1990 – Deutsches Patentamt (DPA) und sein China-Fonds

Alle Schriftstücke im Zusammenhang mit dem von Ihnen im Jahr 1990 eingerichteten sogenannten "China-Fonds".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    12. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Schriftstüc…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
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Betreff
1990 – Deutsches Patentamt (DPA) und sein China-Fonds [#12482]
Datum
11. Januar 2016 17:53
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Schriftstücke im Zusammenhang mit dem von Ihnen im Jahr 1990 eingerichteten sogenannten "China-Fonds".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Email wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen G…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
AW: 1990 – Deutsches Patentamt (DPA) und sein China-Fonds [#12482]
Datum
13. Januar 2016 10:04
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Email wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Patent- und Markenamt
Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds"
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds"
Datum
29. Januar 2016
Status
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AW: Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds" [#12482] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
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Betreff
AW: Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds" [#12482]
Datum
12. Februar 2016 21:17
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in Beantwortung Ihres Schreibens vom 29. Januar 2016 bitte ich Sie, mich gemäß § 4 IFGKostV M-V vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Ich bitte dabei zu prüfen, ob aus Gründen der Billigkeit und dem fraglosen Vorliegen des öffentlichen Interesses von Gebühren abgesehen werden kann, ersatzweise selbige um 50 % reduziert werden können. Mit Schwärzungen im gesetzlich unumgänglichen Maße wäre ich einverstanden. Eine möglichst zeitnahe Antwort ist wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds" [#12482] Sehr geehrt<< Anrede …
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds" [#12482]
Datum
22. Februar 2016 17:58
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir doch bis Ende dieser Woche zu antworten bezüglich der zu erwartenden Kosten oder ob aus Gründen der Billigkeit und dem fraglosen Vorliegen des öffentlichen Interesses von Gebühren abgesehen werden kann bzw. diese um 50 % reduziert werden könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds" [#12482] Sehr geehrte Damen und …
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Informationszugang zu Schriftstücken des sog. "China-Fonds" [#12482]
Datum
29. Februar 2016 17:23
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "1990 – Deutsches Patentamt (DPA) und sein China-Fonds" vom 11.01.2016 (#12482) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich baldigst über den Stand meiner Anfrage und insbesondere auch hinsichtlich der von mir am 22. Februar 2016 nachgefragten voraussichtlich anfallenden Kosten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Antrag auf Informationszugang zu Schriftstücken im Zusammenhang mit dem sogenannten "China-Fonds"
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Antrag auf Informationszugang zu Schriftstücken im Zusammenhang mit dem sogenannten "China-Fonds"
Datum
1. März 2016
Status
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Antrag auf Informationszugang zu Schriftstücken im Zusammenhang mit d…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Antrag auf Informationszugang zu Schriftstücken im Zusammenhang mit dem sogenannten "China-Fonds" [#12482]
Datum
22. März 2016 08:57
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Aktenzeichen: Ihr Schreiben vom 1. März 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner E-Mail vom 12. Februar 2016 hatte ich Sie gebeten, mir die Kosten für die Kopien aller Schriftstücke zum sog. „China-Fonds“ exakt mitzuteilen und mir diese Kosten ganz oder (zumindest) teilweise zu erlassen. Ihre vorläufige Einschätzung über die Kosten für die Kopien der betreffenden „vier Aktenordner“ im Schreiben vom 29. Januar 2016 ist nicht hinreichend. Vor dem Hintergrund, dass ich nur über ein sehr geringes Einkommen verfüge, bitte ich Sie, mir die genaue Kostenaufstellung zu übermitteln. Sie schreiben, dass bisher keine Anhaltspunkte für eine Befreiung oder Ermäßigung ersichtlich seien. Ich bitte Sie daher, mir die Kriterien zu nennen, nach denen eine Ermäßigung oder Befreiung zu gewähren ist. Ihre Vorgehensweise erregt in mir den Eindruck, dass Sie sich mittels "Kostenandrohung" Ihren Verpflichtungen aus dem IFG entziehen wollen. Ich habe mir daher erlaubt, eine Kopie Ihres Schreibens vom 1. März 2016 an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu übermitteln (siehe Anhang). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutsches Patent- und Markenamt
1990 – Deutsches Patentamt (DPA) und sein China-Fonds
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Via
Briefpost
Betreff
1990 – Deutsches Patentamt (DPA) und sein China-Fonds
Datum
4. April 2016
Status
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. April 2016
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. April 2016. Leider kann ich nicht erken…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1990 – Deutsches Patentamt (DPA) und sein China-Fonds [#12482]
Datum
18. April 2016 22:26
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. April 2016. Leider kann ich nicht erkennen, dass sich das DPMA an die Maßgabe der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hält. Diese fordert, dass die Gebühren stets so zu bemessen sind, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Für mich als als Geringverdiener bedeutet dies zunächst, dass ich im Vorab exakt über die entstehenden Kosten informiert werde. Bisher habe ich aber von Ihnen nur grobe Kosteneinschätzungen erhalten, die mir nicht erlauben zu entscheiden, ob ich die anfallenden Kosten werde tragen können. Ich bin daher äußerst irritiert über Ihre Bemerkung, bisher seien 26 Personenstunden Bearbeitungsaufwand im höheren Dienst angefallen, die nach vorläufiger Einschätzung Gebühren in Höhe von 175,00 € rechtfertigen würden. Wollen Sie mir damit mitteilen, dass Sie für die Auskunft, es handele sich um vier volle Aktenordner mit insgesamt ca. 900 Seiten, 26 Personenstunden benötigt haben? Unabhängig von der Beantwortung dieser Frage möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass ich gerade wegen meiner finanziellen Situation von Anfang an darum gebeten hatte, mich vorab über die genauen Kosten zu informieren, damit ich in der Lage bin zu prüfen, ob ich mir die Erteilung der Auskunft überhaupt werde leisten können. Diese Auskunft über die genauen Kosten, so habe ich die Bestimmungen des IFG verstanden, sei kostenlos und im Voraus zu erteilen. Gleichfalls erstaunt mich, dass Sie keine Ermäßigungsgründe sehen, obwohl ich mehrfach in meinen Schreiben auf meine wirtschaftliche Situation hingewiesen habe. Ergänzend darf ich ich noch hinzufügen, dass die erbetenen Informationen für mich als Berechtigten, der von der GVL vertreten wird, erhebliche Bedeutung haben. Es ist für mich als Berechtigten der GVL von überragender Wichtigkeit, ob „meine“ Verwertungsgesellschaft, die ja mein Treuhänder sein soll, über die ZPÜ Gelder an das DPMA transferiert hat. Da die Verwertungsgesellschaften quasi öffentliche Aufgaben übernehmen und zu ihrem Betrieb eine staatliche Erlaubnis vom DPMA benötigen und von diesem überwacht werden sollen, ist es auch von öffentlichem Interesse, ob die Verwertungsgesellschaften – mit dem Geld ihrer Berechtigten – für das DPMA den so genannten „China-Fonds“ eingerichtet haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Buch „Korrupte Medienmacht“ aus dem Cindigo Verlag, in welchem unter Kapitel 11 „Wer verwertet hier wen? (vgl. Seite 105 - 125) detailliert beschrieben wird, was es mit dem „China-Fonds“ auf sich hat. Ich bitte Sie daher erneut aus Gründen des öffentlichen Interesses, die beantragten Informationen kostenlos und unverzüglich herauszugeben bzw. ersatzweise exakt mitzuteilen, welchen Kostenumfang mein Antrag nach sich zieht und auf die angeblich bisher entstandenen Kosten zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Zugang zu amtlichen lnformationen nach dem lnformationsfreiheitsgesetz des Bundes beim Deutschen Patent- und Markenamt
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen lnformationen nach dem lnformationsfreiheitsgesetz des Bundes beim Deutschen Patent- und Markenamt
Datum
20. April 2016
Status
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Deutsches Patent- und Markenamt
"China-Fonds" - Kosten und noch mehr gefundene Ordner
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
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Briefpost
Betreff
"China-Fonds" - Kosten und noch mehr gefundene Ordner
Datum
18. Mai 2016
Status
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Infomationszugang zu allen Schriftstücken des sog. "China-Fonds"
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Infomationszugang zu allen Schriftstücken des sog. "China-Fonds"
Datum
19. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
Deutsches Patent- und Markenamt
Informationszugang zu allen Schriftstücken des sog. "China-Fonds"
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang zu allen Schriftstücken des sog. "China-Fonds"
Datum
29. August 2016
Status
Warte auf Antwort

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Deutsches Patent- und Markenamt
IFG – Antrag auf Akteneinsicht in China-Fonds – Teilbescheid
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Via
Briefpost
Betreff
IFG – Antrag auf Akteneinsicht in China-Fonds – Teilbescheid
Datum
16. Januar 2017
Status
Warte auf Antwort