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16.05.2018 mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“

Am 16. Mai 2018 war eine mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html

Waren rechtliche Vertreter des Landes NRW und des Rundfunkunternehmens "WDR" an dieser Verhandlung anwesend? Falls ja, bitte Personen benennen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 16. …
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
16.05.2018 mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ [#32188]
Datum
23. Juli 2018 10:28
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 16. Mai 2018 war eine mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html Waren rechtliche Vertreter des Landes NRW und des Rundfunkunternehmens "WDR" an dieser Verhandlung anwesend? Falls ja, bitte Personen benennen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 23. Juli 2018 Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 23. Juli 2018
Datum
23. August 2018 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.