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2 Fragen zum Thema Listenhunde

Anfrage an: Umweltbundesamt

1. Ab wann zählt ein Mischlingshund zu einem Listenhund? Darf Beispielsweise die Großmutter noch zu einer auf der Liste stehenden Hunderasse gehören, wenn ansonsten „normale“ Hunderassen mitgemischt haben oder gibt es eine Prozentzahl an der man sich orientieren kann?

2. Es gibt, meines Wissens nach, keine Beweise wie Forschungen oder Ähnliches, die auf einen genetische Gefährlichkeit bei Hunden schließen lassen, ganz im Gegenteil. Wäre es nicht Sicherer für Bürgerinnen und Bürger wenn alle Hundehalter vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundetest ablegen und mit dem Hunde einen Test bestehen müssten, als die Stigmatisierung einzelner Hunderassen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ab wann zählt ei…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2 Fragen zum Thema Listenhunde [#150418]
Datum
13. Juni 2019 11:25
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ab wann zählt ein Mischlingshund zu einem Listenhund? Darf Beispielsweise die Großmutter noch zu einer auf der Liste stehenden Hunderasse gehören, wenn ansonsten „normale“ Hunderassen mitgemischt haben oder gibt es eine Prozentzahl an der man sich orientieren kann? 2. Es gibt, meines Wissens nach, keine Beweise wie Forschungen oder Ähnliches, die auf einen genetische Gefährlichkeit bei Hunden schließen lassen, ganz im Gegenteil. Wäre es nicht Sicherer für Bürgerinnen und Bürger wenn alle Hundehalter vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundetest ablegen und mit dem Hunde einen Test bestehen müssten, als die Stigmatisierung einzelner Hunderassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Lis…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: 2 Fragen zum Thema Listenhunde [#150418]
Datum
20. Juni 2019 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Listenhunden", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in anli…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
11. Juli 2019 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Ablehnungsbescheid vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen