2 Fragen zum Thema Listenhunde
1. Ab wann zählt ein Mischlingshund zu einem Listenhund? Darf Beispielsweise die Großmutter noch zu einer auf der Liste stehenden Hunderasse gehören, wenn ansonsten „normale“ Hunderassen mitgemischt haben oder gibt es eine Prozentzahl an der man sich orientieren kann?
2. Es gibt, meines Wissens nach, keine Beweise wie Forschungen oder Ähnliches, die auf einen genetische Gefährlichkeit bei Hunden schließen lassen, ganz im Gegenteil. Wäre es nicht Sicherer für Bürgerinnen und Bürger wenn alle Hundehalter vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundetest ablegen und mit dem Hunde einen Test bestehen müssten, als die Stigmatisierung einzelner Hunderassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Information nicht vorhanden
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Datum13. Juni 2019
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16. Juli 2019
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