestanden hätte?
Ergebnis der Anfrage
Der Datenschutzbeauftragte beim Generalbundesanwalt hat behauptet keinerlei Angaben machen zu meiner Frage machen zu dürfen. Dies ist m.E. nur vorgeschoben, weil ich nach der Anzahl der Verfahren gefragt hatte und nicht nach einzelnen Verfahren. Somit wäre eine Beantwortung möglich gewesen ohne die Rechte einzelner Verfahrensbeteiligter (z.B. Beschuldigter) zu beeinträchtigen. Ich hatte einen langen Zeitraum angegeben, weshalb es höchst unwahrscheinlich ist, dass die Zahl der Verfahrenseinstellungen kleiner als vier ist!
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Juli 2020
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15. August 2020
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