§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV

Eine Aufstellung in welchen Behörden Ihres Geschäftsbereiches Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt werden und in welchen nicht.

Welche Gründe liegen vor, wenn solche Testungen nicht angeboten werden.

Gibt es Regelungen zur interministerialen / interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen, wenn beispielsweise mehrere Behörden in räumlichen Zusammenhang (Behördenzentren) liegen?

Ergebnis der Anfrage

Abschluss durch Petition, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/2-nr-7-…

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]
Datum
2. Dezember 2021 04:52
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung in welchen Behörden Ihres Geschäftsbereiches Prüfungen im Sinne des § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV (Testungen des betrieblichen Personals im Auftrag des Arbeitgebers) angeboten und/oder durchgeführt werden und in welchen nicht. Welche Gründe liegen vor, wenn solche Testungen nicht angeboten werden. Gibt es Regelungen zur interministerialen / interbehördlichen Zusammenarbeit bei den betrieblichen Testungen, wenn beispielsweise mehrere Behörden in räumlichen Zusammenhang (Behördenzentren) liegen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234336/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meine in Erfahrung gebrachten Erkenntnisse in einer Petition an den Landt…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]
Datum
8. Januar 2022 11:40
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meine in Erfahrung gebrachten Erkenntnisse in einer Petition an den Landtag verarbeitet und sehe den Vorgang daher als erledigt an. Sofern dieses Schreiben so nicht nachvollziehbar ist, siehe den Vorgang im Einzelnen hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/2-nr-7b-schausnahmv/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234336/
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bzw. Ihres Antrages vom 2. Dezember 2021 mit …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anfrage FragDenStaat: § 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]
Datum
11. Januar 2022 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bzw. Ihres Antrages vom 2. Dezember 2021 mit u. a. Mail, welche aufgrund von personellen Engpässen erst in Kürze abschließend beantwortet werden kann. Freundliche Grüße
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Anfrage FragDenStaat: § 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]"…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Rückruf: Anfrage FragDenStaat: § 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]
Datum
11. Januar 2022 08:23
Status
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Anfrage FragDenStaat: § 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]"…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Rückruf: Anfrage FragDenStaat: § 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]
Datum
11. Januar 2022 08:31
Status
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Anfrage FragDenStaat: § 2 Nr. 7b SchAusnahmV [#234336]" zurückrufen.