1900 MHz und 2000 MHz im Mobilfunk

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Die Anzahl der Standortbescheinigungen für Mobilfunk, die Technologien auf den Frequenzen um 1900 MHz und um 2000 MHz beinhalten und beinhalteten und wenn möglich eine Kopie aller zutreffenden Bescheinigungen

- Alle vorhanden Dokumente über Pläne die genannten Frequenzen nach Ablauf anderweitig zuzuteilen als sie erneut an Mobilfunkanbieter zu versteigern

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anzahl der…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
1900 MHz und 2000 MHz im Mobilfunk [#31656]
Datum
7. Juli 2018 00:29
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anzahl der Standortbescheinigungen für Mobilfunk, die Technologien auf den Frequenzen um 1900 MHz und um 2000 MHz beinhalten und beinhalteten und wenn möglich eine Kopie aller zutreffenden Bescheinigungen - Alle vorhanden Dokumente über Pläne die genannten Frequenzen nach Ablauf anderweitig zuzuteilen als sie erneut an Mobilfunkanbieter zu versteigern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Um diese beantworten zu können, bitte ich Sie den gewün…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: 1900 MHz und 2000 MHz im Mobilfunk [#31656]
Datum
11. Juli 2018 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Um diese beantworten zu können, bitte ich Sie den gewünschten Frequenzbereich näher zu spezifizieren. Mit freundlichen Grüßen