§ 2 Nr. 7 b SchAusnahmV

Eine Aufstellung in welchen Behörden Ihres Geschäftsbereiches (Finanzämter, Landeshauptkasse, ZBB, AFZ, BLB) Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt werden und in welchen nicht.

Welche Gründe liegen vor, wenn solche Testungen nicht angeboten werden.

Gibt es Regelungen zur interministerialen / interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen, wenn beispielsweise mehrere Behörden in räumlichen Zusammenhang (Behördenzentren) liegen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
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Betreff
§ 2 Nr. 7 b SchAusnahmV [#234334]
Datum
2. Dezember 2021 04:44
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung in welchen Behörden Ihres Geschäftsbereiches (Finanzämter, Landeshauptkasse, ZBB, AFZ, BLB) Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt werden und in welchen nicht. Welche Gründe liegen vor, wenn solche Testungen nicht angeboten werden. Gibt es Regelungen zur interministerialen / interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen, wenn beispielsweise mehrere Behörden in räumlichen Zusammenhang (Behördenzentren) liegen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234334/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr Antragsteller/in bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E- Mail im MdFE. Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalbe…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV [#234334]
Datum
10. Dezember 2021 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E- Mail im MdFE. Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Justiziariat im Referat 11 weitergeleitet und wird hier derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Ihre Anfrage nach AIS Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.) Im Technischen Finanzamt …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage nach AIS
Datum
16. Dezember 2021 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.) Im Technischen Finanzamt Cottbus (TFA) werden keine Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt. 2.) Es werden andere Testmöglichkeiten gemäß SchAusnahmV genutzt. 3.) Es besteht keine interbehördliche Zusammenarbeit seitens des TFA. Hochachtungsvoll
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
WG: Akteneinsichtsantrag Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen, dass im Finanzamt Ca…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: Akteneinsichtsantrag
Datum
20. Dezember 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen, dass im Finanzamt Calau den Beschäftigten angeboten wird im Beisein einer unterwiesenen Person, einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Das Testergebnis wird dokumentiert und verbleibt im Finanzamt. Es gibt keine Regelungen zur interministerialen/interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BgbUIG, VIG, Anfragennr.: 234334 vom 02.12.20…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BgbUIG, VIG, Anfragennr.: 234334 vom 02.12.2021
Datum
20. Dezember 2021 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gemäß Ihrer Anfrage vom 02.12.2021 übersende ich Ihnen das Antwortschreiben für das Finanzamt Brandenburg. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Antrag auf Auskunft im Rahmen des AIG des Landes Brandenburg bezüglich des Betriebes einer Teststrecke in der ZBB …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Antrag auf Auskunft im Rahmen des AIG des Landes Brandenburg bezüglich des Betriebes einer Teststrecke in der ZBB
Datum
20. Dezember 2021 11:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
583,2 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage zu dieser E-Mail befindet sich das Antwortschreiben der ZBB bezüglich Ihrer o. g. Anfrage. Ich wünsche Ihnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
§ 2 Nr. 7 b SchAusnahmeV (#234334) Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2021 wird für das Finanzamt Potsd…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
§ 2 Nr. 7 b SchAusnahmeV (#234334)
Datum
20. Dezember 2021 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2021 wird für das Finanzamt Potsdam folgendermaßen beantwortet: Testungen i.S.d. § 2 Nr. 7b SchAusnV werden angeboten und durchgeführt. Regelungen zur interministeriellen Zusammenarbeit gibt es nicht. Hochachtungsvoll
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Bescheid vom 20.12.2021 zum Akteneinsichtsantrag nach § 1 AIG zu betrieblichen Testungen im Sinne von § 2 Nr. 7b S…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Bescheid vom 20.12.2021 zum Akteneinsichtsantrag nach § 1 AIG zu betrieblichen Testungen im Sinne von § 2 Nr. 7b SchAusnahmV im MdFE
Datum
20. Dezember 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem o.g. Akteneinsichtsantrag. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) Sehr Antragsteller/in das MdFE bat, Ihre Anfr…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
Datum
21. Dezember 2021 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das MdFE bat, Ihre Anfrage in Bezug auf das Finanzamt Strausberg in eigener Zuständigkeit zu beantworten. Dem komme ich hiermit gern nach. Testungen des betrieblichen Personals werden im Finanzamt Strausberg nicht angeboten/durchgeführt, da in unmittelbarer Nähe des Finanzamtes mehrere Testcenter gelegen sind. Regelungen zu interbehördlichen Zusammenarbeit bestehen nicht. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr Antragsteller/in Ihr an das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) gerichteter o. g. Antrag wurde a…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Ihr Akteneinsichtsantrag zu § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV
Datum
22. Dezember 2021 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr an das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) gerichteter o. g. Antrag wurde an die/den jeweils zuständige(n) Behörde/Landesbetrieb weitergeleitet, so auch an die Landeshauptkasse (LHK). Für die LHK beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: _Frage 1:_ in welchen Behörden des Geschäftsbereiches des MdFE (Finanzämter, Landeshauptkasse, ZBB, AFZ, BLB) werden Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt n und in welchen nicht? Bei der LHK werden Schnelltests unter Aufsicht/Anleitung der Testhelfer angeboten und durchgeführt. _Frage 2: _Welche Gründe liegen vor, wenn solche Testungen nicht angeboten werden? Entfällt wegen der Beantwortung zu 1. _Frage 3:_ Gibt es Regelungen zur interministerialen / interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen, wenn beispielsweise mehrere Behörden in räumlichen Zusammenhang (Behördenzentren) liegen? Es gibt keine Regelungen zur interministeriellen Zusammenarbeit.
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr Antragsteller/in entsprechend zuständigkeitsbedingter Weiterleitung (hierzu Bescheid des MdFE vom 20.12.2021…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
§ 2 Nr. 7 b SchAusnahmV [#234334]
Datum
22. Dezember 2021 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in entsprechend zuständigkeitsbedingter Weiterleitung (hierzu Bescheid des MdFE vom 20.12.2021) beantworte ich Ihre Anfrage vom 02.12.2021 für das Finanzamt Frankfurt (Oder) wie folgt: 1. Durchführung von Testungen nach § 2 Nr. 7 b) SchAusnahmV Es werden keine Testungen nach § 2 Nr. 7 b) SchAusnahmV durchgeführt. 2. Gründe für 1. Es finden Testungen nach § 2 Nr. 7 a) SchAusnahmV statt. 3. Regelungen zur interbehördlichen Zusammenarbeit Es bestehen keine Regelungen zur interbehördlichen Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2021 an das Ministerium der Finanzen und für Europa beantworte ich f…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
§ 2 Nr. 7 b SchAusnahmV [#234334]
Datum
4. Januar 2022 17:15
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2021 an das Ministerium der Finanzen und für Europa beantworte ich für die Fachhochschule für Finanzen, die Landesfinanzschule und das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung wie folgt: Testungen durch betriebliches Personal im Sinne von § 2 Nr. 7b der SchAusnahmV werden für die vorgenannten Einrichtungen derzeit nicht angeboten, da dies hier organisatorisch nicht bzw. nur schwer umsetzbar ist und andere Möglichkeiten der Testung nach der SchAusnahmV bestehen. Eine innerbehördliche Zusammenarbeit bei Testungen durch betriebliches Personal besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Finanzamt Cottbus AV 1/1 Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Übersendung des Akteneinsichtsantrages des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in zu § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV [#234334] zur Beantwortung in eigener Zuständigkeit
Datum
7. Januar 2022 11:28
Status
Finanzamt Cottbus AV 1/1 Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in In Erledigung Ihrer Anfrage, teile ich Ihnen folgende Informationen betreffs des Finanzamtes Cottbus mit: Zu 1) Eine Aufstellung in welchen Behörden Ihres Geschäftsbereiches (Finanzämter, Landeshauptkasse, ZBB, AFZ, BLB) Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt werden und in welchen nicht. Im Finanzamt Cottbus werden entsprechende Testungen angeboten. Zu 2) Welche Gründe liegen vor, wenn solche Testungen nicht angeboten werden. Entfällt Zu 3) Gibt es Regelungen zur interministerialen / interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen, wenn beispielsweise mehrere Behörden in räumlichen Zusammenhang (Behördenzentren) liegen? Nein Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihren Antrag vom 02.12.2021. …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV
Datum
7. Januar 2022 12:01
Status
geschwärzt
945,3 KB
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihren Antrag vom 02.12.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Petition
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Petition
Datum
8. Januar 2022
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
geschwärzt
2,1 MB
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Unser Zeichen: O 1008 - 3 - I1 Sehr Antragsteller/in Ihren Akteneinsichtsantrag vom 02. Dezember 2021, der mir …
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Akteneinsichtsantrag zu § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV
Datum
11. Januar 2022 12:36
Status
Unser Zeichen: O 1008 - 3 - I1 Sehr Antragsteller/in Ihren Akteneinsichtsantrag vom 02. Dezember 2021, der mir zuständigkeitshalber vom MdFE weitergeleitet wurde, beantworte ich wie folgt: Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7b SchAusnahmV werden im Finanzamt Angermünde nicht durchgeführt. Die Beschäftigten, die weder geimpft noch genesen sind, Testen sich vor Ort unter Aufsicht eines Bediensteten der dazu befugt ist. Zu Frage 3 kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine Regelungen zur interministeriellen Zusammenarbeit gibt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV (#234334) - Antrag vom 02.12.2021 Sehr Antragsteller/in beiliegendes Schreiben übersende i…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV (#234334) - Antrag vom 02.12.2021
Datum
12. Januar 2022 13:38
Status
geschwärzt
397,6 KB
Sehr Antragsteller/in beiliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV (#234334) Finanzamt Nauen O 1504 - 1 - I.1 Antrag nach dem Akteneinsichts- und Information…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV (#234334)
Datum
13. Januar 2022 11:56
Status
Finanzamt Nauen O 1504 - 1 - I.1 Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG zu § 2 Nr. 7b SchAusnahmV Ihr Schreiben vom 02.12.2021 Sehr Antragsteller/in Ihr oben genannter Antrag bezüglich Testungen bei Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MdFE) nach § 2 Nr. 7b COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) wurde dem Finanzamt Nauen durch das MdFE gemäß § 6 Abs. 1 S. 6 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) zur eigenständigen Beantwortung weitergeleitet. Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich für das Finanzamt Nauen ich wie folgt: 1. Im Finanzamt Nauen werden bislang keine Prüfungen i.S.d. § 2 Nr. 7b SchAusnahmV angeboten. 2. Es war aus organisatorischen Gründen bislang nicht möglich, diese Prüfungen anzubieten. 3. Regelungen zur interministeriellen/interbehördlichen Zusammenarbeit zu diesem Thema gibt es nicht. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass das Finanzamt Nauen beabsichtigt, in Kürze Prüfungen i.S.d. § 2 Nr. 7b SchAusnahmV anzubieten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Anfrage 234334 Sehr Antragsteller/in Frage 1: Im FA Eberswalde werden Testungen angeboten und durchgeführt. Frage…
Sehr Antragsteller/in Frage 1: Im FA Eberswalde werden Testungen angeboten und durchgeführt. Frage 2: erübrigt sich Frage 3:Es gibt keine Regelungen zur interministeriellen Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen