18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

1. Anzahl der Verdachtsmeldungen bis zum 31.03.2022 nach Impfstoff (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Vaccine Janssen, Nuvaxovid).

2. Anzahl Verdachtsfälle schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bis zum 31.03.2022 nach Impfstoff (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Vaccine Janssen, Nuvaxovid).

3. Anzahl und Melderate der Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang bis zum 31.03.2022 nach Impfstoff (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Vaccine Janssen, Nuvaxovid).

4. Anzahl der Verdachtsmeldungen bis zum 31.03.2022 für Kinder und Jugendlichen nach Impfstoff.

5. Anzahl der Verdachtsmeldungen bis zum 31.03.2022 für Kinder unter 12 Jahre nach Impfstoff.

Ergebnis der Anfrage

Das PEI veröffentlicht Quoten (Anzahl x durch Anzahl y = Quote) und behauptet weiterhin die Anzahl x nicht zu kennen.

Mir fehlen die Worte dazu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl der Ver…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022 [#248649]
Datum
10. Mai 2022 09:27
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der Verdachtsmeldungen bis zum 31.03.2022 nach Impfstoff (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Vaccine Janssen, Nuvaxovid). 2. Anzahl Verdachtsfälle schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bis zum 31.03.2022 nach Impfstoff (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Vaccine Janssen, Nuvaxovid). 3. Anzahl und Melderate der Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang bis zum 31.03.2022 nach Impfstoff (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Vaccine Janssen, Nuvaxovid). 4. Anzahl der Verdachtsmeldungen bis zum 31.03.2022 für Kinder und Jugendlichen nach Impfstoff. 5. Anzahl der Verdachtsmeldungen bis zum 31.03.2022 für Kinder unter 12 Jahre nach Impfstoff.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248649/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die Publikation des Sicherheitsberic…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: 18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022 [#248649]
Datum
11. Mai 2022 16:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die Publikation des Sicherheitsberichtes kommunizieren wir transparent zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen und veröffentlichen Daten und Auswertungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht zusätzlich Daten aus dem Sicherheitsbericht nach bestimmten Kriterien für einzelne Anfragen zusammenstellen oder nach zusätzlichen Parametern (Daten) auswerten können. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kennt keinen Anspruch auf eine systematische Aufarbeitung von Daten für eine bestimmte Fragestellung. In der UAW-Datenbank der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) sind unter www.adrreports.eu/de/<http://www.adrreports.eu/de/> alle UAW-Meldungen aus den EU/EWR-Staaten, so auch aus Deutschland, dokumentiert und nach verschiedenen Kriterien recherchierbar. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie unterstellen einer Anfrage, dass zusätzliche Daten aus dem Sicherheitsbericht …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022 [#248649]
Datum
12. Mai 2022 08:24
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie unterstellen einer Anfrage, dass zusätzliche Daten aus dem Sicherheitsbericht nach bestimmten Kriterien zusammengestellt werden sollen bzw. eine systematische Aufarbeitung von Daten für eine bestimmte Fragestellung. Dies ist falsch. Die von mir geforderten Informationen waren noch im 17. Sicherheitsbericht Bestandteil. Diese fehlen jedoch im 18. Sicherheitsbericht. Zweck des IFG ist, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten und damit die effektive Wahrnehmung von demokratischen Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. In ihrer Ablehnung fehlt die Begründung nach IFG. Stellen Sie die geforderten Informationen zur Verfügung oder erteilen Sie einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid. Wollen Sie ernsthaft behaupten, dem PEI liegen keine Informationen zu der Anzahl der Verdachtsmeldungen nach Impfstoffen bis zum 31.03.2022 vor bzw. hat diese noch nicht aufgearbeitet? Das ist der Auftrag des PEI! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248649/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldun…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022 [#248649]
Datum
14. Juni 2022 08:24
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022“ vom 10.05.2022 (#248649) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Stellen Sie die geforderten Informationen zur Verfügung oder erteilen Sie einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid. Ich wäre doch sehr gespannt auf eine Ablehnung, in der Sie behaupten, dem PEI würden keine Informationen zur Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022 (nach Impfstoff, für Kinder) vorliegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die Publikation des Sicherheitsberic…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: 18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022 [#248649]
Datum
27. Juni 2022 12:33
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die Publikation des Sicherheitsberichtes kommunizieren wir transparent zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen und veröffentlichen Daten und Auswertungen. www.pei.de/sicherheitsbericht<http://www.pei.de/sicherheitsbericht> Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Daten nach bestimmten Kriterien für einzelne Anfragen zusammenstellen oder nach zusätzlichen Parametern (Daten) auswerten können. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kennt keinen Anspruch auf eine systematische Aufarbeitung von Datensätzen für eine bestimmte Fragestellung. In der UAW-Datenbank der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) sind unter www.adrreports.eu/de/<http://www.adrreports.eu/de/> alle UAW-Meldungen aus den EU/EWR-Staaten, so auch aus Deutschland, dokumentiert und nach verschiedenen Kriterien recherchierbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022“ [#248649]
Datum
27. Juni 2022 13:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248649/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das PEI behauptet, die geforderten Daten nicht zu besitzen bzw. gesondert auswerten zu müssen. Dies ist mehr als unglaubwürdig. Immerhin werden im 18. Sicherheitsbericht Meldequoten angegeben. Diese berechnen sich aus der Anzahl der Meldungen und der Impfzahlen. Die Impfzahlen werden veröffentlicht, jedoch verschweigt das PEI die Anzahl der Meldungen. Diese müssen jedoch vorliegen, da ja Quoten veröffentlicht wurden. Man könnte jetzt einwenden, dass ich mit den Impfzahlen und den Quoten die Meldezahlen zurückrechnen könnte. Dies ist Aufgrund der Rundung der Quoten jedoch nur ungenau möglich. Deswegen brauche ich die entsprechenden genauen Meldezahlen. Diese liegen dem PEI vor und müssen nicht wie behauptet erst für mich zusammengestellt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248649.pdf - 2022-05-11_1-image003.jpg - 2022-06-27_1-image003.jpg Anfragenr: 248649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248649/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/006 II#0554 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „18. Sicherheitsbericht: Anzahl Verdachtsmeldungen bis 31.03.2022“ [#248649] # IFG-721/006 II#0554
Datum
4. Juli 2022 11:43
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/006 II#0554 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. August 2022 10:00
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0554 [#248649] Sehr geehrte Damen und Herren, wenn das PEI…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0554 [#248649]
Datum
23. August 2022 13:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn das PEI Meldequoten im 18. Sicherheitsbericht veröffentlicht, dann basieren diese auf der Anzahl von Meldungen geteilt durch die Anzahl der Impfungen. Diese Meldequoten werden jedoch gerundet. Somit lässt sich aus der Quote und der Anzahl der Impfungen nicht die exakte Anzahl der Meldungen rückrechnen. Wie erläutert müssen dem PEI die Anzahl der Meldungen, zumindest für die Aspekte der veröffentlichten Quoten, vorliegen. Die von dem PEI genannten Ablehnungsgründe sind somit Unsinn. Bitte lassen Sie dieses alberne Versteckspiel mit diesen für jeden Menschen nachvollziehbaren, sinnlosen Ausreden. Zum Verständnis folgende Analogie: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Sterberaten (PEI Meldequoten). Zum Beispiel 11,8 Sterbefälle pro 1000 Einwohner. Jetzt würde das Statistische Bundesamt, in der Analogie, behaupten, die Anzahl der Sterbefälle nicht zu wissen, weil das zu aufwendig ist, weil Duplikate entfernt werden müssen usw. Das Statistische Bundesamt kommt zum unserem Glück, nicht auf die absurde Idee, zu behaupten, die Anzahl der Sterbefälle nicht zu wissen, und gibt diese für 2020 mit 985.572 einfach an. Ich bitte Sie eindringlich, unterbinden Sie dieses lächerliche Versteckspiel des PEI, sorgen Sie dafür, daß die bereits vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden und lassen Sie sich nicht mit billigen Phrasen abspeisen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248649/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0554 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-721/006 II#0554
Datum
10. Oktober 2022 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/006 II#0554 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen