2019 Gewinner Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Bundeskabinett hat am 13.03.2019 laut der 2019-03-13 Pressemitteilung "Höhere Zuschüsse für Auszubildende: Kabinett beschließt Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) (vgl. Links: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/hoehere-zuschuesse-fuer-auszubildende.html;jsessionid=0A6806A84C363B52D45FF92C24DEEE59 und https://web.archive.org/web/20190401112435/https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/hoehere-zuschuesse-fuer-auszubildende.html;jsessionid=0A6806A84C363B52D45FF92C24DEEE59) das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbgAnpG) beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, die Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert. Mich interessiert in diesem Zusammenhang die Anzahl der Gewinner/Nutznießer der Reform.
Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokumente gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen amtliche Informationen, aus denen sich die Anzahl der Gewinner/Nutznießer d.h. die Anzahl
1.) der Schülerinnen und Schüler,
2.) der Studierenden,
3.) der Auszubildenden in beruflicher Ausbildung, Berufsvorbereitung und Grundausbildung,
4.) der behinderten Menschen, die an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung teilnehmen und
5.) der behinderten Menschen, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen teilnehmen,
die aus dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbgAnpG) einen finanziellen Nutzen haben (werden). Hilfsweise beantrage ich gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG mir Auskunft zu der jeweiligen Anzahl der genannten Personengruppen zu erteilen. Danke im Voraus.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. April 2019
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3. Mai 2019
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